Sonntag, 03.11.2024

Den diesjährigen Gewinnerantrag für Bad Blankenburg am 9. November formulierte ausgerechnet die verhinderte AfD-Fechtsau Alexander Kliesch. Wenig verwunderlich sind die Naziumtriebe der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ für ihn lediglich „gerade gehabte[ ] Fehlentwicklungen“, die zudem von nur wenigen Protagonisten getragen wurden. Wo sich wie bei „Thuringia“ ./. Nils Jenssen nicht die erforderliche Mehrheit für einen Ausschluss fand, wurde eben zu weniger ehrvollen Methoden wie Mobbing gegriffen, was Kliesch anerkennend hervorhebt.
Mit der „Landsmannschaft Troglodytia Kiel“ gehört Kliesch einem Bund des „Silberkartells“ an, zu dem auch die „Thuringia“ gehört. Das „Silberkartell“ machte in der Naziaffäre seinem Namen alle Ehre und trat innerhalb des „Coburger Convents“ im Hintergrund als Pressure Group für die Berliner Landser auf. Bei den „lieben Kartellbünden“ wurden dann auch in der ersten Panik nach Pfingsten eilig ausgesprochene Hausverbote gegen „die Thüringer“ aus Berlin klammheimlich wieder aufgehoben. Die „Burschen-“ und „Generalconvente“ des Silberkartells der letzten Monate zeigten zudem eine deutliche Unterstützung des „Resozialisierungskurses“ für die „Thuringia“.
Was in all den Dokumenten fehlt, ist eine Analyse, warum der designierte CC-Sprecher von einer Karriere als Adolf Hitler träumte. Und Jenssen hitlerte ja nicht nur auf dem Mensurboden in Berlin, sondern auch in den Herdermer Straßen Freiburgs. Doch diese „Fehlenwicklungen“ führten beim „Coburger Convent“ nicht etwa zu einem Nachdenken über den Zusammenhang von Waffenfetisch und Männlichkeit oder Fackelzügen und Faschismus. Wie immer beim CC wurde das „Problem“ zu einer Satzungsfrage erklärt. Der faule Kompromiss ist de facto ein zweijähriges „Coburg-Verbot“ für die „Thuringia“, die Schamfrist reicht bis Pfingsten 2027:
„Landsmannschaft Brandenburg
im Coburger Convent
L! Brandenburg, Kirschenallee 23, 14050 Berlin Charlottenburg
Berlin, den 11. September 2024
Antrag der L! Brandenburg
zum a.o. CC-Tag in Bad Blankenburg am 09.11.2024 zum TOP Ausschluss Landsmannschaft Thuringia

Der CC-Tag möge beschließen:
Der Landsmannschaft Thuringia wird ein Verweis mit den nachstehenden Auflagen erteilt.
1. Der CC entzieht der Landsmannschaft Thuringia alle Mitgliedsrechte bis zur Eröffnung des Pfingstkongresses 2027.
Insbesondere
a. ist die Landsmannschaft Thuringia von Veranstaltungen des Coburger Conventes bis zum Pfingstkongress 2027 ausgeschlossen. Die VACC-Veranstaltungen sind davon generell nicht betroffen. Es wird den VACC freigestellt, nach eigenem Gutdünken zu verfahren.
b. dürfen Mitglieder der Landsmannschaft Thuringia Häuser von CC-Verbindungen und anderswo stattfindende Veranstaltungen von CC-Bünden nur betreten bzw. besuchen, wenn sie von der entsprechenden CC-Verbindung dazu eingeladen worden sind. Mensurböden, welche auf Häusern von CC-Verbindungen stattfinden, sind von dieser Regelung generell nicht betroffen, es gelten die Regelungen der zuständigen Waffenringe.
c. gilt weiterhin die Ehrenordnung des Coburger Conventes.
2. Die Landsmannschaft Brandenburg wird als federführende Landsmannschaft beauftragt, gemeinsam mit den Bünden des OCC Berlin, welche mittuen wollen, regelmäßig Veranstaltungen der Landsmannschaft Thuringia zu besuchen, und sich auch auf anderen Wegen einen Überblick über den Status Quo zu verschaffen. Das Nachwuchsamt des Coburger Conventes ist in diesen Prozess einzubinden.
3. Die Landsmannschaft Thuringia ist allen beteiligten Bünden des OCC Berlin gegenüber auskunftspflichtig. Von dieser Pflicht sind Conventsgeheimnisse nicht betroffen.
4. Es wird nach jeweiliger Maßgabe des Präsidiums des Coburger Conventes diesem von der federführenden Landsmannschaft Brandenburg schriftlich oder mündlich Bericht erstattet. Dies auch unaufgefordert, wenn besondere Vorfälle dies notwendig machen sollten. Die Landsmannschaft Thuringia wird zeitgleich diese Berichte erhalten.
5. Zum Pfingstkongreß 2027, an welchem die L! Thuringia teilnehmen wird, wird auf dem CGC durch die Landsmannschaft Brandenburg gemeinsam mit den Bünden des OCC Berlin, dem Nachwuchsamt des Coburger Conventes sowie der Landsmannschaft Thuringia über den Werdegang und den Stand der Dinge berichtet werden. Die Reihenfolge legt das Präsidium fest.
Begründung zum Antrag
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
anläßlich des gegen die L! Thuringia auf dem CGC eröffneten Strafverfahrens zu Pfingsten 2024 schloß der AHCC Vorsitzende Hubert Stech den Tagesordnungspunkt mit den Worten:
„ Wir werden in Bad Blankenburg sehen, was sich bei der Landsmannschaft Thuringia bewegt hat.
Diese Worte haben wir Brandenburger uns zu Herzen genommen und dürfen wie folgt feststellen:
Die 5 Aktiven der Landsmannschaft Thuringia, welche die Protagonisten der unsäglichen Vorfälle waren, die letztendlich zum Strafantrag geführt haben, sind nicht mehr Angehörige der Landsmannschaft Thuringia.
Es hat sich bei Thuringia ein neuer Alte Herren Vorstand formiert, welcher unter anderem eifrig dabei ist, eine neue unbelastete Aktivitas aufzubauen.
Zudem arbeitet der Vorstand an einer Satzungsänderung, welche dazu führen wird, bei wie gerade gehabten Fehlentwicklungen, schneller und effektiver reagieren zu können.
Der OCC Berlin eint in sich Bünde, welche unterschiedlichste Profile haben und ganz ohne Zweifel sind die Landsmannschaft Thuringia und die Landsmannschaft Brandenburg zwei Bünde, welche unterschiedlicher nicht sein können.
Trotzdem fühlen sich wir Brandenburger und sicher auch die Bünde des OCC verpflichtet, dazu beizutragen, den Neuaufbau der Aktivitas und den Reformkurs der Landsmannschaft Thuringia zu begleiten und tatkräftig zu unterstützen.
Dies kann aber nur gelingen, wenn die L! Thuringia im Coburger Convent bleibt und nicht ausgeschlossen wird.
Brüder müssen sich nicht immer lieben oder mögen, aber sie müssen für einander stehen.
Bitte stimmen Sie auf dem a.o. CC-Tag in Bad Blankenburg gegen den Ausschlußantrag und für unseren Antrag.
Mit den allerbesten verbandsbrüderlichen Wünschen und Grüßen
Im Auftrag der Landsmannschaft Brandenburg
Alexander Kliesch
L! Brandenburg
L! Troglodytia
L! Sorabia-Westfalen“