Der 64-jährige Nazianwalt Dirk Schmitz wurde am 20. Mai 2026 in zweiter Instanz vom Landgericht Offenburg wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze à 160 Euro oder 11.200 Euro verurteilt, Revision ist noch möglich. Schmitz war nach seiner Verurteilung im August 2025 durch das Amtsgericht Kehl in Berufung gegangen. Das AGR Offenburg schreibt:
„Der Geschäftsführer der ACURA-Kliniken Baden-Baden und Generalbevollmächtigte der Gesellschafter, der nach eigener Auskunft ,nur ab und zu‘ als Anwalt arbeitet, hatte 2024 einen Post auf X (Twitter) kommentiert, der zu einem Bild von Uli Hoeneß darüber schimpfte, dass der ehemalige Bayern-Präsident vor der AfD warnte. Schmitz postete darunter ein Bild von Adolf Hitler mit dem Zusatz ,Gleiche Meldeadresse‘ – gemeint war die JVA Landsberg am Lech, in der die beiden 1924 beziehungsweise 2014 aus extrem unterschiedlichen Gründen einsaßen.
In einem zweiten Post auf X verbreitete Schmitz ein Plakat der NSDAP zum 1. Mai 1938, auf dem ein Reichsadler mit Hakenkreuz zu sehen war, zitierte dazu eine verbotene SA-Parole hin und schrieb: Den 1. Mai haben die Nationalsozialisten als Feiertag eingeführt ,und heute sollen wir alle Nazis sein‘.
Wen er mit ,wir‘ meinte, blieb in der Verhandlung leider offen. Für einen dritten Beitrag mit einem Bild des ,Führers‘ war er bereits in der ersten Instanz nicht verurteilt worden. Angezeigt wurden die Taten jeweils über die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Bundeskriminalamt.
Auch in seinem eigenen Prozess beharrte Schmitz darauf, dass seine Beiträge als ,Berichterstattung in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang‘ zu verstehen seien. Mit dieser Argumentation hatte er schon die Offenburger AfD-Stadträte Taras Maygutiak und Christian Eggs vergeblich vor dem Landgericht zu verteidigen versucht.“
Die Badische Zeitung erinnert ebenfalls an den Prozess vor dem Amtsgericht Offenburg im November 2024, bei dem Schmitz’ Mandant Taras Maygutiak zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde und an Schmitz’ erfolglose OB-Kandidatur für die AfD 2017 in Ludwigshafen:
„Der Angeklagte bestritt nicht, die Beiträge veröffentlicht zu haben, wies jedoch jegliche Absicht von Rechtsradikalismus weit von sich. Seine Verteidigung argumentierte, die Posts seien rein ,satirisch-ironisch‘ gemeint gewesen und stellten eine ,Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens‘ dar.
In dem Kontext interessant: Der in Baden-Baden lebende Geschäftsführer im Gesundheitswesen arbeitet nebenberuflich als Anwalt und vertrat unter anderem schon den Offenburger AfD-Politiker Taras Maygutiak wegen des Postens von Hakenkreuzen auf Facebook. Zudem kandidierte er als Oberbürgermeister Kandidat für AfD in einer baden-württembergischen Großstadt.“