Donnerstag, 09.08.2007

Die Grünen haben wieder eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, diesmal nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO zur Situation sogenannter „Randgruppen“ im öffentlichen Raum. Erst kürzlich erhielt ein Strassenpunk als Bewährungsauflage, sich nicht mehr mit mehr als zwei Personen in der Innenstadt aufzuhalten. Wir finden nach wie vor: Der Stadtverwaltung dürfen ruhig weitere Fragen gestellt werden.