Samstag, 27.05.2017
Elektronische Geräte wie Smartphones von Flüchtlingen, die in Deutschland Asyl beantragen, dürfen zukünftig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchsucht und die Inhalte kopiert werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz, wonach mittels der Durchsuchungen Identität und Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge festgestellt werden soll, wenn diese keine Papiere vorweisen können und es auch keine anderen Wege gibt, um Name und Herkunft zu bestimmen. Außerdem wurde die Anordnung von Abschiebehaft und Fußfesseln für Flüchtlinge erleichtert.