Dienstag, 30.08.2022
Die Lörracher Polizei hat das Handy des Zeugen eines Polizeieinsatzes beschlagnahmt. Der Mann soll am 25. August gegen 22 Uhr auf dem neuen Marktplatz in Lörrach die „Durchsetzung eines Platzverweises [...] gefilmt und das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet“ haben. Dieser Missbrauch von § 201 StGB durch die Polizei wurde bereits medial thematisiert und juristisch verurteilt. Das Landgericht Osnabrück entschied 2021, dass ein solches Vorgehen durch die Polizei rechtswidrig ist.