Samstag, 02.11.2024

Als Reaktion auf den Bettelbrief zum Fremdschämen der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ um Vergebung ihrer Nazisünden wollte der AHCC des „Coburger Convents“ von seiner sofortigen Austrittsforderung an die „Thuringia“, die immerhin von 80% der Bünde auf dem CGC auf dem „Pfingstkongress“ in Coburg geteilt wurde, schon nach drei Monaten nichts mehr wissen. Denn wer großzügig vergibt, der darf den „Grund für diese für den Coburger Convent schmerzliche und schädliche Auseinandersetzung“ dreist „ausschließlich bei der Landsmannschaft Thuringia“ sehen. Als ob es keine anderen Hitlergrüßer, korrupte Kassenwarte oder serienweise Straftäter im „Coburger Convent“ gäbe. Wie immer im Wortlaut:
„AHCC e.V.
Verband Alter Herren des Coburger Convents
CC-Kanzlei
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
während der vergangenen annähernd zwei Jahre hat sich unser Verband mit enorm hohem zeitlichen und personellen Aufwand mit dem Fall der Landmannschaft Thuringia befassen müssen. Das hat dazu geführt, dass der Verband nach innen und in der Außenwahrnehmung schwer geschädigt wurde und wir darüber hinaus eigentlich dringend anstehende Zukunftsthemen, wie die Förderung von Keile und Bildungsangeboten nach der Corona-Pandemie und strukturelle Anpassungen an die tatsächliche Mitgliedersituation nicht so angehen konnten, wie es erforderlich gewesen wäre.
Der Grund für diese für den Coburger Convent schmerzliche und schädliche Auseinandersetzung liegt ausschließlich bei der Landsmannschaft Thuringia: Die verfassungsfeindlichen Äußerungen einzelner Mitglieder der Landsmannschaft Thuringia auf dem Silberkartelltreffen in Freiburg und die Nichtahndung dieses Verhaltens durch die Convente der Landsmannschaft Thuringia haben sowohl zum Urteil des Ehrengerichts des CC gegen die Landsmannschaft geführt, als auch auf dem CGC in Coburg im Mai diesen Jahres zu der mit der überwältigender Mehrheit von ca. 80% der abgegebenen Stimmen angenommenen Resolution, die die Landsmannschaft zum sofortigen Austritt aus dem Coburger Convent aufgefordert hat.
Die Landsmannschaft Thuringia ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wie sie auch bis unmittelbar vor dem Pfingstkongress 2024 daran festgehalten hat, das Präsidium des Coburger Convents weiter führen zu wollen. Der Vorstand des AHCC hatte der Landsmannschaft schon beim ersten Bekanntwerden der Vorwürfe angeboten, das Präsidium abzugeben und nach einer ggf. erfolgten Klärung der gegen sie im Raum stehenden Vorwürfe ihr Präsidium zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Auf diesen Vorschlag ist die Landsmannschaft Thuringia nicht eingegangen und hat sich auch sonst sowohl in der Aufarbeitung der Vorfälle in Freiburg und in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Verband durchgehend unkooperativ gezeigt und sich in ihrer gesamten Kommunikation als Opfer ungerechter Verfolgung durch den Verband stilisiert. Zuletzt ist im Vorfeld zu diesen Conventen der Versuch gescheitert, gemeinsam mit der Landsmannschaft Thuringia eine Lösung, d.h. einen freiwilligen Austritt aus dem Verband mit einer realistischen Option auf Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen.
Ein allgemeines Wort zu verschiedentlich geäußerten Mutmaßungen und Unterstellungen: Der Coburger Convent und seine satzungsmäßigen Organe, namentlich das CC-Präsidium, der AHCC-Vorstand, der CC-Rat und die Convente in Coburg (CGC, CC-Tag und AHCC-Tag) haben weder gehandelt, weil durch das Bekanntwerden der Freiburger Vorfälle, oder der geleakten internen E-Mails der Landsmannschaft Thuringia der öffentliche Druck auf den Verband zu groß geworden wäre, noch um einen mutmaßlich unliebsamen konservativen Bund zu maßregeln. Die Vielfalt der im Coburger Convent zusammengeschlossenen Bünde beinhaltet ausdrücklich und völlig unstrittig auch eine Vielfalt der Ausrichtungen der einzelnen Landsmannschaften und Turnerschaften von ,konservativ‘ bis ,progressiv‘ – solange sich diese Vielfalt im Rahmen der Prinzipien des Verbandes und der FDGO bewegt. Der aufgebaute öffentliche und interne Druck nach Bekanntwerden der Vorfälle in Freiburg und des internen Mailverkehrs einzelner Aktiver der Landsmannschaft Thuringia sind für die Maßnahmen des Verbandes ebenso irrelevant, wie die Tatsache, dass Teile der Vorwürfe erst durch illegal beschaffte und verbreitetet Informationen der Antifa Freiburg ans Licht gekommen sind. Ausschlaggebend für die Maßnahmen gegen die Landsmannschaft Thuringia – einschließlich der auf den Conventen in Bad Blankenburg zu verhandelnden Anträge – ist einzig die Tatsache, dass die Handlungen einzelner Mitglieder und der Landsmannschaft Thuringia als Ganzes eindeutig gegen die Prinzipien und gegen die Satzungen des Coburger Convents verstoßen haben.
Trotz der Ablehnung, gemeinsam mit dem Verband an einer Klärung und Lösung der durch sie verursachten Situation mitzuarbeiten, nimmt der AHCC-Vorstand ernsthafte Bemühungen der Landsmannschaft Thuringia wahr, die Situation innerhalb der Landsmannschaft zu korrigieren. Alle direkt in Freiburg Beteiligten sind nicht mehr Mitglied der Landsmannschaft Thuringia und die Landsmannschaft befindet sich in einem Prozess der Reform ihrer Satzungen, mit dem Ziel, effektiver gegen Fehlverhalten Einzelner oder schädlicher Entwicklungen in Teilen der Landsmannschaft reagieren zu können. Zu diesem Zweck hat sich die Landsmannschaft Thuringia mit der Bitte an Verbands- und Kartellbrüder gewandt, die sie bei dieser Arbeit an ihrer Satzung unterstützen. Der AHCC-Vorstand erkennt diese redlichen Bemühungen der Landsmannschaft Thuringia an, die offenbar gewordene jahrelange interne Fehlentwicklung zu korrigieren. Allerdings hält der Vorstand diese Bemühungen für zu spät eingeleitet und ihre Wirksamkeit muss sich erst noch erweisen.
In der Gesamtschau hält der AHCC-Vorstand es auch im Licht der über 150jährigen Geschichte der Landsmannschaft Thuringia, ihrer zahlreichen engen Kontakte in ihr Kartell und zu weiteren Bünden des Coburger Convents und nicht zuletzt ihrer Mitglieder, die weiter Bänder des CC tragen für angemessen, die Vorfälle und das Verhalten der Landsmannschaft Thuringia streng zu ahnden, dabei jedoch den Sinn der Strafordnung des Coburger Convents im Auge zu behalten. Es liegt im Interesse des Verbandes eine verdiente Landsmannschaft nicht dauerhaft zu verlieren, sondern ihr die Möglichkeit einzuräumen, erkannte Mängel abzustellen.
Nach Ansicht des AHCC-Vorstands ist es der Schwere der Verfehlungen und dem Schaden, der dem Verband entstanden ist angemessen, der Landsmannschaft Thuringia die Mitgliedsrechte im Coburger Convent zu entziehen. Gleichzeitig hofft der AHCC-Vorstand, dass der Landsmannschaft Thuringia sowohl der Aufbau einer neuen Aktivitas, als auch die angestoßene Reform ihrer Satzung gelingen und sie so die Voraussetzungen schafft, in einigen Jahren ihre vollen Mitgliedsrechte zurückerlangen können. Daher empfiehlt der AHCC-Vorstand den Conventen in Bad Blankenburg, dem weitest gehenden Antrag auf dauerhaften Ausschluss, der nach den Beschlüssen des CC-Tags 2024 und des AHCC-Tags 2024 in Bad Blankenburg zu verhandeln ist, nicht zu folgen und den in den Tagungsdrucksachen enthaltenen Antrag der Landsmannschaft Brandenburg anzunehmen.
Für den AHCC-Vorstand
Hubert Stech, Schottlands, Tyrols, Slesvigia-Niedersachsens
Daniel Wünsch, Schottlands, Slesvigia-Niedersachsens“