Mit Beschluss vom 18.11.2008 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine Klage gegen einen prügelnden Polizisten verhindert. Bei einem Polizeieinsatz während der Antirepressionsdemo am 16.12.2006 als Reaktion auf die Repression gegen die Strassenpunx in Freiburg schlug ein Beamter einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) einem Demonstranten mindestens fünf Mal mit den Fäusten ins Gesicht. Es wurden Standbilder der Polizeigewalt und später auch das verpixelte Video veröffentlicht.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg leitete im Januar 2007 Ermittlungen ein. Der Täter machte keine Aussage, seine KollegInnen behaupten nichts bemerkt zu haben, und die Staatsanwaltschaft erkannte lediglich „Abwehrbewegungen mit geöffneten Händen“. Einen Monat später wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft leise eingestellt.
Bereits kurz nach der Demonstration wurde prognostiziert, dass die Polizei ihr Filmmaterial der Polizeigewalt wie üblich verschwinden lassen werde. Auf angeblich lediglich einem Video der mindestens fünf Polizeikameras am Tatort ist die Tat zu sehen, allerdings nur verwackelt und deshalb kaum verwertbar. Eine Kamera habe kurz vor der Tat aufgehört aufzuzeichnen, die andere erst kurz danach angefangen und auf zwei weiteren sei wegen einer ungünstigen Perspektive nichts erkennbar. Wir finden diese gezielte Vertuschung von Polizeigewalt unerträglich.
Download des Videos als FLV-Datei
Im Sommer 2007 erkundigte sich der Betroffene, was aus den Ermittlungen geworden sei. Daraufhin wurde er erstmalig vernommen und legte ein ärztliches Attest vor, das unmittelbar nach der Demonstration angefertigt wurde. Die Staatsanwaltschaft Freiburg nahm daraufhin die Ermittlungen wieder auf. Der beschuldigte Polizist erklärte im März 2008, dass er sich lediglich gegen Tritte des Demonstranten habe verteidigen müssen. Eine Woche später wurde das Verfahren erneut eingestellt — es stünde Aussage gegen Aussage, es gebe keinen Grund, dem Opfer mehr zu glauben als dem Täter.
Der Betroffene gab nicht auf und legte Beschwerde ein. Am 07.08.2008 wurde die Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit der gleichen Begründung wie zuvor durch die Staatsanwaltschaft Freiburg zurückgewiesen. Ein anschließendes Klageerzwingungsverfahren wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe abgewiesen.
Der Korpsgeist in den Reihen der Polizei schafft ein Milieu des Schweigens und Vertuschens. Dadurch werden reaktionäre Ideologien und autoritäre Strategien wie Rassismus und Polizeigewalt noch verstärkt. Anzeigen gegen Polizeibeamte werden mit Gegenanzeigen beantwortet und landen nur selten vor Gericht, wo die TäterInnen in Uniform Rechtsschutz genießen. Etwa 95% aller Verfahren wegen Körperverletzung im Amt werden eingestellt. Die Legislative schafft Anonymität, indem die immer wieder geforderte individuelle Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen nicht eingeführt wird. Die Justiz sorgt anschließend für die Straffreiheit der TäterInnen und ermuntert sie damit zu neuen Straftaten. Staatliche Willkür hat System!
Autonome Antifa Freiburg