Donnerstag, 03.02.2022
Radio Dreyeckland berichtet über den Prozess gegen einen Schlägerbullen am 1. Februar vor dem Amtsgericht Freiburg. Der Bulle hatte am 2. Mai 2020 einer gegen die AfD protestierenden Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen und wurde dafür zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Im Strafbefehl waren noch 90 Tagessätze gefordert worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Dezember 2021 war bereits ein Kollege des Bullen wegen eines gewalttätigen Angriffs auf einen Linken am Rand der AfD-Kundgebung verurteilt worden.