Freitag, 27.07.2007
Am 27. Juli wurde ein Verfahren (1 2) gegen einen Schattenparker wegen der Besetzung des Fahnenmastplatzes (Hausfriedensbruch und Widerstand) gegen eine Auflage von 100 Euro eingestellt.
Am 27. Juli wurde ein Verfahren (1 2) gegen einen Schattenparker wegen der Besetzung des Fahnenmastplatzes (Hausfriedensbruch und Widerstand) gegen eine Auflage von 100 Euro eingestellt.