Freitag, 06.04.2007

Der Heisenhof darf vorerst doch nicht verkauft werden. Das Landgericht Gera hat nach einer Beschwerde Jürgen Riegers dem Nachtragsliquidator Alf-Heinz Borchardt gestern per einstweiliger Anordnung untersagt, nicht rückgängig zu machenden Tatsachen zu schaffen. Auch in Pößneck ruhen deshalb die Aktivitäten zum Verkauf des Schützenhauses.