Sonntag, 09.03.2025

Im Prozess gegen die „Reichsbürger“-Terroristen der „Vereinten Patrioten“ vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 StE 2 BJs 141/22) wurden am 6. März die noch nicht rechtskräftigen Urteile verkündet:
1. Die Angeklagten sind wie folgt schuldig:
der Angeklagte [Thomas Oldenburg] der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser, jeweils als Rädelsführer, sowie in weiterer Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und Erwerb halbautomatischer Kurzwaffen;
der Angeklagte [Sven Birkmann] der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser, jeweils als Rädelsführer, sowie in weiterer Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund, Terrorismusfinanzierung sowie Beihilfe zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und zum Erwerb halbautomatischer Kurzwaffen;
die Angeklagte Dr. [Elisabeth Roth] der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser, jeweils als Rädelsführer, sowie in weiterer Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund;
der Angeklagte [Michael Heeren] der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser, jeweils als Rädelsführer, sowie in weiterer Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund und
der Angeklagte [Thomas Kirchner] der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund und Besitz von Schusswaffen.
2. Sie werden daher wie folgt verurteilt:
der Angeklagte [Thomas Oldenburg] zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten;
der Angeklagte [Sven Birkmann] zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten;
die Angeklagte Dr. [Elisabeth Roth] zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten;
der Angeklagte [Michael Heeren] zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren;
und der Angeklagte [Thomas Kirchner] zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.“

Presse: Tagesschau | LTO | Zeit | t-online | Spiegel