Im Prozess gegen Robert Hagerman vor dem Amtsgericht Freiburg fand nach dem ersten, zweiten und dritten am 25. November der vierte Prozesstag statt. Es handelte sich um einen Springertermin, um die maximal dreiwöchige Unterbrechungsfrist gemäß § 229 Abs. 1 StPO einzuhalten, was Richterin Julia Rajczak durch das Verlesen von Hagermans leerem Bundeszentralregisterauszug sicherstellte. Nazianwältin Nicole Schneiders blieb bei ihrer Verzögerungstaktik, bei der sie Hagerman gleich doppelt unterstützte: Er kam fünf Minuten zu spät zur Verhandlung und er hatte es in den letzten drei Wochen leider, leider nicht geschafft, seinen Arzt zu erreichen. Der „Sachverständige“ soll ihm mindestens eine verminderte Schuldfähigkeit verschaffen, wenn nicht sogar völlige Straffreiheit. Auch ihre Strategie der Täter-Opfer-Umkehr verfolgte Schneiders weiter, indem sie die Richterin eine Aktennotiz von Bernhard Kurz zu eingestellten Ermittlungsverfahren gegen den Nebenkläger vorlesen ließ.