Donnerstag, 26.09.2024

Der Freispruch im Prozess gegen RDL ist rechtskräftig, weil der Staatsanwalt die Frist verpasst hat: „Auch einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Karlsruher Staatsanwaltschaft ging beim Landgericht keine Begründung für die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision ein. Mit Beschluss vom 23. September hat das Landgericht die Revision deshalb als unzulässig verworfen.
,Ich bin froh, dass der Freispruch rechtskräftig geworden ist. Dass die Revision der Staatsanwalt allerdings verworfen wurde, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde, setzt ein letztes Ausrufezeichen hinter eine insgesamt irritierende Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft‘, erklärt Strafverteidigerin Angela Furmaniak. Normalerweise begründet eine Staatsanwaltschaft entweder eine Revision oder zieht sie zurück.“

Der RDL-Redakteur war angeklagt, weil er in einem RDL-Artikel über eine AAF-Meldung einen Link auf das Archiv der im August 2017 verbotenen linksradikalen Nachrichtenplattform linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Es folgte heftige Repression: im Januar 2023 die RDL-Razzien und im August 2023 die zweiten linksunten-Razzien. Das Ermittlungsverfahren im zweiten Fall läuft noch und weiterhin sind fast alle Computer beschlagnahmt.
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