Im Falle der Zensur von www.autonome-antifa.org hat der notorisch eloquente Polizeisprecher Ulrich Brecht das Online-Magazin fudder wissentlich belogen, als er „ohne zu zögern“ behauptete: „Die Polizei hat im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehandelt“.
Dummdreist verweist Brecht für alle weiteren juristischen Fragen an die Staatsanwaltschaft, die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ sei. Der für politische Strafermittlungen zuständige Staatsanwalt Christoph Coen widerspricht Brecht: „Die Staatsanwaltschaft hat der Polizei keine Anweisungen erteilt. Die Polizei hat hier aufgrund eigener Befugnisse gehandelt“.
Offenbar hat die Freiburger Polizei also mal wieder auf Betreiben des neigschmeggden Grasdaggls agiert, ohne sich um die politischen Konsequenzen zu scheren. Radio Dreyeckland sendete am 16. Oktober ein Interview zur Zensur.
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