Mittwoch, 25.06.2008
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. Juni in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Verbote der Heß-Märsche im bayrischen Wunsiedel seit 2005 rechtens waren. Das Landratsamt Wunsiedel berief sich bei seiner Verbotsbegründung auf den zuvor verschärften § 130 StGB zur Volksverhetzung, der somit für verfassungsgemäß erklärt wurde. Die Heß-Märsche wurden erstmals in dem Jahr verboten, in dem es eine internationale Antifa-Mobilisierung nach Wunsiedel gab. Marschierten 2004 noch fast 5.000 Nazis durch den Ort und nur 250 Antifas hielten dagegen, demonstrierten 2005 über 2.000 Antifas — der Bann war gebrochen.
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