Freitag, 04.02.2022
Das Kassationsgericht in Colmar hat am 18. Januar das Urteil gegen den einschlägig vorbestraften schweizerisch-französischen Rechtsradikalen Alain Soral, der mit bürgerlichem Namen Alain Bonnet heißt, wegen „öffentlicher Beleidigung“ zu 150 Tagessätzen à 150 Euro letztinstanzlich bestätigt. Soral hatte auf Twitter ein Foto von sich veröffentlicht, auf dem er vor dem Tribunal de Colmar eine sogenannte „Quenelle“ macht, eine Art „umgekehrten Hitlergruß“. Soral war früher Kommunist, machte dann in der Nazipartei „Front National“ Karriere und gründete zusammen mit Dieudonné M’bala M’bala die antisemitische Partei „Réconciliation nationale“.