Dienstag, 26.07.2022
Vor zehn Jahren wurde das BKA vom damaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar für die rechtswidrige Speicherpraxis im zentralen Informationssystem INPOL-Z gerügt. Dabei handelt es sich um die größte Polizeidatenbank Deutschlands, die vom BKA in Wiesbaden betrieben, aber von allen polizeilichen Behörden von Bund und Ländern und dem Zoll genutzt wird. Nun hat der heutige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber die Datenbank erneut überprüft und wieder rechtswidrige Speicherungen festgestellt.
BKA und Datenmissbrauch:
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