Donnerstag, 21.02.2008
Das Amtsgericht Rostock hat am 18. Februar einen als Clown verkleideten G8-Gegner vom Verstoß gegen das Vermummungsverbot freigesprochen.
Das Amtsgericht Rostock hat am 18. Februar einen als Clown verkleideten G8-Gegner vom Verstoß gegen das Vermummungsverbot freigesprochen.