Dienstag, 28.07.2009
Das seit November 2007 geltende Alkoholverbot außerhalb kommerzieller Ausschankbetriebe in Teilen der Freiburger Innenstadt wurde heute vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim aufgehoben (PDF), eine Revision wurde ausgeschlossen. Auch die sogenannte „Randgruppenverordnung“, welche das „Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen u. ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses“ für illegal erklärte, „wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen“, wurde in dem vom akj angestrengten Verfahren für nichtig erklärt.
RDL
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