Montag, 26.03.2018
Im Nachgang der No Border Action Days vom 1. bis zum 3. April 2016 während derer am 2. April der schweizerisch-deutsche Autobahn-Grenzübergang blockiert wurde, finden seit diesem Jahr Prozesse statt. Im letzten Prozess am 17. Januar wurde eine Aktivistin wegen „psychischer Beihilfe zu versuchter Nötigung“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Am 27. März steht nun eine weitere Aktivistin in Lörrach vor Gericht. Der Prozess am Amtsgericht Lörrach beginnt um 9:30 Uhr im Raum S1.51/1.OG.