Donnerstag, 01.05.2025

Der Skandal um die nationalsozialistische „Itiotentreff“-Chatgruppe hessischen Polizei ist gar keiner, jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das Gericht hat am 16. April (noch nicht rechtskräftig) „die vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten des 1. Polizeireviers Frankfurt am Main ausgesetzt“, obwohl der Beamte beschuldigt wird, „über 150 Bild- und Videodateien mit ausländerfeindlichem, rassistischem, antisemitischem und gegenüber Behinderten und Andersgläubigen abfälligem Inhalt versendet, kommentiert und gespeichert zu haben“. Grundsätzlich „komme zwar eine Disziplinarmaßnahme in Betracht, die für die Suspendierung erforderliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei jedoch nicht hinreichend wahrscheinlich“.
Der Grund ist, dass laut Gericht dreizehn Nazipostings noch keinen Nazibullen machen: „Einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen, bejahte die Disziplinarkammer nur in Bezug auf 13 Bild- und Videodateien, die der Beamte versendet hat. Diese Dateien erweckten den Anschein, der Beamte sympathisiere mit dem Nationalsozialismus bzw. wolle diesen zumindest massiv verharmlosen und weise eine rassistische Gesinnung auf.“ Auch der bloße „Besitz von über 100 Dateien, die auf seinen Rechnern gefunden worden waren […] begründe […] im vorliegenden Fall kein vorwerfbares Fehlverhalten. Es sei nicht erkennbar, dass diese von dem Beamten gezielt und bewusst vorrätig gehalten worden seien.“
Nach der Rechtslogik des Gerichts habe der Nazibulle lediglich von seine Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, „die in einem demokratischen Rechtsstaat grundsätzlich auch offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen schütze“. Das Fazit des Wiesbadener Verwaltungsgerichts: „Insgesamt lasse sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten auf dieser Grundlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen.“
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