Samstag, 09.02.2019
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 18.12.2018 die automatisierte Kennzeichenerfassung in BaWü, Hessen und Bayern teilweise für verfassungswidrig erklärt. Auch in Niedersachsen laufen Experimente mit neuen Überwachungsmethoden für den Fahrzeugverkehr.