Montag, 03.05.2021
Das Amtsgericht Lörrach hat den Nazischläger Ramon Mallens zu 50 Tagessätzen à 40 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Mallens hatte Fotos seines Tattoos, einer verbotenen Odal-Rune auf seinem rechten Arm, bei Facebook eingestellt. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring gefunden. Verteidigt wurde Mallens durch den Nazianwalt Steffen Hammer.