Dienstag, 30.09.2008

Das Oberlandesgericht hat dem Karlsruher CDU-Oberbürgermeister verboten, den NPD-Anwalt und CDU-Mitglied Klaus Harsch aus Rastatt weiterhin als „Vertreter rechtsradikalen Gedankenguts“ zu bezeichnen. Damit wurde im Eilverfahren die einstweilige Verfügung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt, das bereits die SWR-Sendung (WMV, 7.8 MB) mit Fenrichs Äußerungen und unseren Fotos zensiert hatte. Kein Nazizentrum in Durlach!
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