Der Fall des Offenburger AfD-Nazi Taras Maygutiak als Schöffe für einen Tag wurde von der Badischen Zeitung diskutiert. Darin wird auch eine Verurteilung nach § 86a StGB erwähnt. Die Strafe – sollte sie rechtskräftig werden – würde es Maygutiak ermöglichen, einen Asyl-Arbeitskreis auszuforschen:
„Unlängst ist der 51-Jährige vom Amtsgericht Offenburg wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt worden, zudem muss er 50 Arbeitsstunden bei einem Asyl-Arbeitskreis leisten. Er hatte online das historische Foto einer Straße mit Hakenkreuz-Flaggen neben eines mit regenbogenbeflaggter Straße gestellt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Maygutiak hat Berufung eingelegt.”
Am 27. Januar will die AfD eine Wahlkampfveranstaltung in Waldkirch nördlich von Freiburg abhalten. Sprechen sollen Marc Bernhard und Martin Hess, Beginn ist um 19 Uhr. Ein breites Bündnis hat Proteste angekündigt. Um 18 Uhr ist eine Demonstration vor der Waldkircher Stadthalle angemeldet.