Freitag, 21.05.2021
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Email-Provider Tutanota den Beschluss eines BGH-Ermittlungsrichters zur technischen Überwachung zweier Emailkonten umsetzen muss (2 BJs 366/19-9 VS-NfD laut heise.de). Zwar kann der Inhalt von end-to-end verschlüsselten Emails weiterhin nicht mitgelesen werden, aber eine auf den eigenen Briefkasten gerichtete Überwachungskamera ist inakzeptabel. Speichert keine Emails in dem Land, aus dem ihr kommt und auch nicht dort, wo ihr wohnt!