Es ist eigentlich kein Geheimnis, dass das Bundeskriminalamt umfangreiche Datensammlungen und Analysewerkzeuge pflegt, um politische Aktivist_innen ausfindig zu machen. Eines dieser digitalen Hilfsmittel ist die Zentraldatei „PMK-links-Z”, mit der laut Errichtungsanordnung „das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen” sowie „das Erkennen krimineller Organisationen” verfolgt wird. Die darin gespeicherten Informationen stammen überwiegend aus Ermittlungsverfahren der Bundesländer, aber auch aus anderen Quellen: So ist kürzlich durch den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt geworden, dass Anmelder_innen linker Versammlungen pauschal und ohne jeglichen Verdacht auf Straftaten rechtswidrig in dieser Datei gespeichert worden sind.
Aus derart manipulierten Datensammlungen reimen sich die BKA-Schergen dann Konstrukte von „kriminellen Vereinigungen” zusammen, um die Verfolgung emanzipatorischer Bewegungen zu begründen: Wer sich zum Beispiel in Bürgerrechtsgruppen gegen Überwachung engagiert oder auf europaweiten Grenzcamps gegen die rassistische Politik der EU demonstriert gilt als verdächtig und wird entsprechend gespeichert. Wenn Betroffene dann ihr Recht wahrnehmen und Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, wird dies mit dem Vorwurf verweigert, „Dienstgeheimnisse des BKA” offenlegen zu wollen.
Im Falle des No Border Camp 2010 in Brüssel/ Belgien schreckt das BKA auch nicht vor Lügen und Falschaussagen zurück. In einem Vermerk werden 380 von der belgischen Polizei in Gewahrsam genommene Personen mit einem Angriff auf eine Polizeistation in Verbindung gebracht. Die Aktivist_innen wurden aber größtenteils bei einer angemeldeten Großdemonstration verhaftet; der Angriff auf die Wache erfolgte erst als Reaktion auf diese Repression. Mit einer solchen Verdrehung von Tatsachen schafft sich das BKA die Möglichkeit, in Belgien festgenommene Demonstrant_innen nun ebenfalls in Dateien wie „PMK-links-Z” zu speichern.
Im Vortrag werden die Referent_innen anhand von Fallbeispielen illustrieren, wie internationale Polizeizusammenhänge ihre absurden Verdachtsmomente konstruieren, um dann gegen so genannte „Euro-Anarchisten” oder „No Border-Aktivisten” zu ermitteln. Außerdem soll auch ein Überblick zu den datenschutzrechtlichen Instrumenten gegeben werden, um hierzulande das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und gegen die Speicherung in Polizeidatenbanken vorzugehen.