Mittwoch, 04.03.2026

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 in einem Eilverfahren entschieden (Az. 13 L 1109/25), dass das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) die „Alternative für Deutschland“ (AfD) bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weder als „gesichert rechtsextrem“ einstufen noch eine solche Einstufung bekanntgeben darf. Das BfV hatte eine entsprechende Hochstufung der AfD am 2. Mai 2025 veröffentlicht, wogegen die AfD vor dem VG Köln klagte.
Das Kölner Verwaltungsgericht setzt damit ein fatales Zeichen in der politischen Debatte um ein AfD-Verbot. Das Hauptsacheverfahren wird sicher nicht mehr vor den anstehenden Landtagswahlen in diesem Jahr stattfinden. CSU-Bundesinnenminister Dobrindt und Sachsens CDU-Innenminister Schuster nutzten den Gerichtsbeschluss auch sogleich zum Abwiegeln von Parteiverbotsforderungen, nur die Linkspartei fordert weiter offen ein Verbot der AfD.
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