Gegen die beiden geflüchteten Linksradikalen Thomas Walter und Peter Krauth hat die Bundesanwaltschaft nach fast 30 Jahren im Dezember vor dem Kammergericht Berlin Anklage erhoben. Hintergrund ist eine von der Polizei vereitelte Sprengung eines fast fertiggestellten Abschiebeknasts 1995 in Berlin-Grünau. Ein zuvor verübter Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt im brandenburgischen Bad Freienwalde wird den beiden über Sechzigjährigen mittlerweile nicht mehr vorgeworfen, die Tat ist verjährt.
Noch immer wirft die Bundesanwaltschaft den beiden aber eine Unterstützung der 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor und die Verjährungsfrist für den Sprengversuch endet ihrer Meinung nach erst 2035. Nach dem missglückten Anschlag 1995 flohen die beiden zusammen mit dem 2021 leider verstorbenen Bernhard Heidbreder ins Exil nach Venezuela, wo sie 2021 politisches Asyl bekamen und heute noch leben. Freiheit und Glück den Genossen im Exil!