Das Pforzheimer Amtsgericht hat den 68-jährigen baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Bernd Gögel Anfang Dezember wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 160 Euro, insgesamt also 8.000 Euro, verurteilt. Der ehemalige Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion hatte „zwischen 2014 und 2017 als alleiniger Geschäftsführer einer Speditionsfirma billigend in Kauf genommen hat, dass Bekannte von regulär Beschäftigten im Betrieb ausgeholfen haben, aber mit Trinkgeldern abgespeist wurden.“ Damit hatte Gögel die Beiträge für die Sozialversicherung hinterzogen. Der Ständige Ausschuss des Landtags hatte im September 2022 Gögels Immunität aufgehoben, woraufhin er nach fünf Jahren vom Fraktionsvorsitz zurücktrat. Verteidigt wurde Bernd Gögel von der Nazianwältin und AfD-Fraktionsgeschäftsführerin Meike Hammer.