Sonntag, 13.10.2019
Das Verbot des Nazikampfsportevents „Kampf der Nibelungen“ im ostsächsischen Ostritz bleibt bestehen. Das sächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigte eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts, welches einen Eilantrag der Nazis gegen das Verbot abgelehnt hatte. Die Nazikampfsportszene ist seit Jahren ein Organisationsmodell militanter Neonazis.