Nachdem mit dem „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ die Vorratsdatenspeicherung am 18. Dezember in Kraft trat, versuchen verschiedene Stellen bereits aktiv, die Speichermöglichkeiten auszuweiten. Die bayerische Regierung beschloss, mit einem neuen Verfassungsschutzgesetz dem Landesamt für Verfassungsschutz die Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Daten zu erlauben. Zudem wollen die bayerischen SchnüfflerInnen um Justizminister Bausback (CSU) die Vorratsdatenspeicherung auch auf soziale Medien ausweiten. Auch auf Bundesebene will die CDU den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die gespeicherten Daten durchsetzen und dem Verfassungsschutz zusätzlich den Einsatz von Trojanern zur Quellen-TKÜ erlauben.