Samstag, 07.06.2025

Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera, der allseits bekannte weil ehemalige Asylrichter Bengt Fuchs, wird wohl in einem Strafprozess der Volksverhetzung angeklagt. Eine Einstellung gegen ein Schuldeingeständnis plus tausend Euro hat Fuchs abgelehnt. Normalerweise würde eine derartige Anklage vor einem Amtsgericht verhandelt, aber die Staatsanwaltschaft Gera hat die interessierte Öffentlichkeit zum Prozess ans Landgericht Gera eingeladen, wo der Boomer einst selbst Richter war.
Die OTZ schreibt: „Die Anklage zum Landgericht sei aufgrund der Stellung des Angeschuldigten im öffentlichen Leben, insbesondere im Justizwesen, erfolgt, erläutert der Sprecher. [...] Das Landgericht Gera hat nach Auskunft von Sprecher Max Berzau die Anklage zugestellt. Die zuständige dritte Strafkammer hat aber noch nicht über die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Bis 2015 war der Angeschuldigte selbst am Landgericht Gera tätig.“ Laut MDR hat Fuchs „bei Gericht beantragt, die Anklage der Staatsanwaltschaft Gera nicht zuzulassen“.
Grundlage der Anklage der Staatsanwaltschaft Gera wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB ist ein Vorschlag von Bengt Fuchs auf Facebook vom 7. August 2019, Sinti und Roma als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ zu bezeichnen. Wir hatten dieses und weitere Zitate in dem Communiqué „Der Tradition keine Zukunft“ am 28. Juni 2024 öffentlich gemacht, dem achten der Communiqués gegen den CC.
Bengt Fuchs hatte als „Alter Herr“ der „Turnerschaft Salia Jenensis Göttingen“ im Forum „Tradition mit Zukunft“ und später in den korporierten Nachfolgegruppen auf Facebook rassistisch, sexistisch und antiziganistisch gehetzt. Dieses eine Zitat war noch nicht verjährt, als wir das Communiqué veröffentlichten. In diesem Fall rechtfertigte das Ziel die Mittel: Ein Posting zu viel und der Fuchs wurde weggebengt.