Montag, 11.08.2008
Nachdem der Anmelder der revolutionären 1. Mai Demo 2007 in Stuttgart gegen einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht seitens der DemoteilnehmerInnen
Widerspruch eingelegt hatte, fand am 21. Juli sein Prozess statt. Das Amtsgericht verurteilte den Linken, der nicht ausreichend dafür gesorgt haben soll, dass das Abspielen von Musik während der Demo, und das Blockieren von Kreuzungen zu unterlassen seien. Wie in Karlsruhe und Pforzheim schikaniert die Justiz DemonstrantInnen.
Verweigern wir das Anmelden!
Kampf der Klassenjustiz!