Das berüchtigte Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass eine AfD-Mitgliedschaft alleine keinen Entzug einer Waffenerlaubnis rechtfertige (1 K 1085/24 Ge, Urteil vom 09.02.2026). Geklagt hatten vier thüringische AfD-Mitglieder, bei denen kommunale Waffenbehörden jeweils die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ festgestellt hatten.
Der MDR schreibt: „Die Behörden hatten auf Einschätzungen des Thüringer Verfassungsschutzes verwiesen, der den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Für das Gericht reichte die Begründung der Behörden nicht aus. Es fehle der Nachweis, dass die Thüringer AfD eine ,kämpferisch-aggressive Haltung‘ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnimmt - ein Kriterium, das für waffenrechtliches Vorgehen erfüllt sein müsste. Die Richter warnten zudem vor einem pauschalen Entzug von Waffenerlaubnissen aufgrund von Parteimitgliedschaften. Das könne die Chancengleichheit beeinträchtigen.“
Auch wenn er zur Zeit keine Urteile mehr fällt: Bengt Fuchs ist noch immer der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts. Vorsitzender der 1. Kammer und gleichzeitig Präsident des Verwaltunsggerichts ist Michael Obhues. Und verkündet hat das Urteil Bernd Amelung. Wir mögen ganz grundsätzlich keine Gerichte, aber dieses Gericht muss zerschlagen werden.