Die Rote Hilfe hat eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgegeben, die Rechtmäßigkeit des linksunten-Verbots einer gerichtlichen Überprüfung zu entziehen: „Das Verbot von linksunten.indymedia war und ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.“
Nach den Razzien am 25.08.2017 und der linksunten-Zensur wurden von den Betroffenen rechtliche Schritte vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Freiburg eingeleitet. Auch die KTS klagte wegen der Durchsuchung des Autonomen Zentrums. Außerdem wurde Klage wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten eingereicht.
Die KTS outete im Oktober 2018 den VS-Spitzel Reinhold Kapteina. Am 16.01.2020 – zwei Wochen bevor das Bundesverwaltungsgericht am 29.01.2020 die Klage aus formalen Gründen abwies – wurde das linksunten-Archiv veröfffentlicht. Es ist mittlerweile unter der alten URL linksunten.indymedia.org abrufbar, aber auch über diverse global verteilte Mirrors erreichbar. Ein Link auf das Archiv war der Anlass für die RDL-Razzien am 17.01.2023.
Im November 2021 erhielt immerhin die KTS die beschlagnahmten Asservate zurück.
Die im Juni 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde im Februar 2023 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.