Die Frankfurter Rundschau (FR) hat am 13. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Illegales Ehrduell bringt Marburger Verbindungen womöglich vor Gericht“ veröffentlicht. Die FR berichtet damit nach LTO und taz als drittes überregionales Medium innerhalb einer Woche über das ziemlich gut besuchte „Duell mit scharfen Waffen“, das „zwei Marburger Studentenverbindungen ins Visier der Justiz gebracht hat“.
An jenem 15. August 2025 duellierten sich in Marburg drei „Aktive“ der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) mit drei des „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) auf dem Haus des „Corps“. Natürlich geht es in dem FR-Artikel auch um den vielzitierten Forderungsbrief und die anschließende Strafanzeige:
„Das zugleich gestelzt und vulgär daherkommende Schreiben kursierte in Social-Media-Gruppen von Korporierten, wurde dann von der Autonomen Antifa Freiburg, die über Interna der Verbindungsszene stets bemerkenswert gut informiert ist, im Netz veröffentlicht und landete schließlich bei der Linkspartei im Kreis Marburg-Biedenkopf. Und die erstattete Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob es sich um ein verbotenes ,Ehrduell‘ handele – und somit um gefährliche Körperverletzung.
Die Rechtsprechung zum verbindungsstudentischen Fechten ist schon mehr als 70 Jahre alt. Im Jahr 1953 gab der Bundesgerichtshof (BGH) sein Okay zur sogenannten Bestimmungsmensur. Bei dem Männlichkeitsritual bringen sich die Angehörigen schlagender Verbindungen Schnittverletzungen (,Schmisse‘) im Gesicht bei. Der Ablauf ist ritualisiert, es gibt spezielle Schutzkleidung. Der BGH hielt das damals für keinen ,Verstoß gegen die guten Sitten‘, stellte aber auch klar: Für Duelle, die dem Austragen von ,Ehrenhändeln‘ dienten, gelte das ausdrücklich nicht.
Schlagende Studentenverbindungen sind deshalb peinlich bemüht, keine allzu eindeutigen Beweise für den Anlass ihrer Fechtkämpfe zu hinterlassen. Selbst als 2023 zwei Korporierte in Erlangen nach einem ,unter verschärften Bedingungen‘ geführten Duell mit schweren Verletzungen im Krankenhaus landeten, wurden die Ermittlungen eingestellt. In Marburg könnte es dank des offenherzigen Schreibens der Hasso-Borussen nun anders sein.“
Eine offene Frage ist die nach den Gewinnern des Duells. Hat nicht primär das Corps kassiert? Das ist strafrechtlich relevant! Deshalb sollte diese Frage gerichtsfest geklärt werden. Nur wer könnte die Antwort wissen? Vielleicht können die vielen Dutzend „Spektanten“ Auskunft geben? Sie alle sind Zeugen des Fechtduells an jenem heißen Freitagabend „auf dem Haus“ des „Corps“ in Marburg.