Baden-Württemberg verschärft unter CDU-Innenminister Thomas Strobl massiv das Polizeigesetz des Landes. Der Entwurf sieht vor, dass „neue präventiv-polizeiliche Befugnisse zur Telekommunikations-überwachung (TKÜ) sowie zur Quellen-TKÜ“ eingeführt werden und per „Videoüberwachung gewonnene Bilder anhand bestimmter Verhaltensmuster“ automatisiert ausgewertet werden sollen. Dahinter verbirgt sich der Einsatz von Schadsoftware zum Hacken von Rechnern und Mobiltelefonen von BürgerInnen, sogenannten „Trojanern“, auch bei Alltagskriminalität sowie die automatisierte Auswertung personenbezogener Daten wie Bewegungsabläufe oder Gruppenbildung anhand von Videoaufnahmen von bereits vorhandenen Überwachungskameras. Kretschmann gibt derweil unverfroren den verfassungsfeindlichen Steigbürgelhalter eines kommenden, totalitären Staates: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren.“