Freitag, 07.03.2008
Am 6. März verurteilte das Amtsgericht Pforzheim einen Antifaschisten zu 50 Tagessätzen à 20 Euro, da er am 23. Februar 2007 in Pforzheim eine Antifakundgebung angemeldet hatte und nicht für die Einhaltung der Auflagen gesorgt haben soll.