Gegen fünf Mitglieder einer militanten „Querdenker“ Telegram-Chatgruppe wird wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB ermittelt. Am 13. April gab es Razzien in mehreren Bundesländern, vier der fünf Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Den „Querdenkern“ wird vorgeworfen, die Entführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ermordung seines Leibwächters sowie Sprengstoffanschläge in Deutschland geplant zu haben, um bürgerkriegsähnliche Zustände zu schaffen. Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Eine weitere Person wurde festgenommen, weil sie in einer Drohmail die Freilassung der Inhaftierten gefordert hat.
Auch im Fall des „Reichsbürger“-Nazis bei Heiko Appel, der am 20. April bei einem missglückten SEK-Einsatz im baden-württembergischen Boxberg-Bobstadt die Bullen mit einem Kalaschnikow-Sturmgewehr beschossen und mindestens einen ins Bein getroffen hat, wurden die Ermittlungen von der Bundesanwaltschaft übernommen. Dem Nazi wird 15-facher Mordversuch vorgeworfen.