Samstag, 12.06.2010
Das Verbot der Berliner Nazikameradschaft „Frontbann 24“ vom November 2009 wurde am 10. Juni durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, da die Nazikameradschaft an den 1924 von Ernst Röhm gegründeten SA-Vorläufer „Frontbann“ anknüpfe und „in Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ aufweise.