Freitag, 31.08.2007
In Berlin gab es wie bereits am 15. August in Düsseldorf einen Freispruch für die Vermummung. Eine Studentin hatte sich bei dem Naziaufmarsch am 1. Mai 2004 in Berlin-Lichtenberg mit Halstuch und Kapuze vor fotografierenden Antiantifa-Fotografen geschützt. Bereits im ersten Prozess am 21. April 2005 hatte das Amtsgericht Berlin die junge Frau freigesprochen. Nach einer Sprungrevision hatte das Kammergericht am 15. Dezember 2006 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Fall erneut an das Amtsgericht zurückverwiesen.