Freitag, 03.03.2023

Dies ist die Geschichte eines Klingenduells mit Schwerverletzten, das publik wurde. Als es in der Lokalzeitung stand, wiederholten die Korporierten, um sich zu beruhigen, wieder und wieder: Bis hierher lief’s noch ganz gut. Bis hierher lief’s noch ganz gut. Als es in der taz stand: Bis hierher lief’s noch ganz gut. Aber wichtig ist nicht der Fall, sondern der Aufprall. Am 3. Februar berichteten der Bayerische Rundfunk und die Nürnberger Nachrichten.
In den BR-Radionachrichten hieß es stündlich: „Bei einem solchen Duell handelt es sich nicht um eine klassische Mensur. Eine „Pro Patria-Suite“ wird üblicherweise zur Beilegung von Ehrenhändeln ausgetragen. Gefochten wird unter verschärften Bedingungen mit verminderten Schutzmaßnahmen. Im Laufe des Duells wurden zwei Mitglieder der Turnerschaft Munichia Bayreuth so massiv verletzt, dass sie in die Uniklinik Erlangen gebracht werden mussten. Einer trug eine massive Kopfverletzung davon, der andere erlitt lebensgefährliche Blutungen. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach Informationen des Recherche-Teams befürchten „Burschenschaften“ bundesweit, dass die Justiz nun Mensuren auf den Prüfstand stellt, denn das letzte Urteil dazu ist schon siebzig Jahre alt. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs von 1953 blieben Mensuren nur straflos, wenn diese nicht zum Austragen von Ehrenhändeln dienten. Eine „Pro Patria-Suite“ wie in Erlangen aber wird üblicherweise zur Beilegung solcher Ehrenhändel ausgetragen. Die beteiligten „Burschenschaften“ wollen sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall äußern.“
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