Mittwoch, 21.09.2011
Die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) wurde am 21. September vom Bundesinnenminister Friedrich verboten. Er begründete das Verbot mit der „Ablehnung des demokratischen Rechtsstaat sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus“ durch die Naziorganisation. Das Vermögen der HNG wird „beschlagnahmt und eingezogen“.
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