Der Freiburger Nazianwalt Dubravko Mandic ist mit seiner Revision gegen seine Verurteilung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung gescheitert.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2023 ist das Berufungsurteil des Landgerichts Freiburg vom 18. Mai 2022 rechtskräftig. Zuvor war Mandic am 15. Dezember 2020 vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zudem hatte das Amtsgericht Schwabach Mandic 2020 in erster, das Landgericht Nürnberg-Fürth 2021 in zweiter und das Oberlandesgericht Nürnberg 2022 in dritter Instanz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Da Mandic das Geld zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht bezahlt hatte, bildete das Landgericht Freiburg eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft.
In einem weiterem Verfahren war Mandic im April 2018 vom Amtsgericht Freiburg wegen Beleidigung von fünf BundespolitikerInnen zu 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg hatte dieses Verfahren im Mai 2022 eingestellt, doch das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Revision der Staatsanwaltschaft nun statt. Die Berufungsverhandlung wird neu aufgerollt und vor einer anderen Kammer des Landgerichts Freiburg stattfinden.
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