Donnerstag, 15.03.2007
Im „Hakenkreuzprozess“ hat der Bundesgerichtshof den Winnender „Nix Gut“- Versandhändler freigesprochen.
Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist also in Deutschland nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum NS eindeutig ist. Im September 2006 war der Antifaschist vom Landgericht Stuttgart zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
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