Das als notorisch rechts bekannte Oberlandesgericht Stuttgart hat nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Durchsuchung der Privaträume eines Redakteurs von Radio Dreyeckland am 17. Januar für rechtmäßig erklärt. Zuvor hatte das Landgericht Karlsruhe noch das Gegenteil entschieden.
Anlass für die Razzien war ein RDL-Artikel zur Einstellung eines §129-Verfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot von linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium im August 2017. Der Artikel enthielt insbesondere einen Link zum Archiv der linksradikalen Nachrichtenseite.
Am 2. August wurden erneut die Räume der vermeintlichen BetreiberInnen durchsucht, welche das Bundesinnenministerium bereits vor sechs Jahren durchsuchen ließ und gegen die sich das §129-Verfahren richtete. Die Staatsanwaltschaft wollte mit den Razzien den Beweis erbringen, dass der 2017 konstruierte Verein noch immer bestehe. Denn ansonsten würde die Anklage gegen den RDL-Redakteur wegen Unterstützung eines verbotenen Vereins in sich zusammenfallen.
Presse:
1
2
3
4