Auf dem „Pfingstkongress“ des Coburger Convents im Mai 2018 grüßte ein „Landsmannschafter“ einen anderen mit „Heil Hitler!“ auf dem Männerklo. Der so Gegrüßte stellte Strafantrag, die Polizei verdächtigte den Falschen, das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Dieses Communiqué rekonstruiert die Geschichte einer Verschwörung von Waffenstudenten, die um den „guten Ruf“ ihrer Organisation besorgt waren, sollte die Identität des Hitlergrüßers bekannt werden. Zu Recht: Maximilian Zieseniß ist „Alter Herr“ der Landsmannschaft Niedersachsen im CC zu Hannover und Richter am Amtsgericht Gifhorn.
„Heil Hitler“ auf dem Männerklo
Am Pfingstsonntag 2018 geschah etwas Ungewöhnliches, Unerwartetes und Folgenreiches: Ein „Landsmannschafter“ erstattete Anzeige gegen einen anderen. Mathias Blank, „Alter Herr“ der Hallenser Turnerschaft Hasso-Saxonia Kaiserslautern und der Landsmannschaft Brandenburg zu Berlin, Mitglied der Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents Stuttgart, Jahrgang 1972 und von Beruf Manager, war empört, weil ihn ein „Landsmannschafter“ aus Hannover mit „Heil Hitler“ gegrüßt hatte. Er kannte den jungen „Alten Herren“ zwar nicht persönlich, konnte den Nazi aber anhand der Farben seiner Mütze eindeutig der Akademischen Landsmannschaft Niedersachsen aus Hannover zuordnen.
Gegenüber der Coburger Neue Presse vom 12. März 2019 sagte Blank, dass er den Hitlergrüßer konfrontiert habe, aber von ihm dafür nur ausgelacht worden sei. Blank habe sich „mit aller Entschlossenheit von solchen Parolen distanziert und den Mann auch darauf hingewiesen. Dieser habe sich aber nicht auf ein Gespräch eingelassen und nur gelacht. Da er sich nicht einsichtig zeigte, informierte der Stuttgarter das Rechtsamt des CC und die Polizei.“
Der Hitlergrüßer fühlte sich unter seinesgleichen. Er konnte sich angesichts der allgemeinen Vorfreude der „Landsmannschafter“ und „Turnerschafter“ auf den alljährlichen Fackelmarsch des Coburger Convents auf der alten SA-Route am Pfingstmontag nicht vorstellen, dass ihn einer dieser seiner Brüder wegen eines Nazigrußes anzeigen könnte. Und dann auch noch vor einem ordentlichen Gericht.
Autonome Antifa Freiburg
Communiqué vom 18.05.2023
Inhalt
- Der Richter grüßt Hitler
- Inhalt
- Vorwort
- Kapitel
- 1. Die Presse
- 2. Die Justiz
- 3. Der Convent
- 4. Der Schatzmeister
- 5. Die Ehre
- 6. Die Vergeltung
- 7. Der Verein
- 8. Die Ermittlungen
- 9. Die Akte
- 10. Die Fehde
- 11. Die Hatz
- 12. Die Mandanten
- 13. Die Verschwörung
- 14. Der Richter
- Nachwort
- Abkürzungen
Vorwort
Der Coburger Convent sagt den meisten Menschen außerhalb Coburg nichts. Wenn doch, dann vielleicht noch, dass es sich um einen Dachverband schlagender Studentenverbindungen handelt, die zu Pfingsten nachts mit Fackeln durch Coburg marschieren. Aber der Coburger Convent ist mehr als das. Beim CC handelt es sich um ein Netzwerk von Männern, unter denen viele zu Einfluss oder Geld oder beidem gekommen sind. Der CC ist gelebte Seilschaft, aber auch verdammt viel Streit, Neid und Hass.
Bisher ist der Coburger Convent im Windschatten der (berechtigten) Kritik an der Deutschen Burschenschaft gesegelt. Doch die fakultativ schlagende DB hat mittlerweile weniger als 6000 Mitglieder, also nur halb so viele wie der pflichtschlagende Coburger Convent mit rund 11.000 „Aktiven“ und „Alten Herren“. Und der CC wiederum hat nur halb so viele Mitglieder wie die „Corps“.
Zwar bildet der Coburger Convent ein „Waffenstudentisches Kartell“ mit den beiden großen „Corps“-Dachverbänden Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV, mehr als 13.000 Mitglieder) und Weinheimer Senioren-Convent (WSC, weniger als 10.000 Mitglieder). Vermutlich führen die gleichlautenden Wortanfänge des Coburger Convents zu den häufigen Verwechslungen mit den „Corps“, aber dieser Text handelt nicht von „Corps“.
Die „Corps“ wiederum haben nur etwa halb so viele Mitglieder wie die beiden großen nichtschlagenden katholischen Dachverbände: Mehr als 45.000 Männer sind Mitglieder des Cartellverbands der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV, über 30.000 Mitglieder) und des Kartellverbands katholischer deutscher Studentenvereine (KV, über 15.000 Mitglieder).
Es wird Zeit, dass sich der Wind dreht
Wir nähern uns dem Coburger Convent auf ungewöhnliche, unerwartete und hoffentlich folgenreiche Arten. Wir erzählen die Geschichte mehrfach, aus verschiedenen Perspektiven, mit unterschiedlichem Wissen. Wir nutzen öffentliche Quellen und veröffentlichen auch selbst welche, aber vor allem erzählen wir die Machenschaften der „Alten Herren“ in ihren eigenen Worten. Denn nichts demaskiert mehr als das offene Wort, bestimmt für einen anderen.
Kapitel
Im ersten Kapitel Die Presse geben wir einen Überblick über die Berichterstattung der Medien von der Tat am Pfingstsonntag 2018 bis zur Verfahrenseinstellung 2019. Wir beginnen mit der Vorstellung der Protagonisten der Verschwörung und nehmen ihre verlogenen öffentlichen Reaktionen auf die Tat zur Kenntnis.
Im zweiten Kapitel Die Justiz stellen wir die fehlende Strafverfolgung von Maximilian Zieseniß durch die Staatsanwaltschaft Coburg wegen „Volksverhetzung“ den Strafanzeigen des Coburger Convents gegen Linke gegenüber – ausgerechnet wegen „Volksverhetzung“. Als Beispiel dient der Brand in der Coburger Altstadt 2012 während des alljährlichen CC-Pfingstkongresses. Wir zitieren aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das in nüchternen Worten einen ersten Überblick über die Strukturen des Coburger Convents gibt.
Im dritten Kapitel Der Convent geben wir einen Einblick in die Strukturen des CC, indem wir das „Grüne Handbuch“ und das „Rote Handbuch“ des Coburger Convents veröffentlichen. Wir fassen die Verbandsgeschichte bis zur Weimarer Republik zusammen. Die „Turnvater Jahn“-Geschichte haben wir 2018 im Kontext der AfD aufgeschrieben. Wir erinnern exemplarisch an die Verbrechen eines NS-Juristen und eines NS-Industriellen, beide „Alte Herren“ heutiger CC-Bünde.
Im vierten Kapitel Der Schatzmeister schauen wir uns das Leben eines Heidelberger Ghibellinen und hohen NS-Finanzbeamten an.
Im fünften Kapitel Die Ehre guckt sich die Ghibellinia das Leben des NS-Finanzbeamten an und gerät über den Umgang mit ihrer Nazivergangenheit in heftigen Streit.
Im sechsten Kapitel Die Vergeltung versucht ein Schatzmeister die Ehre eines anderen zu retten und scheitert kläglich. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass die Offenbarung des systematischen Steuerbetrugs der „Alten Herren“ langfristig schwerwiegender sein dürfte.
Im siebten Kapitel Der Verein schauen wir uns den Verband Alter Herren des Coburger Convents, den AHCC e.V. an. Wir erzählen vom plötzlichen Rücktritt des „Vorsitzers“ 2019 und erahnen, dass hinter den Kulissen die Fetzen geflogen sein müssen. Statt raunen über Geheimbündeleien in Männerbünden belegen wir das Schweigekartell im Coburger Convent mit einer „Vertraulichkeitserklärung“.
Im achten Kapitel Die Ermittlungen beobachten wir die Unbeholfenheit der Polizei, das Mauern der Niedersachsen und die Verlogenheit des AHCC-Vorstands, dessen Diskussionen, Reaktionen und Intrigen wir uns anschauen.
Im neunten Kapitel Die Akte wird ein Gerichtstermin gegen den falschen Angeklagten mit dem falschen Vorwurf anberaumt und wieder abgesagt. Aber mittlerweile hat der Angeklagte einen Anwalt und der hatte Akteneinsicht. Das hätte der AHCC-Vorstand auch gerne und fordert den Anwalt zum Parteiverrat auf.
Im zehnten Kapitel Die Fehde gibt es einen Machtkampf zwischen dem AHCC-Vorstand und der Landsmannschaft Niedersachsen. Die Nazis aus Hannover mauern weiter und der AHCC-Vorstand wetzt die Klingen.
Im elften Kapitel Die Hatz geht es um Doxxing und Erpressung, Ehrenverfahren und Vendetta. Wir nehmen zur Kenntnis, wie der Vorstand des AHCC dem Verein die Lage erklärt und wie die Niedersachen dem Vorstand des AHCC die Lage erklären. Wir können bereits vermuten, dass in den Schreiben nur die halbe Wahrheit steht.
Im zwölften Kapitel Die Mandanten gestehen der „Vorsitzer“ und der „Rechtsamtsleiter“ des AHCC ihren Anwälten, dass sie wussten, dass der Falsche vor Gericht steht, dass sie die Identität des Hitlergrüßers bereits vor dem Gerichtsprozess kannten und dass sie sich bewusst gegen eine Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden entschieden haben.
Im dreizehnten Kapitel Die Verschwörung treffen sich die Verschwörer nach einigen Anlaufschwierigkeiten schließlich knapp zwei Jahre nach der Tat in der Rechtsanwaltskanzlei des Schatzmeisters des Coburger Convents, um „die Affäre ,Hitlergruß‘ am vorgeschlagenen Tag zu einem Ende zu führen“. Dem aktuellen „AHCC-Vorsitzer“ gefällt das.
Im letzten Kapitel Der Richter kommen noch einmal der Täter und seine Familie zu Wort.
1. Die Presse
Am 22. Mai 2018, zwei Tage nachdem Maximilian Zieseniß auf dem Männerklo Mathias Blank mit „Heil Hitler!“ gegrüßt hatte, berichteten die Tagesthemen (ab Minute 21:36) unter der Überschrift „Treffen zum 150-jährigen Bestehen des Coburger Convents polarisiert“ über die Tat:
Jedes Jahr zu Pfingsten kommen sie hierher, in den Norden Bayerns, um am Fuße der Burg geschmückt mit Mütze und Band die Fahnen und die Traditionen hoch zu halten. Die Studentenverbindungen, die im Coburger Convent zusammengeschlossen sind. So auch jetzt wieder. Doch während viele Coburger die Aktiven und ihre Alten Herren zum alljährlichen Familienfest willkommen heißen, erhebt sich auch Protest. Und zwar von denen, die solche Verbindungen als elitäre Männerbünde sehen, in denen überkommene Bräuche gepflegt und all zu nationale Töne laut würden. In unserer Reihe „Was Deutschland bewegt“ hat Christian Limpert sich aufgemacht nach Oberfranken, wo das jüngste Treffen zum 150-jährigen Bestehen des Convents die Stadt erneut polarisierte.
Die schlechten Nachrichten folgen (ab Minute 24:14) auf ein gelalltes „was zu verbergen haben wir nicht“ eines „Aktiven“ der Landsmannschaft Troglodytia Kiel:
Auch wenn es keine guten Nachrichten sind, wie die von Sonntag Nacht. In einem Wirtshaus grüßt ein Bundesbruder mit Hitlergruß, ein anderer zeigt ihn an, die Ermittlung läuft noch.
Der Ausdruck „Hitlergruß“ in den Tagesthemen ist irreführend. Zwar ist es korrekt, dass mit „Heil Hitler!“ Hitler gegrüßt wird und mithin von einem „Hitlergruß“ gesprochen werden kann. Aber ein „Hitlergruß“ wird gemeinhin mit einem erhobenen rechten Arm assoziiert.
Das Nachrichtenportal inFranken.de bebilderte den Artikel „Coburger Convent: Teilnehmer mit Hitlergruß im Hofbräu“ vom 21. Mai 2018 dann auch mit dem Foto eines ausgestreckten rechten Armes in einer schlecht sitzenden braunen Jacke und zitiert ansonsten ausgiebig aus der Pressemitteilung des Coburger Convents und der Polizei:
Ein 45-jähriger Teilnehmer des Coburger Convent teilte der Polizeiinspektion Coburg am frühen Montagmorgen folgenden Sachverhalt mit: Er sei im Coburger Hofbräu untergebracht und habe sich gegen 22.10 Uhr zu den Toiletten begeben. Dort begrüßte ihn ein weiterer Teilnehmer des Convents mit den Worten „Heil Hitler“.
Ohne es zu wissen, schrieb das Portal einen Amtsrichter zur Fahndung aus:
Der Mann wird wie folgt beschrieben: zirka 1,90 Meter groß, sehr schlank, kleiner Kinnbart, eventuell auch nur Dreitagebart. Er trug zur Tatzeit einen dunklen Anzug und eine braun-weiß-grüne Verbindungsmütze. Eventuell ist er ebenfalls im Hofbräu untergebracht.
Interessant ist die Ankündigung des damaligen CC-Pressesprechers Frank Klauss aus Potsdam, der für die BILD-Zeitung arbeitet und Mitglied der Turnerschaft Munichia Bayreuth und der Landsmannschaft Gottinga Göttingen ist. Er behauptete, den Täter bei der Polizei anzuzeigen, sobald der Verband Alter Herren des Coburger Convents (AHCC) Kenntnis von der Identität des Täters und seines Bundes erlangen sollte:
„Solche Straftaten gehören verfolgt und haben beim Coburger Convent nichts verloren“: Die Reaktionen seitens des Coburger Convents fielen am Montag eindeutig und scharf aus: Wer den Hitlergruß zeigt, wird angezeigt, sowohl bei der Polizei als auch verbandsintern. Noch sei das fragliche Verbandsmitglied nicht bekannt; auch der Verband sei noch nicht eindeutig festgestellt, sagte CC-Pressesprecher Frank Klauss. Sobald der Täter bekannt sei, werde das der Polizei übermittelt.
Später wird klar werden, dass der Coburger Convent den Täter nicht mangels oder auch nur trotz, sondern wegen Kenntnis seiner Identität nicht angezeigt hat.
Gegenüber der Neuen Presse Coburg vom 21. Mai 2018 sparten der alte CC-Vorsitzende und HNO-Arzt Ali Ottmar Mahdi, Landsmannschaft Brandenburg Berlin und Landsmannschaft Troglodytia Kiel, VACC Nürnberg und VACC München-Südbayern, und der damals neue CC-Vorsitzende und BMW-Manager Andreas Bootz, Cheruskia Darmstadt, VACC München-Südbayern, nicht mit markigen, wenn auch hohlen Worten:
Bootz sprach von einer Straftat, die die Polizei zurecht verfolge. Er erwarte, dass der entsprechende Bund mithelfe, den Mann zu identifizieren, um ihn nicht nur strafrechtlich, sondern auch in seiner Verbindung zur Rechenschaft zu ziehen. Ihm droht der Ausschluss. CC-Sprecher Frank Klauss lobte seinen Verbandsbruder, der die Tat angezeigt hat. Neben der Polizei sei das CC-Rechtsamt eingeschaltet worden. Klauss: „Solche Straftaten gehören verfolgt und haben weder in unserem Verband, noch beim Pfingstkongress etwas zu suchen.“
Am Ende gab Ali Ottmar Mahdi der Öffentlichkeit noch sein Ehrenwort, dass der Coburger Convent gegen den Täter vorgehen werde:
Ali Ottmar Mahdi ergänzte, man könne „sicher sein, dass wir dagegen vorgehen werden“.
Fast ein Jahr nach der Tat berichtete die Neuen Presse Coburg am 12. März 2019, dass „der Verbandsbruder des Coburger Convents (CC), der an Pfingsten 2018 in einer Gaststätte in der Innenstadt den Hitlergruß gezeigt hat, (...) sich vor dem Amtsgericht verantworten“ müsse. „Die Verhandlung findet am Mittwoch, 3. April, um 13.30 Uhr im Justizgebäude in der Ketschendorfer Straße statt.“
Dem Coburger Convent wird darin eine tadellose Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Pflichten attestiert:
Der Mann konnte aufgrund seiner braun-weiß-grünen Verbindungsmütze der Landsmannschaft Niedersachsen identifiziert werden. Der CC half bei der Aufklärung des Falles mit und unterstützte die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen.
Doch der Prozess platzte und das Verfahren wurde eingestellt, wie die Neue Presse Coburg am 29. April 2019 unter dem Titel „Coburger Convent: ,Hitler-Gruß‘-Verfahren vor Einstellung“ berichtete:
Die Staatsanwaltschaft Coburg wird das Ermittlungsverfahren gegen den Verbandsbruder jetzt einstellen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Dippold der Neuen Presse am Montag auf Anfrage. Dippold sagte, die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige „einer umfassenden rechtlichen Überprüfung unterzogen“. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 170 der Strafprozessordnung. Dieser regelt auch die Einstellung von Strafverfahren.
Das Gericht verwarf mangels Öffentlichkeit hinter geschlossenen Klotüren die Voraussetzungen für eine Verurteilung aufgrund des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist in der Toilette des Gasthauses an Pfingsten tatsächlich der „Hitler-Gruß“ gezeigt worden. Die Anzeige sei berechtigt gewesen, da es sich bei einer Gaststätte - auch bei deren Toilette - grundsätzlich um einen öffentlichen Raum handelt. Im speziellen Fall hätten sich aber ein Beschuldigter und der Anzeigeerstatter alleine in der Toilette aufgehalten, und die Türe sei geschlossen gewesen. Das WC werde deshalb von der Rechtssprechung nicht mehr als öffentlicher Raum angesehen. Für die Strafverfolgung sei entscheidend, dass der „Hitler-Gruß“ vor einer größeren Anzahl von Personen gezeigt wird. Dies sei an Pfingsten 2018 im „Münchner Hofbräu“ nicht der Fall gewesen, so Oberstaatsanwalt Martin Dippold.
Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um den Täter handeln konnte, wie Rechtsanwalt Frank Rozanski, bis zu seinem Austritt aus allen drei Bünden im November 2019 „Alter Herr“ der Landsmannschaft Teutonia Heidelberg-Rostock zu Heidelberg, der Alten Prager Landsmannschaft Hercynia zu Frankfurt und der Akademischen Landsmannschaft Viruna Graz, zuvor dem Gericht mitgeteilt hatte:
Dr. Frank Rozanski, der den CC-Verbandsbruder rechtlich vertritt, zeigte sich am Montag zufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Coburg. Auch deshalb, weil erneute Ermittlungen ergeben hätten, dass - selbst wenn die Aussage des einzigen Belastungszeugen komplett als wahr unterstellt werde - der Tatbestand des Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches nicht erfüllt sei. Dieser regelt die Strafverfolgung bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dazu gehören neben Fahnen, Abzeichen, Uniformstücken und Parolen auch Grußformen wie der „Hitler-Gruß“. Überdies, so Rechtsanwalt Rozanski weiter, sei feststellt worden, dass sich sein Mandat zur in der Anzeige genannten Tatzeit nachweislich mehr als 300 Kilometer vom Tatort entfernt befunden habe.
Die Staatsanwaltschaft Coburg hatte nämlich Christof Wenzeritt (Jahrgang 1983 und heute CEO der Big-Data-Firma Scalefree) aus Hannover angeklagt. Wenzeritt und Zieseniß weisen schon einige Ähnlichkeiten auf: Beide sind „Alte Herren“ der Akademischen Landsmannschaft Niedersachen und Mitglied der Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents Hannover. Wenzeritt ist ähnlich alt wie Zieseniß (Jahrgang 1986). Und beide wohnen auch nur 24 Minuten voneinander entfernt, wenn man über den Kröpcke fährt. Aber Christof Wenzeritt war nicht nur der falsche Angeklagte, er hatte auch ein Alibi.
Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Christof Wenzeritt im April 2019 endet die bisherige juristische und öffentliche Aufarbeitung des Falls. Bis jetzt.
2. Die Justiz
Am Pfingstsonntag 2012 brach während des „Pfingstkongresses“ des Coburger Convents ein verheerendes Feuer aus, bei dem 13 Menschen verletzt wurden. Acht denkmalgeschützte Häuser in der Coburger Altstadt wurden schwer beschädigt und es entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Bezugnehmend auf Presseberichte machte der AStA der FU Berlin Korporierte des CC für das Feuer verantwortlich.
Dagegen klagte der Coburger Convent auf Unterlassung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das am 1. April 2014 unter dem Vorsitzenden Richter Uwe Wegener in der Sache „Verband Alter Herren des Coburger Convent (AHCC) e.V. ./. AStA der Freien Universität Berlin“ sein Urteil fällte. Als erstes verschaffte sich das Gericht einen ganz passablen Überblick über den Coburger Convent:
Der Kläger ist eingetragener Verein mit Sitz in Coburg. Mitglieder sind die Alt-Herren-Vereinigungen der Bünde des Coburger Convents (CC) und örtliche Vereinigungen Alter Herren des Coburger Convents. Der Vereinszweck besteht nach der Satzung des Klägers darin, die Alten Herren der im Coburger Convent vereinigten Bünde zu erfassen, ihr Interesse an der Entwicklung und Leistung des Coburger Convents wach zu halten, die Bedeutung des Alt-Herrentums des Coburger Convents nach außen darzutun und den Coburger Convent durch wirtschaftliche Hilfe zu fördern. Das oberste Organ des Klägers ist der AHCC-Tag, dessen Entscheidungen und Richtlinien vom Vorstand des Klägers ausgeführt werden. Der Vorstand beruft den AHCC-Tag jährlich zu Pfingsten in Coburg ein. Der AHCC-Tag bildet zusammen mit dem CC-Tag den Coburger Generalconvent (CGC), der ebenfalls jährlich zu Pfingsten in Coburg tagt. Während der Tagungen des Verbandes herrscht „Burgfrieden“.
Der Vorstand des Klägers und der Präsidialausschuss des Coburger Convents wirken im Präsidium des CC/AHCC zusammen. Diesem Präsidium des CC/AHCC steht während der Tagungen des Verbandes, einschließlich An- und Abfahrt, für den Bereich des Tagungsortes und seiner weiteren Umgebung Ordnungsgewalt über die anwesenden Angehörigen des Verbandes zu. Hierzu steht ihnen ein Ordnungsdienst zur Verfügung, der die Aufgabe hat, für die Aufrechterhaltung und erforderlichenfalls für die Wiederherstellung der Ordnung unter den der Ordnungsgewalt unterworfenen Angehörigen des AHCC und des CC zu sorgen und den organisatorischen Ablauf der Tagungsveranstaltungen sicherzustellen. Der Ordnungsdienst kann Weisungen erteilen oder auch einen Bericht an den Ordnungsausschuss verfassen, der die um der Ordnung und um des Ansehens des Verbandes willen erforderlichen Maßnahmen für die Tagungsdauer und den Tagungsbereich treffen kann. Es ist Aufgabe des Präsidiums des CC/AHCG, einen Kongressbeauftragten für die Vorbereitung und die organisatorische Durchführung des Pfingstkongresses zu bestellen.
Der Coburger Convent (der Landsmannschaften und Turnerschaften an deutschen Hochschulen), nach Angaben des Klägers ein nicht eingetragener, nicht rechtsfähiger Verein, ist der Dachverband von 96 Studentenverbindungen an 45 Hochschulen und Universitäten in Deutschland und Österreich. Die Studentenverbindungen bestehen aus Studenten verschiedener Fakultäten. Das wesentliche Prinzip der Studentenverbindungen im Coburger Convent ist das Generationenprinzip. Die Akademiker bleiben ihrer Universität und ihrer Studentenverbindung treu und unterstützen die nachkommenden Studenten, so wie sie es selbst erfahren haben, durch finanzielle Zuwendungen sowie fachliche Unterstützung beim Studium und beim Berufseinstieg. Im Coburger Convent sind etwa 12.000 Studenten und Akademiker vereint, bei denen es sich nach Angaben des Klägers zum weitaus überwiegenden Teil (etwa 90 bis 95 %) um „Alte Herren“ handelt.
Der „Kongressbeauftragte“ des Coburger Convents ist seit Menschengedenken der Steuerberater Hans Georg Wilhelm Schollmeyer, geboren am 27. Oktober 1945, „Alter Herr“ der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg und der Turnerschaft Munichia Bayreuth, VACC München-Südbayern.
Hans spielte im Februar 2023 in Erlangen beim Ehrenhandel unter Korporierten eine tragische Rolle als Beweismittellieferant für die Strafverfolgungsbehörden. Von seiner lieben Turnerschaft Munichia Bayreuth kämpfte an diesem Tag als erster Fechter Kilian Chevalier, ein Mitglied des „CC-Rats“ des Coburger Convents. Der „CC-Rat“ ist ein Gremium, das unter anderem den Vorstand des AHCC unterstützen und in Öffentlichkeitsfragen kontrollieren soll. Das funktioniert aber schlecht, da Schollmeyer den „CC-Rat“ torpediert, wo er nur kann.
Hans Schollmeyer ist Versammlungsleiter des alljährlichen Fackelmarschs und Kontaktmann zur Stadt. Als Schatzmeister ist er Dauermitglied des engeren AHCC-Vorstands. Als „Quästor“ der „CC-Akademie“ steuert er die Finanzen des CC-„Bildungswerks“. Schollmeyer kennt alles und jeden im Verband und keine Intrige bleibt ihm verborgen, zumal er an den meisten direkt beteiligt ist. Schollmeyer ist es egal, wer unter ihm „Vorsitzer“ ist: Hans Schollmeyer ist der CC.
Das Verwaltungsgericht Berlin geht nach einer Einführung in den Coburger Convent auf den Reader des AStA der FU Berlin ein, in dem Korporierte des CC für das verheerende Feuer in der Coburger Altstadt 2012 verantwortlich gemacht werden:
Als der Coburger Convent zu Pfingsten 2012 (27./28. Mai 2012) in Coburg tagte, kam es zu einem Großbrand in der Coburger Altstadt. Der Brand brach in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2012 im Dachboden eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses in der Altstadt aus, es gab 13 Verletzte und mehrere zerstörte Fachwerkhäuser mit einem Millionenschaden (Augsburger Allgemeine, 6. Juni 2012).
„Spiegel-Online“ berichtete unter dem 27. Mai 2012, dass es Gerüchte gegeben habe, wonach eine Feuerwerksrakete den Großbrand ausgelöst haben könnte. Nach Informationen des Coburger Tageblatts habe es am späten Samstagabend in der Innenstadt ein nicht genehmigtes Feuerwerk gegeben. In diesem Zusammenhang wies „Spiegel-Online“ auf den traditionellerweise an diesem Wochenende stattfindenden Pfingstkongress des Coburger Convents hin. Der Internetseite von „inSüdthürigen.de“ vom 10. Dezember 2013 zufolge waren Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft auch Hinweisen nachgegangen, wonach Mitglieder des Coburger Convents etwas mit dem Brand zu tun haben könnten. Es habe jedoch an konkreten Anhaltspunkten für eine Tatbeteiligung gefehlt.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Freien Universität Berlin (FU) publizierte zu Beginn des Wintersemesters 2012/2013 einen „Reader des Antifaschismus- und Internationalismus Referats des AStA FU“ mit dem Titel „Gute Nacht, Burschenpracht“. Auf dessen Seiten vier und fünf befindet sich ein Artikel über studentische Verbindungen, in dem darüber berichtet wird, dass im Coburger Convent nur farbentragende und pflichtschlagende Korporationen vertreten seien, die sich einmal im Jahr zu Pfingsten in Coburg treffen. Mehrere hundert Personen hätten im Jahre 2011 versucht, den Ablauf des Pfingstkongresses zu stören. Im Jahre 2012 sei der traditionelle Fackelmarsch am Pfingstmontag abgesagt worden, da am Samstag ein halber Häuserblock in der Altstadt gebrannt habe. Weiter heißt es: „Ursache dafür waren Korporierte, die mit Feuerwerk spielten.“ Der Kläger begehrt die Unterlassung der in dem zuletzt genannten Satz liegenden Behauptung.
Die Verwaltungsklage des AHCC wurde aus formalen Gründen abgewiesen und der AHCC musste die Kosten des Verfahrens tragen.
Doch nicht nur mit dem Verwaltungsrecht, auch mittels Strafanzeigen versuchte der AHCC gegen Linke vorzugehen. Perfiderweise nutzte der AHCC dabei ausgerechnet den § 130 StGB („Volksverhetzung“) als Angriffswaffe gegen Linke.
Im Mai 2015 beauftragte der AHCC die Rechtsanwälte Werner Albrecht, Jahrgang 1948, und seinen Sohn Florian Albrecht, Jahrgang 1977, Master of Criminology and Police Science, Lehrbeauftragter an der Hochschule Landshut„Strafanzeige und Strafantrag“ bei der Staatsanwaltschaft Bochum zu stellen.
Die Albrechts zeigten die Grüne Hochschulgruppe Bochum (GHG) wegen § 130 Absatz 1, Absatz 2 StGB (Volksverhetzung), § 187 StGB (Verleumdung), § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 185 StGB (Beleidigung) an.
Werner Albrecht ist wie Hans Schollmeyer „Alter Herr“ der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg und aktiv in der VACC Heidelberg. Florian Albrecht ist wie Frank Rozanski „Alter Herr“ der Akademischen Landsmannschaft Viruna Graz und der Hercynia Prag zu Frankfurt.
In seiner Funktion als Mitglied der zweiten Kammer des CC-Schiedsgerichts wurde Werner Albrecht später in den „Ehrenrat“ des Coburger Convents im „Ehrengerichtsverfahren“ gegen Rozanski berufen, obwohl Hans Schollmeyer im Vorfeld versuchte gegen ihn zu intrigieren:
Ich erlaube mir im Hinblick auf die Besetzung des Ehrengerichts darauf hinzuweisen, dass mein Bundesbruder Werner Albrecht mit Roz befreundet ist (siehe facebook) und über seinen Sohn Florian Albrecht mittelbar mit Roz verbunden ist. Florian Albrecht ist Hercyne und Virune, wie Roz.
Aber, vergeblich:
Scheiße. Mein Bundesbruder Albrecht hat zusammen mit Wöller Sitz im Ehrengericht, Albrecht ist Spezi von Rozanski.
Der AHCC spielte 2015 gegenüber der Staatsanwaltschaft das arme Opfer, da die allgemeine Korporationskritik der GHG Bochum den Herren Korporierten zu undifferenziert war: „Der Coburger Convent ist mithin auch als Verband schutzbedürftig.“
Mittels der gegen Studentenverbindungen, den Coburger Convent und die einzelnen Mitglieder gerichteten Anwürfe wird gegen Teile der Bevölkerung mobilisiert. Die Verwaltung und Leitung der Ruhr-Universität Bochum soll mittels des Textes dazu veranlasst werden, willkürlich gegen Studentenverbindungen, den Coburger Convent und dessen Mitglieder vorzugehen. Die Betroffenen sollen vom öffentlichen Universitätsleben ausgeschlossen werden. (...) Die über Telemedien (vgl. § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB) verbreiteten Inhalte sind auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Studentenverbindungen, der Coburger Convent und seine Mitgliedsbünde sowie deren Mitglieder sind immer wieder Opfer von Angriffen aus der antifaschistischen Szene.
Doch mit seinen Strafanzeigen kam der AHCC nicht weit, das Ermittlungsverfahren gegen die GHG Bochum wurde eingestellt:
[Wir] sehen jetzt bei der Strafanzeige gegen die Grüne Hochschulgruppe Bochum, dass ein Ermittlungsverfahren noch nicht einmal aufgenommen wurde. D.h. mit anderen Worten, die Damen und Herren Gutmenschen wissen noch nicht einmal von unserer Strafanzeige.
Auch gegen uns ging der Coburger Convent 2015 juristisch vor. Der „Rechtsamtsleiter“ des AHCC, Veit Stößlein, Landsmannschaft Slesvico-Holsatia vereinigt mit Landsmannschaft Cheruscia zu Kiel, Landsmannschaft Franconia-Teutonia auf der Schanz zu Regensburg und Turnerschaft Alemanno-Palatia zu Nürnberg-Erlangen, VACC Nürnberg und VACC Kiel, Syndikus und Leiter der Rechtsabteilung der Freitag Unternehmensgruppe, schrieb am 8. Juni 2015:
Wir haben da so ein Ding mit der Antifa in Freiburg. Die behaupten ja jetzt auch, dass wir Coburg angezündet hätten.
Das sei ehrabschneidend:
Die Tat ist schließlich auch ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre der Mitglieder der im Coburger Convent zusammengeschlossenen Studentenverbindungen. Diese müssen es nicht hinnehmen, öffentlich als Bandstifter bezeichnet zu werden.
Doch, müssen sie. Oder wie Veit Stößlein feststellte:
Damit ist dieser Schuss komplett zum Rohrkrepierer verkommen und das ist ärgerlich!!!
Auf der anderen Seite wurde im Falle des „Heil Hitler“-Grüßers vom Pfingstsonntag 2018 der Korporierte Christof Wenzeritt nur nach § 86a StGB wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ angeklagt (Az. 3 Cs 111 Js 11641/18). Dieser Paragraph soll Nazipropaganda aus der Öffentlichkeit verbannen und greift daher nur, wenn die Tat „öffentlich“ begangen wird, was laut Coburger Amtsgericht bei zwei Männern auf einer Toilette nicht der Fall ist.
Doch die von Maximilian Zieseniß benutzte Grußformel „Heil Hitler“ wird zweifach unter Strafe gestellt. Der „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB macht sich schuldig, „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (...) zum Hass aufstachelt“. Der „Volksverhetzungsparagraph“ wurde erst kürzlich gemäß EU-Vorgaben vom Bundestag noch verschärft, was aber für den vorliegenden Fall unerheblich ist. Als Offizialdelikt ist „Volksverhetzung“ von Amts wegen zu verfolgen.
Hier hat aber kein unbekannter „Landsmannschafter“ den rechten Arm gehoben. Hier hat der Amtsrichter Maximilian Zieseniß Hitler gegrüßt. Er hat damit in einer Weise zum Hass aufgestachelt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit seiner ungenierten Hitlerverehrung unterminierte Zieseniß das Vertrauen in die Gerechtigkeit der deutschen Justiz – sofern vorhanden – und erfüllte damit den Straftatbestand „Volksverhetzung“ gemäß § 130 StGB.
In Frage kommen verschiedene Absätze, beispielsweise Absatz (1):
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
(...)
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Kaum etwas dürfte den öffentlichen Frieden mehr stören als ein Amtsrichter, der Hitler grüßt. Er untergräbt die Autorität des demokratischen Rechtsstaats, an den er selbst nicht glaubt, für den er selbst keine Gewähr ist. Er stachelt dadurch all jene zu Hass auf, die nun für ihre Hassverbrechen mit Milde rechnen können – zumindest, wenn ihnen von der Richterbank Amtsrichter Zieseniß zulächelt.
Auch Absatz (3) kommt in Frage, denn öffentlich war der NS-Gruß vielleicht nicht, aber eine Versammlung war der CC-Pfingstkongress in Coburg 2018 schon:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die vor fast fünf Jahren begangene Tat verjährt am Samstag, den 19. Mai 2023, weil der Coburger Convent seinen „guten Ruf“ über die viel besungene Staatsräson gestellt hat, nämlich die Bundesrepublik Deutschland gegen Nazis zu verteidigen. Die Coburger Staatsanwaltschaft hat noch bis zum 19.05.2023 Zeit, ein Ermittlungsverfahren gegen Maximilian Zieseniß wegen Volksverhetzung am 20.05.2018 einzuleiten, damit die Verjährungsfrist bis 2028 läuft – sofern sie an der Strafverfolgung eines Nazirichters des Coburger Convents interessiert ist.
An dieser Stelle könnte das Communiqué enden, wenn es um die Gesinnung eines Nazirichters ginge. Aber es geht um die Gesinnung eines Verbands.
3. Der Convent
2018 war ein ganz besonderes Jahr für den CC, gefeiert wurden „150 Jahre Landsmannschaften und Turnerschaften des Coburger Convents“. Aus diesem Anlass „wurde es Zeit, unsere Ideen und Werte in ein modernes Deutsch zu fassen“ wie der damalige AHCC-Vorsitzende Ali Ottmar Mahdi im Vorwort des „Grünen Handbuchs“ schrieb.
Warum der neue Name? Das „Handbuch des Coburger Convents – Band I“ wurde bis zum Jahr 2005 in Form einer Blattsammlung veröffentlicht, die in einem grünen Ordner abgeheftet wurde. Daher wurde der Band I von den Verbandsbrüdern seit jeher auch „grünes Handbuch“ genannt – zur Unterscheidung von Band II, dem „roten Handbuch“, das die Satzungen und verbandsinternen Regelungen enthält.
Leider ist sowohl das „Grüne Handbuch“ als auch das „Rote Handbuch“ schriftlich nur sporadisch antiquarisch öffentlich zugänglich, aber wie auch online nur in veralteten Versionen. Wir veröffentlichen deshalb das Grüne Handbuch als PDF in der Version 7 von 2018 und das Rote Handbuch als PDF in Version 16 von 2023.
Coburger LC
Im „Grünen Handbuch“ wird im Kapitel „Die Geschichte des Coburger Convents und des Korporationsstudententums“ als selbstgewähltes Gründungsjahr des Verbands 1868 festgelegt. Bei einem ersten Treffen am 1. März 1868 in Kassel stellten die
fünf Gründungslandsmannschaften Ghibellinia Tübingen, Verdensia Göttingen, Teutonia Halle, Teutonia Bonn und Makaria Würzburg (...) die Grundprinzipien des anzubahnenden Landsmannschaftsverbandes auf, trafen Bestimmungen für die innere Organisation des Verbandes, für eine Geschäftsordnung der Kongresse usw.
Auch 155 Jahre später sind die Details der damaligen Ereignisse noch relevant – allein um zu verstehen, warum sich der Coburger Convent wann und wo trifft:
Der „Allgemeine Landsmannschafts-Verband“ konnte offiziell am 2. Juni 1868 in der Gaststätte „Zum Löwen“ in Zwingenberg aus der Taufe gehoben werden. Zwingenberg an der Bergstraße gilt heute als Gründungsort des Allgemeinen Landsmannschafts-Verbandes – noch heute gedenken CCer jährlich eine Woche nach Pfingsten dort der Gründung eines ihrer beiden Ursprungsverbände.
Coburg wurde „erst“ 1873 zum Sitz des Coburger Landsmannschafter Convent:
1872 auf dem Kongress in Halle erfolgte der für die Wahl der Kongressstadt entscheidende Antrag: „... wo auf Vorschlag des Vertreters der Makaria für die Zukunft als ständiger Kongressort die geographisch günstig und landschaftlich reizvoll gelegene Stadt Coburg gewählt wurde ...“ (Die endgültige Wahl erfolgte jedoch erst Anfang 1873 auf schriftlichem Wege.) Fortan trug der junge Verband den Namen „Coburger LC“, blühte rasch auf, nahm das Prinzip der Bestimmungsmensur an, gab sich 1874 seine erste Konstitution und umfasste schließlich 15 Landsmannschaften, wobei bereits 1870 mit Aufnahme der Markomannia Wien die erste österreichische Korporation dem LC beitrat.
Der „Coburger LC“ wurde an Pfingsten 1908 in Deutsche Landsmannschaft (DL) umbenannt. Während des 1. Weltkriegs einigten „sich die vier alten schlagenden Verbände auf die Bekämpfung der Realiniurien, die Beseitigung der gegenseitigen Verrufe sowie die Erledigung von Ehrenhändeln und die Bildung von lokalen Kartellen“ – einem im Krieg notwendigen Burgfrieden, denn „als im Spätsommer 1914 der Krieg ausbrach, zog fast die gesamte akademische Jugend ins Feld.“
In blumigen Worten lässt der Coburger Convent die Weimarer Republik im „Grünen Handbuch“ Revue passieren, während der viele österreichische Bünde in die DL aufgenommen wurden:
Aber auch die geistigen Inhalte waren nicht mehr die gleichen wie vor dem großen Krieg. In der Reihe Historia academica werden sie wie folgt formuliert: „In der inneren Verbandspolitik betrachtete es die DL in diesen Jahren nach dem Kriege einerseits als ihr besonderes Anliegen, an die Ideen und Grundsätze der alten Landsmannschaften anzuknüpfen und ihnen im Verbande Geltung zu verschaffen, und andererseits als ihre vordringliche Aufgabe, für eine sowohl den Zeitverhältnissen als auch den landsmannschaftlichen Grundsätzen entsprechende Erziehung und Ausbildung der ihr anvertrauten Jugend Sorge zu tragen.
Das „Historische Lexikon Bayerns“ der Bayerischen Staatsbibliothek sieht die Rolle der Deutschen Landsmannschaft ein wenig anders:
Prägten zunächst politische und religiöse Toleranz die Landsmannschaften, führte ein stetiger Rechtsruck 1894 zur Durchsetzung eines neuartigen, rassistisch geprägten Antisemitismus. Dieser Trend setzte sich während der Weimarer Republik nicht nur fort, sondern gipfelte in einer frühen ideologischen und personellen Verflechtung der Korporationen der DL mit den Nationalsozialisten.
Vertreter Convent
Der andere „Ursprungsverband“ des Coburger Convents ist der Vertreter Convent (VC), der „Cartellverband akademischer Turnvereine auf deutschen Universitäten“, der Turnerschaften. Der VC wurde 1872 – ein Jahr nach der deutschen Reichsgründung – von den „Allgemeinen Turnvereinen“ ATV Berlin, ATV Graz und ATV Leipzig als CV gegründet:
Beim 4. Deutschen Turnfest in Bonn am 4. August 1872 wurde schließlich im „Kölner Hof“ von Vertretern der drei Vereine der Cartellverband (CV) deutscher Akademischer Turnvereine gegründet.
Für den Vertreter Convent war Coburg als Conventsstadt naheliegend,
fand doch am 18./19. Juni 1860 das erste deutsche Turnfest in Coburg statt. Dabei sollte „die Turnerei Waffenübungen veranstalten und dadurch auf die Abkürzung der Militairdienstzeit hinwirken. Jeder ordentliche Turner sollte, vermöge seiner Ausbildung, die Befähigung zum sofortigen Eintritt in die Reihen der Vaterlandsvertheidiger erhalten“.
Im „Roten Handbuch“ findet sich in den „Grundsätzen“ der „Verfassung des Coburger Convents (CC)“ ein stolzes Bekenntnis zum „Vaterland“:
Wir bekennen uns zur Geschichte und zum kulturellen Erbe unseres Volkes. Unser Ziel ist eine nationale Grenzen überwindende Friedensordnung. Einsatz für Heimat, Volk und Vaterland ist uns selbstverständliche Pflicht.
Doch trotz 150 Jahren Geschichte bleibt die Zeit des Hitler-Faschismus in den beiden „Handbüchern“ im Gegensatz zu dem Rest bemerkenswert blass. Insbesondere findet sich in beiden „Handbüchern“ kein einziges Wort zu den Verbrechen von „Landsmannschaftern“ und „Turnerschaftern“. Dabei gäbe es so viel zu sagen.
Juristen
Viele „Landsmannschafter“ waren Richter und haben Hitler gegrüßt. Einer der bekanntesten dürfte Max Hörchner, 1899-1957, „Alter Herr“ der Landsmannschaft Plavia in Leipzig und der Landsmannschaft Suevia Jena im Coburger Convent sein. NSDAP-Mitglied Hörchner war von 1939 bis 1945 Oberstaatsanwalt bei der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht. Von 1951 bis 1957 – also zur Zeit des „Göttinger Mensurenprozesses“ 1951 bis 1953 – war Hörchner Bundesrichter beim Bundesgerichtshof, „dort ab 1953 Senatspräsident“.
Zwar war Höchner Präsident des 1. und nicht des 5. Strafsenats, welcher am 29. Januar 1953 das bis heute gültige Grundsatzurteil zu Mensuren im Prozess gegen Wilfried von Studnitz vom Corps Bremensia Göttingen fällte. Aber im 5. Strafsenat saßen die ehemaligen NSDAP-Mitglieder Herbert Arndt und Guido Schmidt sowie der ehemalige SA-Scharführer Karl Siemer. Der zuständige Bundesanwalt Gerhard Westram war „Alter Herr“ der Burschenschaft Germania zu Würzburg.
Karrieristen
Neben NS-Juristen ist der Coburger Convent auch die Heimat von Wirtschaftsführern wie dem „Landsmannschafter“ Karl Winnacker, 1903–1989, Landsmannschaft Guestphalia Braunschweig (heute Turnerschaft Alania Braunschweig) und Landsmannschaft Normannia Darmstadt.
Als „Vorstandsvorsitzender der neu gegründeten Farbwerke Hoechst“ von 1952 bis 1969 hat es zu einiger Bekanntheit gebracht, es sind immer noch mehrere Industriepreise nach ihm benannt. Darunter der „Karl-Winnacker-Preis“ des „Marburger Universitätsbundes e.V.“, vergeben für „besondere Verdienste um die Förderung der Zusammenarbeit von Universität und Industrie auf naturwissenschaftlichen Gebieten“ und benannt nach dem langjährigen und seit 1984 „Ehrenvorsitzenden Prof. Dr.-Ing. dres. h.c. Karl Winnacker“. Unter den Preisträgern finden sich 1993 der damalige CDU-Bundesminister für Forschung und Technologie, Heinz Riesenhuber, und 2003 der ehemalige CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Lothar Späth.
Selbst der offizielle Hoechst-Historiker geht davon aus, dass Karl Winnacker 1943 dienstlich in Auschwitz war. Der Tagesspiegel schrieb:
Winnacker hat Hoechst nach dem Krieg als langjähriger Vorstandsvorsitzender zu großen Erfolgen geführt. Doch vorher war er Rottenführer der SA und seit 1937 Mitglied der NSDAP. Karl Winnacker [war] während des Nationalsozialismus einer der beiden mächtigsten Männer bei Hoechst, einer Hauptsäule der I.G. Farben. (...) Zu Winnackers Aufgaben gehörte es (...), mit den NS-Behörden über die Zuteilung von Zwangsarbeitern zu verhandeln.“
Politiker
Außer den Juristen und den Karrieristen gibt es im CC auch noch die Politiker, zumeist sowohl Juristen als auch Karrieristen. Politiker im Coburger Convent waren oder sind der CDU-Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl, Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania zu Heidelberg, VACC Heilbronn, der ehemalige EU-Energiekommissar und Ex-CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg Günther Oettinger, Landsmannschaft Ulmia Tübingen sowie der Ex-RAFler, Ex-NPDler und Dauer-JVAler Horst Mahler, Landsmannschaft Thuringia Berlin.
Günther Oettinger gab dem ZDF 2020 ein Interview am Rande des „Pfingstkongresses“:
Klar muss sein, eine Verbindung muss die Grundwerte und Grundrechte beachten und leben. Das heißt Toleranz, das heißt Demokratie, das heißt Nationalstaat, aber nicht Nationalismus. Es gibt in einigen Burschenschaften falsche Tendenzen.
Aber weder bei den „Burschenschaften“ noch beim Coburger Convent geht es bloß um „Tendenzen“. Denn im gleichen Fernseh-Beitrag wird auch „Ali-Ottmar Mahdi, Vorsitzender des Coburger Convents“ interviewt. Dieser Vorsitzende hat sich wie der Vorsitzende vor ihm und der Vorsitzende nach ihm mit dem Vorstand des Verbands Alter Herren des Coburger Convents gegen die Demokratie verschworen, um einen Nazirichter zu schützen.
4. Der Schatzmeister
Kaum jemand verkörpert die Kontinuität vom NS-Schreibtischtäter zum BRD-Spitzenbeamten mehr als Friedrich Karl Vialon, 1905 - 1990, „Alter Herr“ der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg im Coburger Convent. Der NS-Finanzbeamte war Leiter der Finanzabteilung im „Reichskommissariat Ostland“, das Teile des Baltikums und Weißrusslands umfasste, und dort für die finanzielle Ausbeutung der besetzten Gebiete zuständig.
Nach dem Krieg war Adenauer Kanzler und die CDU an der Macht, also wurde Vialon CDUler. Getreu Adenauers Motto „Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat“ machte Vialon Karriere und wurde Leiter der Haushaltsabteilung unter Finanzminister Fritz Schaffer und schließlich Staatssekretär unter FDP-Minister Walter Scheel im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Vialon war außerdem ZDF-Verwaltungsratsmitglied und Honorarprofessor für Öffentliches Finanzrecht an der Universität Saarbrücken.
In dem Buch „Die Bruderschaft der ,Entwickler‘ – Zur Etablierung der Entwicklungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1956 bis 1974“ veröffentlichte Karsten Linne im September 2021 im Kapitel „Die Staatssekretäre“ eine Biographie von Friedrich Karl Vialon:
Friedrich Karl Vialon wurde als Spross einer Hugenottenfamilie am 10. Juli 1905 in Frankfurt a.M. geboren. Sein Vater Heinrich Vialon war Abteilungsvorsteher bei der Reichsbank und bei der AEG als Kaufmann tätig. Vialon erhielt eine vielseitige Ausbildung. Von 1912 bis 1913 besuchte er das Lyzeum in Wetzlar und dann bis Ende 1914 die Vorschule in Mannheim, danach das dortige Carl-Friedrich-Gymnasium. Während des Kriegs besuchte er das Wilhelms-Gymnasium in Kassel. 1919 trat er wieder in das Carl-Friedrich-Gymnasium ein und bestand dort im Jahre 1924 die Reifeprüfung. Danach studierte er ab dem Sommersemester Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Dort war er Mitglied und Turnwart der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg. Nach sieben Semestern bestand Vialon Ende 1927 das erste Staatsexamen in Karlsruhe. Seit dieser Zeit war er als Referendar im Vorbereitungsdienst tätig. 1928 promovierte er zum Dr. jur. Im Dezember 1930 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung. Die folgenden Jahre sahen ihn als Gerichtsassessor bei Amtsgerichten, Landgerichten und Staatsanwaltschaften und schließlich als Regierungsrat im Badischen Justizministerium in Karlsruhe. Er arbeitete dort in der Abteilung Organisation und Personal als Haushaltssachbearbeiter. Anschließend war er von 1935 bis 1937 zwei Jahre Landgerichtsrat am Oberlandesgericht Karlsruhe, ebenfalls als Haushaltssachbearbeiter. Von Juni 1937 bis Ende 1939 war er auf Vorschlag des Reichsjustizministeriums in das Reichsfinanzministerium berufen worden, wo er vor allem im Generalreferat für den Reichshaushalt beschäftigt war.
Vialon trat am 1. Mai 1933 mit der Mitgliedsnummer 2557360 in die NSDAP ein. Er war Mitglied in der NSV, im NS-Rechtswahrerbund, im Reichsbund der Deutschen Beamten, im Reichsluftschutzbund, im NS-Reichsbund für Leibesübungen, im NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten sowie im Reichskolonialbund.
Vom September 1939 bis zum Juli 1940 zum Kriegsdienst eingezogen, brachte er es bis zum Zugführer. Vialon war zuletzt Kriegsverwaltungsrat beim Chef der Militärverwaltung in Frankreich und fungierte ab Juli 1940 als Vertreter des Reichsinteresses in Baden und Elsass in Karlsruhe. In dieser Funktion war er mit den Kriegsschäden, der Haushaltslage und der Haushaltsführung im besetzten Elsass befasst. Vialon amtierte danach bis Dezember 1941 als Beauftragter des Reichsfinanzministers in den westlichen Wiederaufbaugebieten. Es folgte von Dezember 1941 bis April 1942 eine Tätigkeit als Referent für einzelne Länderhaushalte im Reichsfinanzministerium. Anschließend wurde er bis Ende 1944 als Leiter der Finanzabteilung zum Reichskommissariat Ostland kommandiert. Nach kurzer Tätigkeit im Reichsfinanzministerium wurde Vialon im Januar 1945 wieder zur Wehrmacht eingezogen und geriet im Mai als Feldwebel und Zugführer in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft. Bereits im Juli 1945 wurde er entlassen.
Nach seiner Rückkehr war Vialon zunächst Mitarbeiter in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsfirma bis Ende 1948. Bei den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg sagte er als Zeuge aus. Anschließend war er von Anfang 1949 bis März 1950 als Direktor eines großen Textilbetriebs in Bielefeld tätig. Vialon schloss sich der CDU an. Im März 1950 trat er in den Bundesdienst im Bundesministerium für Finanzen ein. Bereits bei seiner Ernennung zum Ministerialrat waren sowohl Vialons Tätigkeit beim Reichskommissar für das Ostland als auch seine NSDAP-Mitgliedschaft bekannt. Er war jedoch im Entnazifizierungsverfahren in der britischen Zone als »Entlastet — Kategorie V« eingestuft worden. 1954 wurde er zum Ministerialdirigent und 1956 zum Ministerialdirektor ernannt.
1951/52 war er Delegierter bei den Finanzberatungen für die Europa-Armee. Ende März 1956 wurde er auf Vorschlag des Haushaltsausschusses des Bundestags zum »Budgetdirektor« ernannt. Unter Bundesfinanzminister Fritz Schaffer war er Leiter der Haushaltsabteilung und damit Miterbauer des »Juliusturms«. Nachdem Franz Etzel nach den Bundestagswahlen von 1957 Finanzminister geworden war, trennte er sich von Vialon, weil er in ihm den Urheber der von ihm nicht gebilligten Finanzpolitik seines Vorgängers sah.
1957/58 befand sich Vialon im einstweiligen Ruhestand. Im September 1958 wurde er dann Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt als Fachmann für Haushaltsfragen. Hier leitete er ab 1960 die Abteilung Wirtschaft, Finanzen und Soziales. Vialon erwarb sich als wirtschaftspolitischer Experte eine starke Stellung bei Bundeskanzler Adenauer. Aus dieser Position heraus wurde er im Februar 1962 zum Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ernannt. Eine Berufung in das Finanzministerium lehnte er 1963 ab. Der Spiegel erhob Vialon zum »Hauptbuchhalter der Entwicklungshilfe«. Er galt von Anfang an als der fähigste, einflussreichste und eigenwilligste Beamte der Bundesregierung.
Parallel zur DDR-Kampagne gegen Gerstenmaier versuchte man auch Vialon mit historischen Dokumenten, die sich auf seine Tätigkeit als Leiter der Finanzabteilung im Reichskommissariat Ostland bezogen, zu diskreditieren. Neben der reinen Propagandafunktion dienten sie teilweise auch in den bundesrepublikanischen Prozessen als Beweismaterial. Im Koblenzer Prozess gegen den ehemaligen Chef des Landeskriminalamts von Rheinland-Pfalz, Dr. Georg Heuser, in dem elf frühere Beamte der SD-Zentrale Minsk wegen tausendfachen Judenmordes in Weißrussland angeklagt waren, wurde Vialon als Zeuge gehört. Er erklärte, dass er von der Judenvernichtung keine Kenntnis gehabt habe. Im April 1971 begann in Koblenz vor der Vierten Großen Strafkammer der Prozess gegen Vialon wegen Meineids im Heuser-Verfahren. Er wurde im Mai 1971 freigesprochen. Mit Bildung der Regierung Kiesinger-Brandt war Vialon infolge des wachsenden öffentlichen Drucks im Dezember 1966 in den einstweiligen Ruhestand getreten.
Vialon war stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender der DSE und gehörte dem Kuratorium des DIE an. Er arbeitete auch in den entsprechenden Gremien der CDU mit. Aufgrund seiner Funktion war Vialon Teil des entwicklungspolitischen Netzwerks und nahm an Veranstaltungen der einschlägigen Austauschbörsen teil, so an Expertengesprächen des Hauses Rissen, z.B. im März 1965. Vialon verfasste maßgebliche Kommentare zum Haushaltsrecht und wurde im Januar 1961 von der Universität Saarbrücken zum Honorarprofessor ernannt. Er verstarb am 8. April 1990 in Bonn.
Die DSE ist die „Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung“ und das DIE das „Deutsche Institut für Entwicklungspolitik“, das heutige IDOS oder „German Institute of Development and Sustainability“.
Das Bundesfinanzministerium beauftragte 2010 eine unabhängige HistorikerInnenkommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsfinanzministerium von 1933 bis 1945. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts schrieb der Historiker Jürgen Kilian 2017 in dem Buch „Krieg auf Kosten anderer“ über Vialons Zeit als Regierungsdirektor in Riga, wo dieser vom Mai 1942 bis zum Oktober 1944 Leiter der Finanzabteilung bei der Behörde des Reichskommissars für das Ostland (RKO) war:
Einen erneuten Regelungsbedarf sahen die verantwortlichen Stellen erst angesichts der im Oktober 1941 einsetzenden Ghettoräumungen und die daran anschließende Deportation von mehreren zehntausend Juden aus dem Reichsgebiet und dem Protektorat nach Riga, Kaunas und Minsk. Erneut blieb jedoch die Finanzverwaltung außen vor, kam doch am 16. Dezember [1941] eine Vereinbarung zwischen der Abteilung Treuhandverwaltung des RKO und dem Höheren SS- und Polizeiführer „Ostland“ zustande. Nach dieser Regelung sollte die gesamte mitgeführte Habe der deportierten deutschen und tschechischen Juden in die Verfügungsgewalt der SS übergehen, ebenso die nach den vorausgegangenen Massenerschießungen in den Ghettos verbliebenen Bestände an Bekleidung. Die übrigen dort noch vorhandenen Mobilien aus dem Besitz der ermordeten lettischen Juden verwaltete dagegen fortan die Treuhandabteilung. Eine Ausnahme betraf lediglich Edelmetalle, Pretiosen und konvertierbare Devisen, die bei der nächsten Reichskreditkasse einzuliefern waren.
Zwar hatte die Finanzabteilung beim Generalkommissar Riga zuvor noch beanstandet, dass die Erfassung der jüdischen Habseligkeiten im Ghetto allein Sache der Zivilbehörden, nicht jedoch der SS sei. Doch selbst eine Beschwerde des Abteilungsleiters Willy Neuendorff, wonach am Rande der Exekutionen beträchtliche Mengen des Gepäcks der Ermordeten unbewacht geblieben und somit der deutschen Verwaltung verloren gegangen seien, änderte nichts daran, dass die Beamten der Reichsfinanzverwaltung im „Ostland“ vorläufig ohne Einflussmöglichkeiten waren. Ein Wandel begann sich erst abzuzeichnen, als mit dem Haushaltsspezialisten Friedrich Karl Vialon ein neuer Leiter für das Finanzressort beim dortigen Reichskommissar eintraf. Dessen Vorgänger Malcomeß hatte sich mit mehreren seiner Amtskollegen und Vorgesetzten überworfen, was nicht ohne negative Folgen für die Arbeit der Abteilung Finanzen geblieben war.
Bezeichnenderweise konnte Vialon, der sowohl während als auch nach dem Krieg von mehreren Seiten als außergewöhnlich fähiger und hoch motivierter Verwaltungsfachmann geschildert wurde, nicht nur im Kerngeschäft Terrain zurückgewinnen. Auch im Hinblick auf das sogenannte „Judenvermögen“, dessen Verwertungserlöse in seinen Augen Haushaltseinnahmen des RKO darstellten, suchte er unmittelbar nach seinem Dienstantritt die Kompetenzen seiner Abteilung auszubauen. Bei diesen Bemühungen konnte er auf die aktive Unterstützung des um vier Jahre jüngeren Regierungsrats Neuendorff zählen, der das Finanzressort beim Gebietskommissar in Riga vertrat. In Neuendorff erkannte Vialon eine gleichgesinnte, „erfreulich frische und arbeitsame Erscheinung“. Nicht zuletzt verband die beiden Rigaer Abteilungsleiter ein ausgeprägter „Ehrgeiz, [...] unermüdlicher Fleiss, [...] gepflegtes Wissen“ sowie eine gewisse „Zähigkeit“ in der Auseinandersetzung mit anderen Dienststellen. Es ist daher kein Zufall, dass man auch im Reichsfinanzministerium Neuendorff „nächst und neben Vialon“ als „unser[en] beste[n] Mann im RKO“ einschätzte.
Als Vialon in den letzten Apriltagen 1942 in Riga eintraf, hatte es freilich den Anschein, als habe die Treuhandverwaltung den Wettlauf um die Kompetenzen hinsichtlich des jüdischen Vermögens bereits gewonnen. Ein entsprechender Erlass Lohses festigte deren alleinige Zuständigkeit zusätzlich, sodass Vialon am 6. Mai enttäuscht an Stoltz im Ost- und an Eckhardt im Finanzministerium schrieb: „Diesen Ausgang der Verhandlungen bedauere ich außerordentlich.“
Ungeachtet der Niederlage wurde Vialon anlässlich seines Dienstantritts wenige Tage später bei den einflussreichsten Funktionären des Reichskommissariats vorstellig. Allen voran waren dies Lohse und die Leiter der übergeordneten Hauptabteilungen. Dabei scheint Vialon keine schlechte Figur abgegeben zu haben, doch konnte er sein Prestige vor allem durch eine von ihm selbst ausgearbeitete Analyse über die bisherigen Einnahmen aus dem „Judenvermögen“ erhöhen. Darin stellte er fest, dass sich die Treuhandverwaltung bis dahin um „die Erhebung und Verwendung der Entgelte für die Vermietung von Juden [...] offenbar nicht gekümmert hat“.
Mit diesem Hinweis auf möglicherweise entgangene Einnahmen war der Ansatzpunkt gefunden, um die Spitzen des Reichskommissariats von den Fähigkeiten des Haushaltsspezialisten aus dem Reichsfinanzministerium zu überzeugen. Wenig später, am 6. Juli 1942, ordnete Lohse an, dass die Zuständigkeit für die „Verwaltung und Verwertung des beweglichen, nichtgewerblichen, jüdischen, herrenlosen und staatsfeindlichen Vermögens“ an die Abteilung Finanzen übergehe. Schon eine Woche darauf wies Vialon die vier Generalkommissare darauf hin, dass „die Durchführung der Maßnahmen im Hinblick auf das „Judenvermögen [...] vordringlich“ sei. Die dortigen Finanzabteilungen sollten daher bis zum 10. August 1942 über das bisherige Vorgehen berichten. Gleichzeitig stellte Vialon einen Stufenplan auf, um sämtliche Vermögenswerte baldmöglichst dem Haushalt des Reichskommissariats zuzuführen.
In der Einleitung zu dem Kapitel über „die Einziehung und Verwertung von „Judenvermögen“ in den besetzten Ländern, aus dem obiges Zitat stammt, schreibt Kilian, dass
die in die besetzten Gebiete entsandten Finanzbeamten in einigen Fällen auch in das den Nationalsozialismus maßgeblich charakterisierende Großverbrechen, die Vernichtung der europäischen Juden, unmittelbar involviert waren. Diese Komplizenschaft erstreckte sich in erster Linie auf die aktive Mitwirkung bei der Einziehung und Verwertung jüdischen Eigentums, dessen Erlöse zum Teil wiederum den deutschen Kriegsanstrengungen zugutekamen.
Der „Turnerschafter“ Friedrich Karl Vialon war einer von ihnen.
5. Die Ehre
Im Jubiläumsjahr 2018 spaltete ein Streit über den Umgang mit „Bundesbruder“ Vialon die Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg in zwei verfeindete Lager, die allerdings ungleich groß waren.
Alles begann mit einem neuen „Bundesbruder“ Rick Adamson, Pennälerverbindung Frankonia Baden-Baden. Der „Altherrenvorsitzende“ der Ghibellinia, Andreas Leiberich, Landsmanschaft Ghibellinia Heidelberg, VACC Heidelberg, „Business Coach“, hatte seinen „Bundesbrüdern“ am 29. Juni 2018 freudige Nachrichten zu verkünden. Die „Vorstellung des neuen Bundesbruders“:
Liebe Bundesbrüder,
heute habe ich die freudige Aufgabe, Euch unser jüngstes AH-Mitglied – natürlich vorbehaltlich der Zustimmung durch den AHC/ die MV – etwas genauer vorzustellen:
Richard „Rick“ Adamson ist 62 Jahre alt und wohnt in Fresno/Kalifornien. Er war bis 1983 bei L! Afrania aktiv, ist Neu-Gründungs-AH bei der Pennäler-Verbindung PV-Frankonia Baden-Baden (Biername: „Ami“) und befand sich in Begleitung zwei seiner PV-Brüder bei unserem 132. Stiftungsfest. Rick spielt eine hervorragende Bierorgel und ist von geselliger Natur.
Bbr. Adamson folgte einer Einladung von AH Gerstenberger, den er wie AH Bethge aus seiner Aktivenzeit kennt. Er plant, in den nächsten Jahren in die Gegend von Baden-Baden umzuziehen. Das Ghibellinenband hat er - wie bereits in der letzten Rundmail erwähnt wurde - während unserer Stiftungsfestfeier aufgenommen, welche dank der guten Vorbereitung und Unterstützung unserer Aktiven zu einer m.E. rundum gelungenen Veranstaltung geriet.
Bbr. Grüße
Euer
Andreas Leiberich Z! (AHV)
Als sie wieder nüchtern waren, bemerkten die Ghibellinen, dass sie ihr Band einem Sexualstraftäter umgehängt hatten, der Kinder missbraucht hatte. Dabei hätte vermutlich schon das Wissen um seine Homosexualität – wie üblich im überaus schwulenfeindlichen CC-Verbindungsmilieu – ausgereicht, um ihm eine Mitgliedschaft in der Ghibellinia zu verwehren. Zumindest war das bei der Alten Leipziger Landmannschaft Afrania zu Heidelberg, dem Bund des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl, offenbar so:
Betreff: VERTRAULICH!
Von: Andreas Leiberich
An: Hans Schollmeyer
Datum: 1. Juli 2018Hallo Hans,
dies bitte unbedingt vertraulich behandeln:
Unser Neuzugang Rick Adamson musste L! Afrania offenbar wg. seiner Homosexualität verlassen.
Zudem wurde er 2004 in den USA straffällig und musste drei Jahre ins Gefängnis:
https://www.offenderradar.com/offender-details/richard-e-adamson-of-california-810216
Jetzt müssen auf der MV die Mitglieder entscheiden, ob man ihm nach verbüßter Strafe eine zweite Chance gibt oder nicht...
Bbr. Grüße Andreas Z!
In der nachfolgenden Diskussion über den Rauswurf von Rick Adamson schrieb Oliver Mohr, „Alter Herr“ der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg und der Landsmanschaft Ulmia Tübingen, VACC Heidelberg, Historiker an der Uni Heidelberg, am 10. Juli 2018 jene Email, derentwegen ihn Hans Schollmeyer bis ans Ende seiner Tage verachten wird:
Betreff: Re: Austritt Rick Adamson
Liebe Bundesbrüder,
erlaubt mir hierzu eine Stellungnahme.
Wenn mehrere Bundesbrüder die Zustimmung zur Aufnahme kategorisch ablehnen, und ein triftiger Grund vorliegt, ist es plausibel, die Rückgabe des Bandes zu fordern.
Allerdings beruht die Ablehnung von Rick Adamson darauf, dass seine Vergangenheit zu einer moralischen Prinzipienfrage gemacht wurde.
Zum Thema Biographie und Vergangenheit fällt mir da Einiges ein.
Unserem Bund gehörte bis 1990 Friedrich Karl Vialon an, Nationalsozialist, zuständig für die Enteignung der Juden im Reichskommissariat Ostland und somit nach heutigen Erkenntnissen der Geschichts- und Strafrechtswissenschaft (vgl. hierzu grds. Claus Roxin) ein Schreibtischtäter, Kriegsverbrecher und mitverantwortlich für den Holocaust.
Wer hat sich dafür jemals in den letzten Jahren interessiert, sich moralisch empört, in der Vergangenheit geforscht?
Wenn wir Adamson verdammen, müssen wir Vialon 1000-fach verdammen und ihm postum unser Band aberkennen.
Bbr. Grüße
Euer Oliver
Schollmeyers Verachtung war auch Mohr nicht entgangen:
Betreff: Ghibellinia
Von: Oliver Mohr
An: Hans Schollmeyer
Datum: 17. Juli 2018Lieber Bundesbruder Schollmeyer,
es tut mir zutiefst und aufrichtig leid, wenn ich Dich in Deinen Gefühlen verletzt habe. Es war niemals meine Absicht, einem Bundesbruder weh zu tun.
Ich möchte niemanden kränken bei uns und ich versichere Dir, alles zu tun, um Schaden von Ghibellinia abzuhalten.
Vielleicht werden die folgenden Zeilen auch meine Position verdeutlichen.
Vor ein paar Wochen habe ich erfahren, dass es neue Erkenntnisse über die Rolle des Reichsfinanzministeriums im Kontext des Holocaust gibt. Diese gehen zurück auf den Historiker Dr. Jürgen Kilian und auf eine Historikerkommission, die vor einigen Jahren vom Bundesfinanzministerium berufen wurde.
Der Titel des Buches lautet: „Krieg auf Kosten anderer“. In diesem Buch findet sich auch eine lange Passage über Vialon, die mich entsetzt hat.
Lieber Bundesbruder Schollmeyer, er war dafür verantwortlich, das Vermögen Tausender ermordeter Menschen zur Verwertung innerhalb seines Ministeriums einzuziehen.
Vor Jahrzehnten waren diese Fakten noch nicht bekannt.
Wenn ich mein Gewissen prüfe, kann ich, zumal als Historiker, hierüber nicht hinwegsehen.
Lieber Bundesbruder Schollmeyer, kein Ghibelline kann das. Denke einmal an das unermessliche Leid der Tausenden.
Als Bundesbrüder haben wir geschworen auf „Wahrheit, Ehr’ und Licht“. Getreu diesem Grundsatz habe ich ein unangenehmes Thema aufgebracht.
Nun werde ich von einigen innerhalb unserer Ghibellinia schon fast wie ein Verbrecher behandelt und mir wird unverhohlen Hass entgegengebracht.
Natürlich war es ein Fehler, die Frage Vialon mit dem Kinderschänder zu verbinden. Von den Taten dieses Adamson distanziere ich mich aufs Schärfste!
Wie Du weißt, kämpfen Andreas Leiberich und ich um das Überleben Ghibellinias. Das ist ein schwieriger Kampf. Wir können uns nach dem Streit um die ehemaligen Bundesbrüder Bartholomä, bei dem ich kompromisslos auf Deiner Seite stand und den Bruch von Leibverhältnissen in Kauf genommen habe, keine selbstzerstörerische Auseinandersetzung mehr erlauben.
Die Nachwuchssituation ist schwierig. Wenn wir das Haus halten wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren starke Aktivengenerationen, die in die Altherrenschaft gehen und Beiträge zahlen. Auch hieran arbeiten Andreas und ich.
Blicken wir einmal auf den CC. Hier gibt es eine Reihe von Verbindungen, die einen guten Zusammenhalt haben, die vital sind und daher eine Zukunft haben. Wir Ghibellinen gehören aber heute zu denjenigen, die Schwierigkeiten mit dem inneren Zusammenhalt und mit Nachwuchs haben.
Schlimmer noch: führe Dir einmal den Exodus von Alten Herren in den letzten Jahren vor Augen, von denen man nie erwartet hatte, dass sie den Bund verlassen: Zeller, Wolki, Weber, Frölich, Hennings, Hatz...
Andreas und ich sind auch angetreten, um solche Entwicklungen in Zukunft zu verhindern.Dann haben wir die Situation, dass die Altherrenschaft weiterhin gespalten ist. Praktisch die gesamte Generation, die altersmäßig vor Andreas und mir liegt, die heute 45-50 sind, hat sich von Ghibellinia abgewandt. Wir versuchen, diese Bundesbrüder wieder einzubinden, was schwierig ist.
Und damit bin ich noch nicht am Ende. Auch das ewige Streitfeld Gödderz-Dötsch-Luzius muss befriedet werden.
Lieber Bundesbruder Scholllmeyer,
ich hoffe, Dir mit dieser Mail einige meiner inneren Beweggründe meiner Arbeit für Ghibellinia näher gebracht zu haben.
Und nun erlaube mir noch eine Bemerkung. Warum schreibe ich Dir in dieser Ausführlichkeit? Weil ich der Meinung bin, dass Du ein 100-prozentiger Ghibelline bist, dass Du es ernst meinst, so wie ich. Und dass Du, weil Du unseren Bund und den CC liebst, Dich auch schnell aufregst, wie ich es auch tue.
Ich möchte Dir mit dieser Mail meine Hand entgegenstrecken und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese wegschlägst.
Ich bin gerne bereit, über die Differenzen in einem Telefonat kurzfristig zu sprechen.
Mit bundesbrüderlichen Grüßen
Oliver Mohr
Aber Hans Schollmeyer wusste genau, wer Friedrich Karl Vialon war. Als Vialon 1990 starb, war sein „Bundesbruder“ Hans Schollmeyer 54 Jahre alt. Beide Schatzmeister dachten sehr wohl an „das unermessliche Leid der Tausenden“, aber es machte ihnen nichts aus.
Schollmeyer schlug Mohrs Hand nicht nur aus, er schaltete auf Angriff. Zuerst leitete er ein Ehrengerichtsverfahren vor der CC-eigenen Paralleljustiz ein: Hans Schollmeyer beantragte am 19. Juli 2018 Oliver Mohr für „achtungsunwürdig“ zu erklären.
Hans Schollmeyer
Seeblick 1, 82266 InningAn das Rechtsamt des Coburger Convents
per mail vorab:
z. Hd. Herrn RA Veit Stößlein
Triftstr. 1
80538 MünchenMünchen, den 19.7.2018
Az.: neuIch bin Mitglied der Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg e.V., die wiederum Mitglied des Altherrenverbands des Coburger Convents (AHCC) e.V. ist und stelle
Antrag
auf Durchführung eines Ehrenprüfverfahrens gegen
Herrn Oliver Mohr [...]
Mitglied der Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg e.V. und Mitglied der Altherrenvereinigung der Landsmannschaft Ulmia Tübingen e.V.
Der Verband Alter Herren des Coburger Convents (AHCC) e.V. ist zuständig (Stück 3 EO) für die Verfolgung der Ehrverletzung, da die Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia e.V. nicht über eine Ehrenordnung verfügt.
A.
Die Ehrverletzung besteht darin, dass Herr Oliver Mohr einen in den USA rechtskräftig verurteilten pädophilen Kinderschänder verglichen hat mit einem verstorbenen, honorigen Bundesbruder: Prof. Dr. Vialon, der einer der höchsten Beamten der Bundesrepublik Deutschland war. Ich bin verletzt, weil ein Bundesbruder dessen Ehre wie die meine als Waffenstudent unantastbar ist, beschädigt ist und damit auch meine Ehre und die aller Bundesbrüder.
Ich stelle den Antrag aus eigenem Recht als Mitglied des Vereins und nicht als Angehöriger der Familie Vialon. Herr Mohr erkennt meine Verletzung gem. Rechtfertigungs-mail vom 17.7.2018 (A 1) an, seine Äußerung hat nicht nur mich erreicht, sondern eine Vielzahl von Bundesbrüdern, sodass jedes Mitglied aus eigenem Recht das Ehrengericht des CC anrufen kann. Ich beantrage das Verhalten für ehrlos und den Antragsgegner für achtungsunwürdig zu erklären. Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
B.
Gem. mail vom 29.6.2018 (A 2) teilt der AHV Ghibelliniae mit, dass Herr Rick Adamson anläßlich des Stiftungsfests 2018 das Band aufgenommen habe; er sei bis 1983 Angehöriger der L! Afrania gewesen, die er angeblich wegen seiner Homosexualität „verlassen mußte“ (A 3). Diese Information führte nach umfangreichem mail-Verkehr dazu, dass festgestellt wurde, dass Adamson in den USA mehrfach wegen pädophiler Vergehen im Gefängnis eingesessen ist (A 4). Adamson, der im internet (facebook) auch unter „Rick Doykesson“ im Zusammenhang mit einer Schülerverbindung auftritt, legte nach Drängen schließlich das Band am 9.7.2018 nieder, nachdem noch andere strafrechtliche Vorgänge bekannt wurden. Damit war der unerfreuliche Akt beendet, jedoch Ursache für den nachfolgenden antragsgegenständlichen Sachverhalt:
C.
Mit mail vom 10.7.2018 (A 5) hat nun Herr Oliver Mohr erklärt, dass das Rückfordern des Bandes von Adamson darauf beruht, dass seine Vergangenheit „zu einer moralischen Prinzipienfrage gemacht wurde“ und stellt im gleichen mail den Zusammenhang her zu einem verstorbenen Bundesbruder Ghibelliniae: Prof. Dr. Vialon (A 6), den er u.a. als Kriegsverbrecher bezeichnet und mitverantwortlich für den Holocaust macht : „Wenn wir Adamson verdammen, müssen wir Vialon 1000-fach verdammen und posthum unser Band aberkennen”. Bundesbruder Vialon ist zu keiner Zeit verurteilt oder gar entnazifiziert worden, bis heute.
Der auf mitgliedschaftlicher Basis als ,,Historiker” durchgeführte, negative Entnazifizierung-Versuch über einen toten Bundesbruder verletzt mich als Mitglied eines Korporations-Lebensbundes tief, noch dazu, weil das mail vom 17.7.2018 nur als Rechtfertigung des Antragsgegners zu werten ist; es macht die Sache schlimmer. Gleiches trifft zu für den Vergleich mit einem Straftäter. Im übrigen ist zu befürchten, dass der Antragsgegner als Autor bei der Studentengeschichtlichen Vereinigung des CC e.V. seine „historische Aufarbeitung” verdienter, verstorbener Verbandsbrüder fortsetzen wird.
Der Antragsgegner ist Rechtsanwalt und wie er selbst erklärt, ein Historiker. Er ist aber gleichzeitig in erster Linie Bundesbruder und Verbandsbruder einer Studentenverbindung, in der die Ehre und Anerkennung jedes Einzelnen, auch eines Verstorbenen, ein wesentlicher Grundpfeiler der Bundesbrüderlichkeit darstellt. Das Gedenken an die Verstorbenen in Coburg oder ein „Landesvater“ in einer Verbindung hat für den Antragsgegner keinen Stellenwert mehr bevor er nicht historisch gesäubert ist. Ihm steht nach dieseitiger Kenntnis kein Rechtfertigungsgrund für meine Verletzung und aller anderen Bundesbrüder zu, weder Irrtum noch Versehen. Ich bitte antragsgemäß zu entscheiden.
Hans Schollmeyer
Ein „Landesvater“ ist ein Ritual zur Erneuerung des „heiligen Eids“, den sich „Waffenstudenten“ geschworen haben. Immer paarweise werden zwei geschärfte Schläger rumgereicht, zwei Korporierte spießen ihre lustigen Mützen auf, saufen dazu Bier und singen das Studentenlied „Alles schweige! Jeder neige, ernsten Tönen nun sein Ohr!“, meist „auf des Vaterlandes wohl“:
Deutschlands Söhne, laut ertöne
euer Vaterlandsgesang!
Vaterland, Du Land des Ruhmes
weih‘ zu Deines Heiligtumes
Hütern uns auf LebenslangHab und Leben dir zu geben
sind wir allesamt bereit;
sterben gern zu jeder Stunde
achten nicht die Todeswunde,
wenn das Vaterland gebeut.
Die Turnerschaft im CC Ghibellinia Heidelberg wollte wie an jedem halbrunden auch zum 135. Stiftungsfest vom 25. bis 27. Juni 2021 natürlich einen „Landesvater stechen“. Aber es ist eben doch nicht alles schlecht an Corona. In den „organisatorische[n] Hinweise[n] zu unserem kommenden Stiftungsfest-Wochenende“ schrieb der damalige „Vorsitzende“ Helmut Schmitt, Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg und Landsmannschaft Hansea Nürnberg, VACC Nürnberg, an die „Alten Herren“ der Ghibellinia:
Normalerweise steht neben dem Begrüßungsabend und dem Frühschoppen der Festkommers im Mittelpunkt der Feierlichkeiten. Dazu gehört bei den halbrunden Stiftungsfesten traditionell auch das Totengedenken und das „Stechen des Landesvaters“. Auf den regulären Festkommers mit unseren Chargen und denen unserer beiden Freundschaftsbünde sollten wir diesmal aus Mangel an aktuell geeigneten Lokalitäten verzichten. In unserer großen Kneipe verbietet es sich wegen der latenten Aerosolübertragung, eng gedrängt sitzend unsere Kommerslieder hinaus zu schmettern. Auch der Landesvater zeichnete sich bisher durch enge Kneip-Sitzanordnung und starken Gesang aus. Auch das ist derzeit nicht möglich.
6. Die Vergeltung
Im „Landesvater“-Lied heißt es „Auf, ihr Festgenossen, achtet unsre Sitte, heilig, schön!“ Und wer die „guten Sitten“ einer sehr verehrlichen Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg nicht achtet, gegen den beantragt Hans Schollmeyer einen Maulkorb:
Hans Schollmeyer
Seeblick 1
82266 InningPer E-Mail an:
An den Vorsitzenden der
Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia e.V.München, den 18.9.2018
Causa Oliver Mohr
Lieber Bundesbruder Leiberich,
ich beziehe mich auf die Erklärungen des Bundesbruders Oliver Mohr im E-Mail-Verkehr i.d.S. Vialon und die Erklärung anläßlich der aoGC am 18.9.2018 und teile Dir folgendes mit:
Ich bin der Auffassung, dass von Bundesbruder Oliver Mohr Gefahr für unseren Bund ausgeht, möglicherweise auch für den Verband. Nachdem er sich auf seinen Historiker-Beruf beruft, fordere ich Dich deshalb als Vereinsvorsitzender zu folgendem auf, wozu Du berechtigt bist und Dir das ggf. später vom Convent bestätigen lassen kannst:
1. Mohr wird es untersagt über unseren verstorbenen Bundesbruder Vialon jedwede Äußerung in schriftlicher oder digitaler Form bundesintern und bundesextern zu verbreiten.
2. Mohr wird es untersagt über SÄMTLICHE verstorbenen Bundesbrüder Nachforschungen, insbesondere historischer Art durchzuführen und zu verbreiten.
3. Mohr wird es untersagt bundeseigene Dokumente zu kopieren, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Soweit dies geschehen ist, ist Mohr aufzufordern dies zu benennen.
Als Sofortmaßnahme bitte ich Dich dies ihm bekannt zu machen und zu erklären, dass ihm dies als Mitglied eines Vereins untersagt ist. Sollte er sich auf seinen angeblichen Historikerberuf berufen, so ist ihm klarzumachen, dass er vom Verein keinen Auftrag hat und ein Zuwiderhandeln als bundesschädliches Verhalten zu beurteilen ist mit den bekannten Folgen.
Mit bundesbrüderlichem Gruß
Hans Schollmeyer Z! Z!
Daraufhin suspendierte sich die „Aktivitas“ der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg im Februar 2019 selbst:
Betreff: Suspendierung unserer Aktivitas
Von: Johannes-Richard Gödderz
An: CC/AHCC-Kanzlei
Datum: 25. Februar 2019Johannes-Richard Gödderz
- Apotheker -
1. Vors. d. AHV der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg
1. Vors. d Vereines Waiblinger Haus e.V.
Karlstraße 8
D - 69117 HeidelbergAn
Coburger Convent
CC-Kanzlei
Triftstraße 1
D - 80538 MünchenHeidelberg, den 25.02.2019
Betrifft: Suspendierung der Aktivitas der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
Mit großem Bedauern setze ich Sie darüber in Kenntnis, daß sich die Aktivitas der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg mit Beschluß des hohen BC vom 19.02.2019 selbst suspendiert hat.
Da derzeit niemand von unserer Turnerschaft den Verpflichtungen der Aktivitas gegenüber dem Coburger Convent in naher Zukunft gegenüber nachkommen kann sehe ich mich veranlaßt (falls seitens unserer ehemaligen Aktiven nicht bereits selbst geschehen), deren Verhältnis zum Coburger Convent nötigenfalls ebenfalls zumindest abzumelden, bzw., zu suspendieren.
Sowie wir wieder über eine Aktivitas verfügen, werden wir uns gerne mit Ihnen wieder in Verbindung setzen.Bitte teilen Sie mir mit, ob und welche Verpflichtungen unsere suspendierte Aktivitas ggf. noch zu erfüllen gehabt hätte.
Die AHV der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg wird bemüht bleiben, mit Ihnen eine Lösung in evtl. offenen Fragen zu finden.Vorsorglich und rein hilfsweise melde ich hiermit die suspendierte Aktivitas der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg von allen Veranstaltungen des Coburger Conventes ab dem SS 2019 b.a.W. vollständig ab, ich bitte Sie weiterhin, mir mitzuteilen, welche Verpflichtungen der Altherren-Verband der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg künftig dem CC gegenüber in dieser Situation noch und auch künftig zu erfüllen hat und welchen Status aus der Sicht der CC-Rechtsauffassung die Angehörigen der suspendierten Aktivitas bekleiden (dürfen).
Bisher wurden keinerlei Anträge auf Aufnahme in den AHV seitens der Angehörigen dieser jetzt selbst suspendierten Aktivitas gestellt.Es bleibt daher zu klären, welche Rechte - Farbentragen, Teilnahme an den Veranstaltungen des CC (Pfingstkongreß!), etc., - unsere suspendierte Aktivitas nach ihrer selbst veranlaßten Suspendierung noch hat, bzw., in wieweit wir, der AHV der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg, aus der Sicht des Coburger Convents das Recht haben, einzelne Dinge den Angehörigen der suspendierten Aktivitas auch weiterhin zu genehmigen, bzw., gehalten sind, Dinge zu untersagen.
Für Ihre Unterstützung und Ihre Auskünfte in der angefragten Sache bedanke ich mich im Voraus.
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen,
J.-R. Gödderz, Z!, Z!
1. Vors. der AHV der T! Ghibellinia i. CC zu Heidelberg
1. Vors. des Vereines Waiblinger Haus e.V.
Schollmeyer war das nur eine lapidare Bemerkung wert:
Der ahv hat hingeschmissen und ein Teil der aktiven war Kiffer und dann der Streit wegen Mohr dem pädophilenversteher und nazijäger
Am 24. März 2019 wehrte sich Oliver Mohr mit einem Ausschlussantrag aus der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg gegen Hans Schollmeyer, allerdings „nur, falls der Hans nicht endlich zur Vernunft kommt oder wenigstens die Schnauze hält“:
Antrag
An den Vorstand der Altherrenvereinigung meiner lieben Turnerschaft im Coburger Convent Ghibellinia Heidelberg
Die Turnerschaft Ghibellinia ist eine demokratische Verbindung, die ohne Wenn und Aber auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Somit sind grundlegende Werte, die Teil des Grundgesetzes sind, für alle Ghibellinen verbindlich. Die Wertordnung des Grundgesetzes fußt insbesondere auf den Erfahrungen des „Dritten Reiches“, des Zweiten Weltkrieges und des Holocaust. Hieraus haben die Vater des Grundgesetzes die Konsequenz gezogen, dass der antitotalitäre Konsens unhintergehbare Norm unserer staatlichen Existenz ist.
Die offene und kritische Beschäftigung mit der Zeit des „Dritten Reiches“ ist zwingende Voraussetzung, diesen Konsens zu wahren. Dies gilt um so mehr für eine Verbindung, die bestrebt ist, ihren jungen Mitgliedern Werte zu vermitteln.
Einen kritischen Diskurs innerhalb der Turnerschaft Ghibellinia über das „Dritte Reich“ und über die Rolle einzelner Mitglieder unterbinden zu wollen, ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel.
Inakzeptabel ist es, Bundesbrüder, die sich kritisch zur Rolle einzelner Mitglieder im Nationalsozialismus äußern und Aufklärungsarbeit betreiben, einzuschüchtern, zu bedrohen und ihnen wegen ihres demokratischen Engagements die Mitgliedsrechte entziehen zu wollen.
Hans Schollmeyer versucht aggressiv, ein solches Engagement mit den erwähnten Mitteln der Einschüchterung, der Drohungen und des Ausschlusses zu verhindern.
Hierbei leugnet er die betreffenden Erkenntnisse der Holocaustforschung und schreckt nicht davor zurück, Grundrechte wie Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zu ignorieren — und dies konkret in einem Fall, in dem es um die Beteiligung am Holocaust geht.
Wenn sich die Position von Hans Schollmeyer durchsetzen würde, wäre eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus innerhalb der Turnerschaft Ghibellinia nicht mehr möglich.
Somit würde die Turnerschaft Ghibellinia sich außerhalb des antitotalitären Konsenses der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Diese Vorstellung ist für jeden Demokraten unerträglich.
Ein Verbot, sich kritisch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und den begangenen Verbrechen zu beschäftigen, ist moralisch nicht vertretbar.
Ein solches wäre auch mit den demokratischen Grundsätzen, zu denen sich der Coburger Convent bekennt, unvereinbar.
Daher beantrage ich:
Den Ausschluss von Hans Schollmeyer wegen bundesschädigenden Verhaltens, falls er weiterhin versucht, eine kritische Auseinandersetzung mit dem „Dritten Reich“ und der Rolle von Ghibellinen in dieser Zeit zu unterbinden.
Nußloch, am 24. März 2019
gezeichnet
Oliver Mohr
Als Reaktion stellte daraufhin Hans Schollmeyer einen Ausschlussantrag gegen Oliver Mohr:
Hans Schollmeyer
Seeblick 1
82266 InningPer E-Mail an: Bundesbruder Leiberich
für
den Vorstand, auch faktischen Vorstand
der
Altherrenvereinigung der Turnerschaft im CC Ghibellinia zu Heidelberg e.V.
Vereinsregisternummer AG Mannheim 330181München, den 25.9.2019
Liebe Bundesbrüder,
ich beziehe mich auf die gestern bei mir eingegangene Einladung zur Mitgliederversammlung und beantrage hierfür und eine ggf. stattfindende Ersatzversammlung was folgt:
Herr Oliver Mohr wird mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen. Ihm wird vor Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung nahegelegt, den Austritt aus dem Verein mit sofortiger Wirkung zu erklären.
Für diesen Antrag sind folgende Gründe maßgebend:
Herr Mohr hat sich in der allen bekannten Sache Vialon bundesschädigend verhalten. Die Folge waren Austritt von verdienten Bundesbrüdern, die schmerzlich sind. Es ist nach meiner Kenntnis damit zu rechnen, dass weitere Austritte bei seinem Verbleib folgen werden. Die Sache ist nach zunächst Bekräftigung seiner Auffassung i. S. Vialon und später zur Entschuldigung gedrängten Erklärung nicht mehr möglich, den Bund zu befrieden. Die Spaltung ist ohnehin kaum zu kitten. Nach den zu befürchtenden weiteren Austritten besteht die existenzbedrohende Gefahr, dass mit dem Rest-Mitgliederbestand der Bund nicht mehr sanierungsfähig ist. Mein Antrag vom 18.9.2018 gem. Anlage, der behandelt wurde, ist damit ohnehin hinfällig.Mit bundesbriiderlichem Gruß
Hans Schollmeyer Z! Z!
Hans Schollmeyer schrieb am 2. Oktober 2019 an Andreas Leiberich:
Lieber Andreas,
zum Thema Mohr: Auf das kommt es in einem Lebensbund doch nicht an, ob ich einen kannte oder nicht, sofern der Bericht von Helmut Schmitt an Peter Hahn stimmt. Wir wollen Freunde sein ein Leben lang und halten den Verstorbenen ein Andenken, auch mit dem Landesvater. Vialon war doch kein Mörder etc. Die so argumentieren kennen die Ideale einer Verbindung nicht. Warum sollen die Alten diesen Personenkreis fördern?
Die In der NS-Zeit waren fast alle in der Partei, na und, dann müssen noch viel mehr entnazifiziert werden, die Geld und Energie zum Aufbau beigetragen haben. Sollen Klar u.a. auch entnazifiziert werden weil man ihn nicht kannte…Das Chargieren bei Verstorbenen könnt Ihr Euch sparen, vorher muß eine Durchleuchtung seines Lebens her.
Ein Skandal was wir für Leute im Bund haben..............ob ich noch jemals nach HD komme weiß ich nicht. Ich überlege eine Sammlungsbewegung von Alten Ghibellinen, ob es gelingt weiß ich nicht. Die Weicheier sollen wissen, dass sie dazu beitragen, dass nach ihrem Ableben keine Sau mehr sich an sie erinnert. Mein Bild in der kleinen Kneipe ist ja schon entsorgt worden, vermutlich weil ich den Weicheiern nicht passe. Das e-mail erreicht noch andere. Ich werde so lange Ausschlußanträge gegen Mohr stellen bis wir eines Tages die Mehrheit finden – er kann freiwillig gehen, aus Thurigia ist er ja schon raus und in Ulmia ist er ja noch. Wenn Peter Hahn ausgetreten ist, dann muß doch jeder mal aufwachen.
Mache den Weicheiern klar, dass es jetzt schon schwer werden wird den Bund zu finanzieren und die, die jetzt „studieren“ in den Montessori-Hochschulen, die werden künftig den Beitrag kaum herbringen…wacht endlich auf. Derzeit sind wir ca. 60 AH, rechne doch mal aus ob bei 40 AH der Vorstand nicht Insolvenz anmelden muß, sofern er nicht selbst sich strafbar macht. Wenn Herr Mohr nicht raus ist, dann werden weitere gehen. Wenn ich dann die Tagesordnung sehe….wie gehabt. Wieland Greiber hat Recht. Da müßte ein TOP „Inhaltliche, personenbezogene und tatsächliche Sanierung“ drauf. Das zeigt….immer weiter so.
Im Anhang mein Vorschlag i.S. Wohnheim
Gruß
Hans
Im „Protokoll der Mitgliederversammlung der Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia anlässlich des 134. Stiftungsfestes am 25.07.2020 auf dem Haus in Heidelberg, Karlstraße 8“ ist Hans Schollmeyers Niederlage in einer der ihm so geläufigen Tabellen schonungslos festgehalten:
Antrag 5: Beschluss über den Ausschluss des Herrn Oliver Mohr aus dem Verein wegen unbundesbrüderlichen Verhaltens
Ergebnis:
Nein: 32 (14 Anwesende + 18 Vollmachten)
Ja: 1
Enthaltungen: 0
Aber eben auch:
Der AHVV erläutert ferner, dass Bbr. Mohr über einen Zeitraum von zwei Jahren (mindestens bis nach dem Stiftungsfest 2021) nicht auf dem Waiblinger Haus erscheint und auch nicht an Veranstaltungen teilnehmen wird.
Das Ghibellinen-Haus befindet sich im Mittermaier Palais in der Heidelberger Karlstrasse 8 und wird vom „Verein Waiblinger Haus e.V.“ verwaltet, dem Hausverein der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg.
Mehrere „Alte Herren“ erklärten aufgrund des „ehrlosen“ Umgangs mit Vialon ihren Austritt aus der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg. So schrieb der Rechtsanwalt Günther Buchenroth am 27. Dezember 2019 an den damaligen „Altherrenvorsitzenden“ Helmut Schmitt:
Lieber Helmut,
über die Feiertage habe ich mich nochmals gedanklich sehr mit der Sache Vialon befasst und bin zu dem schweren Schluss gekommen, dass ich nach 66 Jahren Ghibelliene meinen Austritt au der mir lieb gewesenen Verbindung erkläre. Wesentlicher Grund ist der Vergleich des hoch geachteten Bundesbruders Prof.Dr. Friedrich Karl Vialon mit einem wegen Kinderschändung verurteilten Straftäter. Dies ist unentschuldbar, eine erzwungene Entschuldigung taugt nichts. Leider blieb die sofortige Reaktion des Bundes aus, die auch post mortem schwerwiegende Beleidigung eines Bundesbruders wurde bislang unter den Teppich gekehrt, verschleppt und offensichtlich in ihrer Schwere nicht erkannt und geahndet, wie es einem Lebensbund entsprochen hätte
Ich habe Frika Vialon als immer hilfreichen Bundesbruder erlebt, der mit seiner Frau Elfriede bei allen privaten Ereignissen in unserer Familie dabei war, der die aus politischen [Gründen] angezettelten Strafverfahren standhaft durchstand und vollkommene Schuldlosigkeit bestätigt bekam. Er war ein geschätzter Hochschullehrer und überragender Beamter. Ich war Testamentsvollstrecker des Ehepaares Vialon. Daraus resultiert meine Verantwortung und auch aus einem tiefen gegenseitigen Vertrauen. Ich fühle mich daraus für Friedrich Karl Vialon verantwortlich und erkläre deshalb meinen sofortigen Austritt aus der Altherrenvereinigung der Turnerschaft Ghibellinia und dem Hausverein Waiblinger Haus. Meine Abbuchungsgenehmigung der Beiträge widerrufe ich.
Dir, lieber Helmut, wünsche ich als AHV eine glückliche Hand für eine gelingende Sanierung des Bundes.
Mit herzlichen Großen
Dein Günter
Andere wie Werner Ebert, Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg, VACC Weinheim, Rentner, teilen Schollmeyers Meinung, bleiben aber Mitglied. Ebert pflichtete Schollmeyer am 16. Oktober 2019 in einem Brief an Helmut Schmitt bei und sprach noch einen weiteren interessanten Punkt an:
Um den Fortbestand des Bundes zu sichern, fehlen entscheidende Fakten: die Aufarbeitung der finanziellen Situation mit entsprechender Transparenz und die von Hans Schollmeyer beantragte Satzungsänderung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit.
Mit dem vorgeschlagenen Verfahren „Mohr“ bin ich nicht einverstanden. Mohr kann ich als Bbr. nicht mehr akzeptieren. Denn Freundschaft als Wesensmerkmal unseres Bundes geht über den Tod hinaus. Sie gilt auch unserem verstorbenen Bbr. Vialon!
Auch nicht akzeptieren kann ich die Tolerierung der „Kifferei“ seitens einiger Bbr.
Die Satzungsänderung sollte den jahrelangen, systematischen Steuerbetrug angehen, den Hans Schollmeyer zu Recht als existenzbedrohend für den Bund ansieht: Die Ghibellinia ermöglicht ihren „Alten Herren“ nämlich ihren vollen Mitgliedsbeitrag für den nicht-gemeinnützigen Altherrenverein an den gemeinnützigen Hausverein – gegen steuerlich absetzbare Spendenquittungen – zu zahlen: Das Geld wird einfach durchgereicht.
Am 13. Dezember 2022 schrieb der Finanzmanager bei der KHS Group Wolfram Stengel, wie Schollmeyer „Alter Herr“ sowohl bei der Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg als auch der Turnerschaft Munichia Bayreuth seinem „Bundesbruder“:
Betreff: AW: Lohnabrechnung Österreich, Betriebsstätte Österreich, Frau Zanutello
Von: Wolfram Stengel
An: Hans Schollmeyer
Datum: 13. Dezember 2022Lieber Bbr. Schollmeyer,
vielen Dank für Dein Mail heute Morgen.
Ich bin im Hinblick auf die Vereinbarkeit unseres Vorgehens mit der AO der Ansicht, dass wir uns rechtskonform verhalten. Kurz gefasst haben wir faktisch die folgende Situation: Die Altherrenvereinigung unsere lieben T! Ghibellinia stellt Ihre Mitglieder, die einen vollen Mitgliedsbeitrag an den Verein Waiblinger Haus entrichten beitragsfrei. Der Hausverein stellt Spendenbescheinigungen in Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr auf dem Konto des Hausvereins eingegangenen Beiträge und Spenden aus. Die Mittel des Hausvereins werden ausschließlich für die satzungsmäßig zulässigen Aufwendungen verwendet. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aktivitas (Pauklehrer, Paukzeug, Aktivenpauschale), dem CC (Verbandsbeiträge) oder der Altherrenvereinigung selbst (Stiftungsfest) stehen, werden durch die Kasse der Altherrenvereinigung bezahlt, die derzeit kaum Einnahmen (nur Beiträge von Bbr Bbr mit Wohnsitz im Ausland, die keine Steuerbescheinigung brauchen) hat, aber durch das Erbe Göbel die o.g. Ausgaben auch in den nächsten Jahren bestreiten kann. Ich gebe zu, dass diese Lösung (ohne ein weiteres Erbe…) nur temporär ist und wir in ein paar Jahren die Beiträge der Bbr Bbr dann zwischen den beiden Vereinen aufteilen müssen, wie es bei anderen Bünden wie z. B. unserer lieben T! Munichia der Fall ist.
[...]
Mit bundesbrüderlichen Grüßen
Wolfram Stengel Z!Z!
Das findet Hans Schollmeyer geradezu kriminell:
Betreff: HD, Beitragsangelegenheiten
Von: Hans Schollmeyer
An: Wolfram Stengel
Datum: 14. Dezember 2022Guten Morgen,
[...]
Zur Sache folgendes:
Von dem Erbe habe ich bisher nur über den „Buschfunk“ erfahren und kann mich dazu nicht äußern. Ich gehe aber positiv davon aus, dass der Vorstand des AHV als scheinbar Begünstigter steuerlich die richtigen Konsequenzen gezogen hat und die Verwendung der Mittel nicht nur satzungsgemäß, sondern auch entsprechend der Verfügungen des Erblassers erfolgen und nicht ein Verbrauch stattfindet, der wie hier, eine fortlaufende Vermögensminderung zur Folge hat. Nachdem die früheren Kassenprüfer ja reine Liquiditätsprüfer waren und nicht die Zweckentsprechung der Mittel geprüft haben, was ihre Aufgabe gewesen wäre, habe ich Bedenken, ob das jetzt korrekt läuft. Ich erinnere an die Mittel aus dem Fensterrecht wo man das Geld eigentlich verbraten und nicht als Reserve vorgehalten hat. Hier findet offensichtlich seitens des AHV eine liquiditätsmäßige Begünstigung statt von Dritten. Ich kenne kein Protokoll einer Mitgliederversammlung wo dieses Verfahren beschlossen wurde; es geht hier ausdrücklich nicht allein um eine Vorstandsangelegenheit und was Entlastungen wert sind bei Unkenntnis der Mitglieder ist in der Literatur simpel nachzulesen. Immerhin hast Du in Deinem Mahnschreiben ja den AHV-Beitrag und den Wohnheim-Beitrag angemahnt. Ich nehme an, dass das wohl kein Irrtum war. Wenn ich richtig informiert bin gibt es keinen Mitgliederbeschluss so zu verfahren.
Der gesamte Vorgang ist aber temporär zu beurteilen, weil ich weiß, dass im Hausverein satzungswidrig Kosten mit falscher Bezeichnung und damit abgabenordnungswidrig früher verbucht wurden. Auf meine Fragen in der MV wurde das auch eingeräumt. Ich habe bei der Abstimmung den Raum verlassen, immerhin hatten die Kassenprüfen der handelnden Person trotzdem die Korrektheit bestätigt. Es soll jedem klar sein, dass ich das nicht vergesse, die Vorgänge steuerlich nicht verjährt sind und ich die handelnden Personen nicht aus der Verantwortung entlasse, zumal das insbesondere Schmitt vollkommen klar war. Es gibt Bundesbrüder, die ihre Spendenbescheinigung nach meinem Hinweis mit dem Vermerk versehen haben, „vorbehaltlich“ einer BNV oder Aufhebung weil der Mangel ja den Mitgliedern, die auf der Mitgliederversammlung anwesend waren, bekannt war und das nicht im Protokoll erschien. Ansonsten mache ich etwas geltend was unrichtig, falsch zustandegekommen ist. Ich gehe deshalb davon aus, dass Dir der Sinn dieses e-mail bekannt ist und ich aus möglicherweise falsch verstandener „Bundesbrüderlichkeit“ geschwiegen habe. Auch dieses e-mail gebe ich weiter.
Mit bundesbrüderlichem Gruß
Hans Schollmeyer Z! Z!
Von seiner lieben Ghibellinia hat Hans Schollmeyer sich vor allem wegen der „Causa Vialon“ mittlerweile entfremdet. Auf die Frage von Andreas Leiberich Anfang März 2023, ob er beabsichtige, beim „Stiftungsfest“ der Turnschaft Munichia Bayreuth zu erscheinen, antwortet Schollmeyer, dass er gerade Stress mit der Antifa habe:
Betreff: AW: Stiftungsfest Munichia Bayreuth
Von: Hans Schollmeyer
An: Andreas Leiberich
Datum: 5. März 2023Guten Morgen Andreas,
danke der Nachfrage, ok. Ich bin derzeit seit Tagen und auch gerade mit der Sache der PP in Erlangen seitens des AHCC Vorstands pausenlos beschäftigt. Eben kam der Kram wieder in Bayern 3.
[...]
Wen interessiert denn in HD meine Teilnahme? Seit der Rausschmiss Androhung des Herrn Schmitt und der Entnazifizierung des AH Prof. Dr. Vialon durch Herrn Mohr muss doch meine Distanz klar sein.
Diese Lügerei, ich hätte dafür gesorgt, dass Buchenrot ausgetreten sei, obwohl ich noch nicht einmal dessen Telefonnummer habe, oder dass ich Schuld habe, dass Sam ausgetreten sei, obwohl der auf dem Convent sein Band auf den Tisch wegen des Herrn Mohr geknallt hat, und jetzt wird sein Tod als Ghibelline beklagt. Du hast ja gar keine Ahnung was Schmitt mir alles geschrieben !! und angedroht hat. Ich habe geschwiegen, um den Bund mit dieser Scheisse nicht auch noch zu belasten, das betrifft auch den Rausschmiss-Antrag des Herrn Mohr mir gegenüber. Hättest Du wie erbeten auf der Tagesordnung die Mohrsache aufgenommen wäre das auch erledigt gewesen, das Abstimmungsergebnis kennst Du.
Abgerechnet wird bestimmt noch. Das ist kein Lebensbund mehr, wenn ein verstorbener verdienter AH in den Nazidreck gezogen wird von jemand der noch keine Lebensleistung vorweisen kann, noch dazu Schwule und Kinderschänder in Schutz nimmt und dann wird Nachsicht geübt weil Mohr zwei Jahre lang das nicht widerrufen konnte. Es ist unappetitlich. Dabei stufe ich die Erklärung des HV-Vorsitzenden „er schäme sich Ghibelline zu sein“ (vgl. Protokoll) mal so ein, dass das im Ärger über Albrecht war. Damit nichts zu tun hat die e-mail-Erklärungen des jetzigen AHVs zu der Bedeutung der zahlenden AHAH über 50 jährigen zu Zeiten der Auseinandersetzung mit Bartholomä.
Um höflich zu bleiben: Ich werde voraussichtlich zum AH-Convent von Munichia erscheinen, ob ich dann noch zu der „Kneipe“ mit Damen bleibe, das steht noch nicht fest. Da werde ich mich mit Andy Grosch noch abstimmen. Ich bedauere diese Entwicklung, zumal Albrecht in der Drogensache ja auch nicht gerade im Sinn des Bundes „erfolgreich war“. Ich wünsche Dir einen angenehmen Sonntag und erlaube mir Deine Anfrage und meine Antwort weiterzuleiten.
Gruß
Hans
Aber Schollmeyer kann seine zerrüttete Beziehung zu seinem Heidelberger Bund verschmerzen, wohnt er doch weit weg in München. Vor allem aber ist die Bundebene nicht sein bevorzugtes Betätigungsfeld. Hans Schollmeyer agiert am liebsten weiter oben in der Hierarchie, im Vorstand des „Altherrenvereins“ des Coburger Convents, als Schatzmeister und „Kongressbeauftragter“.
Dort geht es um viel mehr Geld und Macht. Und er muss sich dort auch nicht mit irgendwelchen „Nazijägern“ auseinandersetzen. Und er kommt auch nicht in die Verlegenheit etwas zu schreiben wie: „Und dann erklärt Werner Alberecht in der Sitzung: Wir haben auch gekifft“.
Stattdessen kann Hans Schollmeyer im „Altherrenverein“ des CC jede sich ihm bietende Gelegenheit zur Vergeltung nutzen. Wie beispielsweise der „Studentengeschichtlichen Vereinigung des CC“ zu schaden. Einfach nur, weil Oliver Mohr dort aktiv ist. Und weil er kann.
7. Der Verein
Der Verband Alter Herren des Coburger Convents (AHCC) ist als eingetragener Verein organisiert. Alle zwei bis maximal vier Jahre wechselt turnusmäßig der „Vorort“ nach der Wahl auf dem AHCC-Tag an Pfingsten in Coburg zu einer anderen Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents (VACC), die dann den AHCC-„Vorsitzer“ und seinen Stellvertreter stellt. Zusammen mit dem Schatzmeister bilden sie den „engeren Vorstand“ des AHCC. Die „Vorsitzer“ kommen und gehen, aber der Schatzmeister bleibt: Hans Schollmeyer.
Dem weiteren Vorstand gehören außerdem der „Vorsitzer“ und der „zweite Vorsitzer“ des vorangegangenen Vorstandes als Beisitzer an. Nach der halben Amtszeit – normalerweise ein Jahr – vor einem Wechsel der „Vorsitzer“ wird der „zweite Vorsitzer“ des vorangegangenen Vorstandes durch den zukünftigen „Vorsitzer“ des zukünftigen „Vororts“ ausgetauscht. Wer also einmal im Vorstand des AHCC ist, der bleibt dort auch erstmal, manche – wie Schollmeyer – für Jahrzehnte. Dieser institutionalisierte Filz ist gewollt, denn die Korporierten gewichten Kontinuität höher als Demokratie.
2014 wechselte der Vorort von der VACC Stuttgart zur VACC Nürnberg. Neuer „Vorsitzer“ wurde Dr. med. Ali Ottmar Mahdi und sein Stellvertreter war Tobias Kretschmer, Landsmannschaft Troglodytia Kiel, mittlerweile VACC München-Südbayern und Leiter Recht und Liegenschaften bei der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern.
Für 2018 stand ein routinemäßiger Wechsel des Vororts zur VACC München-Südbayern an und neuer Vorsitzender wurde der BMW-Manager Dr. Andreas Bootz. Sein Stellvertreter wurde Philipp Stöcklein, damals außertariflicher Angestellter der BMW Group München, seit 2021 „Selbständig im Bereich Immobilien“ und erfolgloser Bewerber als Kanzleivorsteher der CC-Kanzlei München. Stöcklein ist „Alter Herr“ der Landsmannschaft Hansea auf dem Wels zu München und der Landsmannschaft im CC Franco-Borussia zu Coburg sowie der Coburger „Schülerverbindungen“ Ernesto-Albertina und Ernestina.
Die VACC München-Südbayern hätte laut „Protokoll des AHCC-Tages am 19. Mai 2018 anlässlich des 150. Pfingstkongresses in Coburg“ eigentlich bis 2020 den „Vorsitzer“ und seinen Stellvertreter stellen sollen:
Die VACC München-Südbayern wird als Vorort für die Präsidialjahre 2018-2020 [...] bei einer Gegenstimme gewählt. Dies stellt der Versammlungsleiter fest.
Aber dann passierte etwas Ungewöhnliches, Unerwartetes und Folgenreiches: Im Mai 2019 trat Andreas Bootz als „Vorsitzer“ des AHCC zurück und der alte „Vorsitzer“ Ali Ottmar Mahdi wurde neuer „Vorsitzer“. Wir berichteten am 30. Mai 2019 in einer Meldung über die Gründe des Rücktritts:
Beim „Pfingstkongress“ des „Coburger Convent“ im Mai 2018 kam es zum Eklat, als ein Korporierter einen anderen in den Toilettenräumen des „Münchner Hofbräu“ mit Hitlergruß grüßte. Bei den darauf folgenden verbandsinternen Ermittlungen beschimpfte der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Dr. Frank Rozanski – selbst Mitglied der „Landsmannschaft Teutonia Heidelberg“, der „Landsmannschaft Hercynia Prag zu Frankfurt” und der „Landsmannschaft Viruna“ – seine „Verbandsbrüder“ als „Haufen von vermeintlich (!) politisch-korrekten Amöben“. Am 20. April 2019 schickte Rozanski sogar ein Fax mit wüsten Anschuldigungen an die zentrale Faxnummer von BMW, dem Arbeitgeber des Vorsitzenden des „Verband Alter Herren des Coburger Convents“. Der Vorsitzende des AHCC e.V., Andreas Bootz von der „Landsmannschaft Cheruskia Darmstadt“, trat deshalb mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Das Gerichtsverfahren gegen den Beschuldigten wurde inzwischen eingestellt, da das Zeigen eines Hitlergrußes nur in der Öffentlichkeit strafbar sei und Anwalt Rozanski angab, dass sein Mandant zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sei. Der wahre Täter wird weiterhin gesucht, er soll aus den Reihen der „Akademischen Landsmannschaft Niedersachsen“ in Hannover kommen.
Der Coburger Convent hingegen war mit der Veröffentlichung von Informationen zu diesem bemerkenswerten und in der Geschichte des Verbands beispiellosen Vorgangs deutlich zurückhaltender. Einzige öffentliche Quelle sind die „CC-Blätter“, die mittlerweile „CC-Magazin“ heißen, das „offizielle Verbandsorgan“ des Coburger Convents. Das „CC-Magazin“ wird vom AHCC e.V. herausgegeben, im Impressum steht die Triftstraße 1 in 80538 München, die Adresse der „CC-Kanzlei“. Als „Schriftleitung“ und Autor aller Texte, „soweit sie nicht anders gekennzeichnet sind“, wird Martin Vaupel, Alte Leipziger Turnerschaft Hansea zu Bielefeld und Landsmannschaft Gottinga Göttingen angegeben. Es ist bezeichnend, dass die Formulierung „Schriftleiter“ vor dem Hintergrund des „Schriftleitergesetzes“ von 1933 noch heute in jeder Ausgabe des „CC-Magazins“ benutzt wird.
Martin Vaupel wurde bekannt als Geschäftsführer der „Göttinger Gruppe Vermögens und Finanzholding GmbH & Co.“, gegen deren Manager im Mai 2007 laut Spiegel „170 Erzwingungs-Haftbefehle“ in einem der „größten Finanzskandale der Nachkriegsgeschichte“ erlassen wurden. Allerdings hatte Vaupel sich gerade noch rechtzeitig im April 2007 aus dem Handelsregister als Geschäftsführer austragen lassen, so dass „der Gerichtsvollzieher die Haftbefehle gegen ihn“ nicht vollstreckte. Vaupel & Co. hatten laut Handelsblatt die „,SecuRente‘, die für Hunderttausende von Anlegern zu Verlusten in Milliardenhöhe geführt hat“, erfunden – ein „Steuersparmodell für den kleinen Mann“.
In der Ausgabe 2/2019 des „CC-Magazins“ mit Redaktionsschluss 15. August 2019 schrieb der neue alte Vorsitzende „Dr. Ali Ottmar Mahdi, Brandenburgs et Troglodytiae“:
ich grüße Sie von vertrauter Stelle und zeige Ihnen an, dass ich mit dem CGC von 2019 das Amt des AHCC-Vorsitzers bis zum Ende der ersten Wahlperiode und dann für weitere 2 Jahre, also bis Ende Juli 2022, wieder angetreten habe.
Dies war nicht so geplant, wurde aber erforderlich, da mein Nachfolger im AHCC-Vorsitz durch einen Vorgang, den man sich wohl in dieser Form im waffenstudentischen Umfeld bisher nicht vorstellen konnte, gezwungen sah, sein Amt mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Welcher Schaden dem Verband durch diesen Vorgang in der Nutzung seiner hochqualitativen und jüngeren Ressourcen entstanden ist, wird nicht so einfach zu beziffern sein; fest steht jedoch, dass es nach solchen Vorgängen deutlich schwieriger wird, junge hoffnungsvolle Verbandsbrüder für ein öffentliches Ehrenamt zu begeistern.
Im August 2022 übernahm nach fast acht Jahren Mahdi ein neuer „Vorsitzer“ des neuen Vororts VACC Düsseldorf: Hubert Stech, Landsmannschaft Schottland Tübingen, Akademische Landsmannschaft Tyrol zu Innsbruck und Alte Turnerschaft Slesvigia-Niedersachsen Hamburg-Königsberg zu Hamburg. Stech ist „Managing Director der Multi Germany GmbH“, vorher war er Manager bei Siemens, Metro und Douglas, außerdem ist er Oberstleutnant der Reserve. Sein Stellvertreter wurde Daniel Wünsch, Landsmannschaft Schottland Tübingen und Alte Turnerschaft Slesvigia-Niedersachsen Hamburg-Königsberg zu Hamburg, Lektor beim Stuttgarter Fachbuchverlag Kohlhammer.
Omertà im Altherrenconvent
Die „CC-Kanzlei“ ist eine Art Sekretariat des Coburger Convents und wurde von Hans-Werner Goldner von der Turnerschaft Asciburgia zu Würzburg aufgebaut. Der „Oberstleutnant a. D.“ und „frühere Gruppenleiter Stabsdienst Heer war seit 1994 Vorsteher der CC-Kanzlei“, wie es im internen „Register für CC-Blätter“ heißt. Er wurde Ende 2014 von Gerd Eickmeyer abgelöst, Alte Leipziger Turnerschaft Hansea zu Bielefeld, VACC Nürnberg und als ehemaliger Leiter des Karrierecenters der Bundeswehr Nürnberg ebenfalls ein Ex-Militär. Eickmeyer arbeitete bis zum 1. September 2022 als Kanzleivorsteher und schrieb in seiner Abschiedsnachricht in den CC-Magazin 02/2022 über die „Kanzlei“:
Die Kanzlei eines Verbandes mit ca. 300 Mitgliedsvereinen vor Ort und ca. 11.000 Mitgliedern wird von sage und schreibe einem Kanzleivorsteher mit einem Kostenansatz von etwa einer halben Stelle und einer weiteren Kraft auf 450-Euro-Basis betrieben.
Neuer „Kanzleivorsteher“ wurde nach einem Bewerbungsverfahren Thomas Kästel, Turnerschaft Asciburgia zu Würzburg, VACC Würzburg, „Alter Herr“ der Schülerverbindung Absolvia Wunsiedel und früherer Zahnarzt. Bis Ende Februar 2023 half Eickmeyer seinem Nachfolger noch bei der Einarbeitung.
Die „CC-Kanzlei“ ist unter anderem für das Einsammeln der „Vertraulichkeitserklärungen“ im Coburger Covent zuständig, die regelmäßig erneuert werden. Im April 2022 schickte Eickmeyer an den damals schon langjährigen Vorsitzenden Ali Ottmar Mahdi, dessen Stellvertreter Philipp Stöcklein und den stellvertretenden Rechtsamtsleiter Winfried Grieger, Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg, VACC Essen und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht eine Microsoft Word Dokumentenvorlage mit dem Namen AHCC_Vertraulichkeitserklärung.docx:
Meine Herren,
Sie, ja genau Sie fehlen mir noch in meiner Sammlung!
Ich bitte um alsbaldige Veranlassung.
Unverkennbar handelt es sich um deutsche Juristen, die ihre Geheimbündelei nicht etwa diskret mündlich betreiben, sondern sich in Form einer schriftlichen „Vertraulichkeitserklärung“ verpflichten zu schweigen.
Dabei geht es nicht um den Schutz personenbezogener Daten, denn darum macht sich der Vorstand des AHCC nun wirklich keine Gedanken. Es geht um die Abschaffung der Transparenz des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern und erst Recht gegenüber der Öffentlichkeit.
Martin Vaupel hat wie alle Vorstandsmitglieder des AHCC e.V. gegenüber der „CC-Kanzlei“ eine umfassende Verschwiegenheitsverpflichtung abgegeben:
Vertraulichkeitserklärung
Als Mitglied des Vorstands des AHCC e.V. bzw. als Teilnehmer an einer Sitzung dessen erkläre und versichere ich
Martin Vaupel, Hanseae Lips et Gottingae
dass ich sämtliche mir im Rahmen der Sitzungen des Vorstands des AHCC e.V. zur Kenntnis gelangende Informationen vertraulich behandele und diese nicht an Dritte weitergeben werde, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte bzw. öffentliche Informationen. Von dieser Verschwiegenheitspflicht kann ausschließlich der AHCC-Vorsitzer – auch nur teilweise – entbinden. ln Zweifelsfällen ist ein Beschluss des Gesamtvorstands herbeizuführen.
Dritte im Sinne dieser Erklärung sind auch meine Bundesbrüder sowie Verbandsbrüder, die zwar ein Amt im CC/AHCC bekleiden, aber nicht originär Mitglied des AHCC-Vorstands sind.
Diese Erklärung bezieht sich auf Präsenz- wie auch auf virtuelle Sitzungen sowie auf Telefonkonferenzen als auch auf Informationen, die mir mündlich, schriftlich oder in Textform von einer Sitzung des AHCC-Vorstandes bekannt gegeben wurden oder werden, ohne dass ich selbst an dieser Sitzung teilgenommen habe.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Dauer meiner Vorstandschaft bzw. Amtsträgerschaft hinaus und endet frühestens mit Veröffentlichung der jeweiligen Information durch den AHCC-Vorstand.
Martin Vaupel Z! Z!
Kleinmachnow, den 11. Februar 2022
Also wir haben keine „Vertraulichkeitserklärung“ abgegeben.
8. Die Ermittlungen
Der Pfingstkongress in Coburg ist bestimmt durch Rituale. Nicht nur auf Verbandsebene, auch die einzelnen Bünde haben jeweils ihre Tradition, wie sie sich rund um den Pfingsten in Coburg organisieren. So war es auch 2018, im Jubiläumsjahr des Coburger Convents.
Die Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover hatte ihre „Konstante“ (in diesem Fall eine temporäre Stammkneipe) im „Münchner Hofbräu“ in der Kleinen Johannisgasse 8, mitten in der Coburger Altstadt. Dort organisierten die „Landser“ am Pfingstsonntag ein gemeinsames Abendessen und am Pfingstmontag – zwischen „Ich hatt’ einen Kameraden“ am „Ehrenmal der Stadt Coburg“ und dem Fackelmarsch mit anschließendem „Festkommers“ – ein Mittagessen.
Es war also keineswegs Zufall, dass Maximilian Zieseniß im „Münchner Hofbräu“ saufen war und gerade dort mit „Heil Hitler“ grüßte: Er war in seiner „Konstanten“, unter seinesgleichen.
Bereits zwei Tage nach dem Nazivorfall am 20. Mai 2018 schickte der Coburger Polizeidirektor Joachim Mittelstädt eine Täterbeschreibung samt ungefährem Namen an den „Kongressbeauftragten“ und Schatzmeister des AHCC Hans Schollmeyer:
Betreff: CC 2018
Von: Joachim Mittelstädt
An: Hans Schollmeyer
Datum: 22. Mai 2018Sehr geehrter Herr Schollmeyer,
den diesjährigen Jubiläumsconvent haben wir hervorragend und störungsfrei zu Ende gebracht.
Leider gibt es einen „Wermutstropfen“!
Tatzeit: 20.05.2018, ca. 22:10 Uhr
Tatort: 96450 Coburg, Kleine Johannisgasse 8, Gaststätte „Münchner Hofbräu“
Täter (BES): männlich ca. 190 cm groß, Name angeblich „Zisemar“, sehr schlank, bekleidet mit einem dunklen Anzug, Mund-/Kinnbart, evtl. auch nur Dreitagesbart, trug eine Verbandsmütze in den Farben Braun/Weiß/Grün, der Landsmannschaft Niedersachsen
Anzeigeerstatter (AES): Mitglied der Turnerschaft Hasso Saxonia Kaiserslautern
Der BES trat dem AES im Bereich der Toiletten gegenüber und begrüßte ihn mit den Worten „Heil Hitler“. Empört über das Verhalten des Verbindungsmitgliedes stellte er diesen zur Rede. BES hatte keinerlei Unrechtsbewusstsein und lächelte nur. Den Namen Zisemar nannte er auf Aufforderung. Die Verbindung des BES sei, so der AES, dafür bekannt, sehr weit rechts zu stehen. Herrn Dr. Veit Stößlein, vom Rechtsamt des CC, informierte der AES per Handy über den Vorfall. Der BES dürfte über das Tagungsbüro bzw. dessen Verbindung zu ermitteln sein.
Der AES meldet sich heute telefonisch beim Kommissariat 5 der KPI Coburg. Er wirkt sichtlich aufgeregt. Er teilt mit, dass im Zusammenhang mit seiner Anzeigeerstattung auf dem face-book-Blog facebook.com/coburgerconvent Beiträge eingestellt wurden, die ihn als „Nestbeschmutzer“ bezeichnen. Verschiedene User hielten ihm dort vor, dass sein Verhalten unkameradschaftlich sei. Diese Beiträge sind mittlerweile wieder gelöscht.
Weiter erklärt er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass der Täter bisher wohl namentlich noch nicht bekannt ist. Er habe unmittelbar nach dem Vorfall auf der Herrentoilette der Gastwirtschaft etwa zehn Bundesbrüder der Landsmannschaft Niedersachsen darauf aufmerksam gemacht und sie gebeten, sich um den Bundesbruder (Täter) zu kümmern. Deshalb habe es ihn auch überrascht, dass er während des Fackelzuges von Herrn Stößlein vom Rechtsamt des CC aufgefordert wurde, den Täter zu identifizieren.
Der AES gibt weiter an, dass er die Vermutung hat, der Vorfall solle von Seiten der Landsmannschaft Niedersachsen vertuscht werden. Auf deren facebook-Auftritt war bislang ein Bild der Person zu finden, die ihn auf der Toilette mit „Heil Hitler“ begrüßt hat. Dieses Bild ist inzwischen gelöscht.
Ich möchte Sie darum bitten, ihre Beziehungen „spielen“ zu lassen, damit es uns gelingt, den bis dato unbekannten Täter zu ermitteln. Ich bin mir sicher, dass dies auch in Ihrem Sinne ist. Weiter bin ich mir sicher, dass die Medien nach einer gewissen Zeit nachfragen, wie der Ermittlungsstand ist.
Ich darf noch anmerken, dass ich weder für das Verhalten des Herrn „Zisemar“ noch der Bundesbrüder dieser Landsmannschaft in der Nachtatphase Verständnis habe!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mittelstädt
Polizeidirektor
Leiter der Polizeiinspektion Coburg
Wiederum zwei Tage später schickte Mittelstädt ein Foto des vermeintlichen Täters und ein Facebook-Foto der Niedersachsen-Reisegruppe vor dem Verbindungshaus der „Landsmannschaft“ Am Weddigenufer 20 in der Calenberger Neustadt in Hannover an den Leiter des Rechtsamts des AHCC:
Betreff: C 2018
Von: Joachim Mittelstädt
An: Veit Stößlein
Datum: 24. Mai 2018Sehr geehrter Herr Stößlein,
Wie vereinbart übersende ich Ihnen als Anlage das besagte Bild vom Tatverdächtigen. Es könnte sich um einen Herrn Wanja Moinian-Baghery aus Hannover handeln. Ein weiteres Bild zeigt die Abreise der Niedersächsischen Landsmannschaft. Diese Herren kommen ggf. als Identifizierungszeugen in Frage. Ich darf Sie um weitere Veranlassung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Mittelstädt
Polizeidirektor
Leiter der Polizeiinspektion Coburg
Noch am selben Tag antwortete Veit Stößlein, identifizierte Christof Wenzeritt und schloss ihn als Täter aus. Er berief sich dabei auf Informationen des „Altherrenvorsitzenden“ der Niedersachsen Oliver Alexander Carl, Landsmannschaft Franco-Borussia zu Coburg und Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover, VACC Coburg, VACC Hannover und Betriebswirt:
Betreff: AW: C 2018
Von: Veit Stößlein
An: Joachim Mittelstädt
Datum: 24. Mai 2018Sehr geehrter Herr Mittelstädt,
vielen Dank für die Bilder. Ich habe eben meine Kontakte bemüht. Bei der Person auf dem (herauskopierten) Portraitfoto handelt es sich um Herrn Christoph Wenzeritt. Dies hat mir soeben am Telefon der Alt-Herren-Vorsitzende der Landsmannschaft Niedersachsen, Herr Oliver Carl, bestätigt.
Jedoch ist es so, dass Herr Wenzeritt nach Aussage von Herrn Carl Pfingsten 2018 gar nicht in Coburg war. Zu dieser Behauptung kann weder der CC noch ich etwas beitragen, da wir keine namentlichen Teilnehmerlisten führen.
Herr Wenzeritt befindet sich, wenn die Behauptung des Herrn Carl denn stimmt, demnach auch nicht auf dem Gruppenfoto, welches Sie mir zudem weitergeleitet hatten. Wenn er nicht in Coburg war, wird er mutmaßlich auch nicht die Abreise „mitgefeiert“ haben.
Die Personen auf dem Foto können gerne von Herrn Carl im Einzelnen identifiziert werden. Wie wollen wir insoweit verfahren. Ich habe lediglich die Telefonnummer des Herrn Carl parat. Adresse kann ich aber kurzfristig besorgen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Mit besten Grüßen
Veit Stößlein
Bereits am 24. Mai 2018 wusste die Polizei also, dass sie mit Christof Wenzeritt den Falschen verdächtigte. Sie kannte seinen Namen und wusste, dass er nicht in Coburg gewesen war. Trotzdem sollte Wenzeritt im April 2019 vor dem Coburger Amtsgericht der Prozess gemacht werden. Letztlich platzte der Prozess kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin wegen Wenzeritts Alibi.
Am 28. Mai 2018 schrieb Veit Stößlein einen Vorschlag an den AHCC-Vorstand, der dann auch umgesetzt wurde:
Guten Morgen,
in dieser unseligen Geschichte würde ich jetzt vorsorglich ein offizielles Schreiben an die Niedersachsen schicken, wonach diese mir gegenüber fristgebunden antworten müssen.
Ich glaube zwar nicht, dass da viel rauskommt, meine aber, dass wir so besser in der Presse da stehen bzw. der Presse sagen können, wir haben was gemacht…Hat jemand noch andere Vorschläge bzw. neue, mir nicht bekannte Erkenntnisse?
Mfg
Veit Stößlein
Anfang Juli 2018 informierte Andreas Wettstein von der bayerischen Polizei Hans Schollmeyer über den Stand der Ermittlungen. Schollmeyer wiederum informierte den scheidenden Vorsitzenden Ali Ottmar Mahdi und den designierten Vorsitzenden Andreas Bootz, den Rest des AHCC-Vorstands informierte Schollmeyer nicht:
Leider ist die Identität des „Grüßers“ noch nicht geklärt. Gibt es aus Ihrer Sicht dazu evtl. neue Erkenntnisse?
Inzwischen sind die Behörden in Hannover in den Vorfall mit eingebunden und werden in den nächsten Tagen an die Verbindung herantreten.
Ich hoffe, das Ganze dann zeitnah erfolgreich abschließen zu können.
Am 14. September 2018 schickte Veit Stößlein „auf Bitten von Vbr. Mahdi“ unter dem Betreff „Hitlergruß“ den Entwurf einer Pressemitteilung an den AHCC-Vorstand, die jedoch so nie veröffentlicht, geschweige denn umgesetzt wurde:
Presseerklärung des AHCC/CC
zu den Vorfällen am Pfingstsamstag im „Hofbräuhaus“ in CoburgDer Coburger Convent nimmt während noch laufender Ermittlungen des Staatsschutzes der Coburger Polizei zum Vorfall am 20.08.2018 im „Münchner Hofbräu“ nachfolgend Stellung:
Nach einer Anzeige aus den eigenen Reihen gegenüber der Polizei soll ein Mitglied des CC in der Toilette des „Münchner Hofbräu“ den Hitler-Gruß gezeigt haben.
Unabhängig von diesem konkreten Vorkommnis stellt der Coburger Convent wie auch der AHCC e.V. fest, dass solches Verhalten zweifelsohne strafbar und von den Strafverfolgungsbehörden mit der ganzen Härte des Gesetzes zu ahnden ist. Eine durch solche Gestik zutage kommende Haltung ist nicht billigenswert und wird vom Verband der Landsmannschaften und Turnerschaften an deutschen Hochschulen auf das Schärfste verurteilt. Ein derartiges Gebaren ist mit der Mitgliedschaft in einer Verbindung des Coburger Convents unvereinbar.
Der Coburger Convent wie auch der AHCC als formaler Veranstalter des Pfingstkongresses teilt mit, dass er auf dieser Grundlage alle zu Gebote stehenden internen Ermittlungen in die Wege geleitet hat und die zuständige Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei nach Kräften unterstützt. Trotz dieser Bemühungen konnte nach Kenntnisstand der Organe des CC und des AHCC noch kein Täter ermittelt werden.
Das Präsidium des Coburger Convents wird auch weiterhin, soweit gewünscht und zielführend, mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, um eine solche Tat, so sie denn geschehen ist, zu sühnen.
Stößlein und Mahdi wünschten sich also „von den Strafverfolgungsbehörden“ die „ganze Härte des Gesetzes“ in der Verfolgung des Täters, stellen Zieseniß’ CC-Ausschluss in Aussicht und geben an, dass sie „die zuständige Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei nach Kräften“ unterstützen. Das war alles gelogen.
Nach einigen zustimmenden Äußerungen schrieb Schollmeyer eine Nachricht in dem ihm eigenen herrischen Ton:
der Text ist zu ändern:
1. Das Datum ist falsch, es war der 20.5.2018
2. Die Staatsschutzabteilung in Hannover hat einen „Tatverdächtigen“ ermittelt.
3. Dieser streitet ab, er ist geladen.
4. Diese Verbindung „mauert“.
Veit Stößlein reagierte überrascht auf die für ihn neuen Informationen:
Dann sollten wir alles ändern!
Diese Infos sind mir neu!
Daraufhin gab Schollmeyer seine Quelle preis:
Info von eben !!!! der Polizei
Der Chef scheidet dort aus und hat mich angerufen
Der AHCC war sich schnell einig, dass die Pressemitteilung verworfen und stattdessen mehr Informationen eingeholt werden sollten: Bei den Niedersachsen. Also rief Veit Stößlein bei Oliver Carl in Hannover an und schickte die Info auch an zwei „Alte Herren“ der Landsmannschaft Cimbria Freiburg, der Präsidierenden des Coburger Convents 2018/2019:
An Maximilian Baunach, Landsmannschaft Cimbria Freiburg, Franco-Borussia zu Coburg, inzwischen Religionslehrer damaliger Sprecher der „Präsidierenden“ und an Geert Junge, Landsmannschaft Cimbria Freiburg und Turnerschaft Ghibellinia Heidelberg, VACC Dresden, bis zu seinem Ausscheiden Ende 2022 langjähriges Mitglied und Vorsitzender des Haushaltsausschusses. Der Pfingstkongress 2023 soll nach 20 Jahren Geert Junges letzter als stellvertretender Kongressbeauftragter sein.
Betreff: Re: AW: „Hitlergruß“
Von: Veit Stößlein
An: Andreas Bootz, Hans Schollmeyer, Ali Ottmar Mahdi, Philipp Stöcklein, Frank Klauss, Tobias Kretschmer, Gerd Eickmeyer, Maximilian Baunach, Geert Junge
Datum: 21. September 2018Guten Morgen,
habe eben mit Vbr. Carl telefoniert. Er erklärte, dass er als AHV fünf seiner Bundesbrüder im Juli gegenüber dem Staatsschutz Hannover als damalige Gäste im Hofbräu benannt hatte. Er selbst sei am Tattag nicht vor Ort gewesenDie fünf Bundesbrüder seien vor 2 Monaten bereits vernommen worden, darunter auch ein AH, der auch VACC Vorsitzender in Hannover sei.
Nach Kenntnisstand Carl gäbe es keinen, der als Beschuldigter geführt würde. Er schließt aber nicht aus, dass der Betroffene sich nicht offenbart hat.
Er zeigte sich überrascht, zumal er diese Information auch deswegen benötige, um interne Maßnahmen in Gang zu setzen.
Soweit der Stand der Dinge!
Wie wollen wir weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen Veit Stößlein
Um das offensichtliche Wissensgefälle weiter zu überbrücken, fragte Veit Stößlein außerdem auf eigene Faust bei der Coburger Polizei nach:
Betreff: „Hitlergruß“ - Pfingsten 2018
Von: Veit Stößlein
An: Andreas Wettstein
Datum: 21. September 2018Sehr geehrter Herr Wettstein,
Sie hatten mir in unserem letzten Telefonat von – erinnerlich – Mitte Juni erklärt, dass Sie die Sache zu Ihren Kollegen nach Hannover geben, um dort weitere Ermittlungen anzustellen.
Erlauben Sie mir bitte die Frage, ob diese Maßnahme verwertbare Informationen gezeitigt hat. Mir ist bewusst, dass Sie bei laufenden Ermittlungen einer gewissen Geheimhaltung unterliegen. Gleichwohl ist für den CC die Sache ebenfalls noch nicht abgeschlossen und wird weiter intern diskutiert. Deswegen möchte ich Sie bitten, mir den (ungefähren) Stand der Ermittlungen mitzuteilen.
Mir selbst ist bekannt, dass Ihre Hannoveraner Kollegen fünf Zeugen einvernommen haben, die sich am Tatort zur fraglichen Zeit aufgehalten haben sollen. Ist aus diesen Vernehmungen etwas geworden?
Selbstverständlich gilt weiterhin, dass wir als Verband jegliche weitere Kooperation zusagen. Wenn Sie also noch Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu.
Für Ihre Mühe danke ich vorab!
Mit besten Grüßen
Veit Stößlein
Leicht genervt ob der „schlechten“ verbandsinternen Kommunikation informierte der Polizist den „Rechtsamtsleiter“ über den nicht gerade vorzeigbaren Stand der Ermittlungen aufgrund der unterlassenen Kooperation der Korporierten:
Betreff: AW: „Hitlergruß“ - Pfingsten 2018
Von: Andreas Wettstein
An: Veit Stößlein
Datum: Freitag, 21. September 2018Guten Morgen Herr Stößlein,
wie schon über den Leiter der PI Coburg an Herrn Schollmayer mitgeteilt, gibt es einen Tatverdächtigen, der aktuell durch die Kollegen in Hannover gehört werden soll.
Die Vernehmungen der Zeugen in Hannover war leider nicht gewinnbringend. Ich hätte mir ein wenig Kooperation gewünscht.
Wir warten jetzt noch ab, was die weiteren Ermittlungen in Hannover ergeben und werden das Verfahren dann an die StA Coburg abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wettstein
Kriminalpolizeiinspektion Coburg
Kommissariat 5 - Staatsschutz
9. Die Akte
Schollmeyer sabotierte nicht nur systematisch die Pressearbeit des „Rechtsamtsleiters“ Veit Stößlein, sondern auch die von Frank Klauss, dem damaligen Pressesprecher des Coburger Convents. Vor dem damals noch geplanten Prozesstermin verfasste Frank Klauss ein „Presseinformationsschreiben“, das „nicht zur Veröffentlichung“, sondern als Hintergrundinformationen für ausgewählte Hofberichterstatter vorgesehen war. Es enthielt jede Menge Heuchelei und Lügen (Der AHCC hatte Einblick in die Ermittlungen der Polizei. Der AHCC wusste, dass der Falsche vor Gericht steht. Der AHCC kannte den wahren Täter.), aber immerhin machte sich mal jemand Gedanken um die Außenwirkung:
Betreff: Prozess Coburg
Von: Frank Klauss
An: Andreas Bootz, Veit Stößlein, Hans Schollmeyer, Philipp Stöcklein, Ali Ottmar Mahdi
Datum: 10. März 2019Liebe Verbandsbrüder,
habe gestern mit Veit Stößlein zur Caus „Hitlergruß“ telefoniert. Prozess ist ja, wie allen jetzt bekannt, am 3. April. Ich versuche an dem Tag in Coburg zu sein, um im Anschluss mit der Presse zu sprechen. RA wird auch versuchen vor Ort zu sein, damit wir das auch intern aufarbeiten und über Konsequenzen beraten können.
Mit Veit bin ich der Meinung, dass wir proaktiv an die Presse vor dem Termin treten sollten Auch gerade, weil wir dies der Coburger Presse zugesichert haben. Daher habe ich ein Presseinformationsschreiben vorbereitet, dass nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Es ist entsprechend lang formuliert. Ich habe bewusst hierbei die Landsmannschaft Niedersachsen als betroffenen Bund nicht genannt.
Wir sollten aber auf jeden Fall schon vor dem Prozess darüber einigen, wie wir mit dem Fall im Anschluss umgehen werden und können. M.E. gibt es vier Szenarien:
a) Der angeklagte Verbandsbruder war nachweislich nicht in Coburg und wird zweifelsfrei freigesprochen. Konsequenz: der wahre Täter läuft noch im Verband rum.
b) Der angeklagte Verbandsbruder wird aus Mangel an Beweisen („in dubio pro reo“) freigesprochen. Konsequenz: Es bleiben Zweifel an seiner Täterschaft oder der Täter läuft noch im Verband rum.
c) Das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt. Konsequenz: Keine eindeutige Verurteilung, aber eindeutige Tendenz zur Schuld.
d) Der angeklagte Verbandsbruder wird verurteilt. Konsequenz: Es gibt einen Verantwortlichen, gegen den wir vorgehen können. Erschwernis hier: werden Rechtsmittel eingelegt, wird ein rechtskräftiges Urteil erst nach Pfingsten vorliegen.
Auch sollte dies vorher mit der Landsmannschaft Niedersachsen abgesprochen werden, wie diese zu reagieren gedenkt. Wir wollen und können nicht - zumindest ungefragt - über deren Köpfe hinweg tätig werden.
Hier der Entwurf des Schreibens an die Presse mit Bitteum eure Meinung:
PI Coburger Convent
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Schreiben dient Ihnen als Information zum neusten Stand um die Ermittlungen zu dem widerlichen Vorfall während des letzten Pfingstkongresses, bei dem mutmaßlich ein Verbandsbruder den Hitlergruß gezeigt hat. Dies Schreiben und sein Inhalt ist nicht zur Veröffentlichung gedacht.
Seit Monaten ermittelte der Staatsschutz um den Vorfall während des Pfingstkongresses, bei dem mutmaßlich ein Verbandsbruder einem anderen Verbandsbruder den „Hitlergruß“ zeigte. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige des entsetzen Verbandsbruders bei der Polizei. Wie schon in der Pressekonferenz an Pfingsten erklärt, sind wir dem Verbandsbruder dankbar, diese Tat nicht einfach verschwiegen, sondern das einzig richtige getan hat: Anzeige erstatten. Ein solches Verhalten ist für den Coburger Convent und unserer Werte nicht zu tolerieren und gehört bestraft. So hat der Verband in jeglicher Form mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und sich bemüht bei der Aufklärung hilfreich zu sein.
Die Ermittlungen selbst scheinen schwierig und langwierig gewesen zu sein, aber nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Verbandsbruder erhoben, der im dringenden Verdacht steht, die Tat begangen zu haben. Der Prozess ist für Mittwoch den, den 3. April beim Gericht in Coburg angesetzt.
Die genauen Einzelheiten sind uns selbst nicht bekannt, naturgemäß unterliegen die Inhalte der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft der Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Daher konnten wir bislang auch keinen neuen Sachstand, wie versprochen, mitteilen.
Für den CC ist der kommende Prozess nun ein wichtiger Termin, von dem wir uns erhoffen, dass er Klarheit über die genaue Täterschaft erbringt. Aus diesem Grund werden Mitglieder des Vorstandes selbst den Prozess als Gäste besuchen und hoffen auf ein klares Urteil, das als Grundlage für weitere Schritte im Verband dienen könnte. Diese Schritte wären natürlich der Ausschluss des Verbandsbruders bei einer Verurteilung. In diesem Fall gäbe es auch keine mildernden Umstände, da eine unumstößliche Grenze ganz klar überschritten ist.
Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir uns im Vorfeld nicht weiter äußern können, da wir nicht alle Fakten kennen und nur mutmaßen könnten. Ich versuche, selbst auch an dem Termin in Coburg zu sein, und stünde nach der Verhandlungen für Fragen zur Verfügung.
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen,
Frank Klauss
Bootz appellierte noch an den Korpsgeist:
Jedem auf der Anklagebank gehört zunächst einmal unsere Verbandsbrüderlichkeit.
Mit seiner Antwort beerdigte Schollmeyer die „Presseinformation“ dann aber. Außerdem wollte er Blank am liebsten sanktionieren, weil dieser sich an ordentliche Gerichte und nicht die CC-eigene Paralleljustiz gewandt hatte. Zudem war er höchst besorgt, dass der Drogenhandel durch „Aktive“ in den Coburger Schulen, die jedes Jahr zu Pfingsten von Teilnehmern des Coburger Convents für Übernachtungen genutzt werden dürfen, bekannt werden könnte. Vor allem aber beauftragte er Veit Stößlein eine Straftat zu begehen, nämlich als Unbeteiligter Akteneinsicht in ein laufendes Ermittlungsverfahren zu nehmen:
Betreff: AW: Prozess Coburg, u.a.
Von: Hans Schollmeyer
An: Ali Ottmar Mahdi, Andreas Bootz, Frank Klauss, Maximilian Baunach, Philipp Stöcklein, Tobias Kretschmer, Veit Stößlein
Datum: Montag, 11. März 2019VERTRAULICH – KEINE WEITERLEITUNG
Guten Morgen meine Herren,
A.
ich bin der Meinung, dass jede zu ausführliche Kommentierung unterlassen werden sollte. Es geht um die Phase 1: Vor der Verhandlung, Phase 2: danach. Das Ganze als getrennte Kommentierung oder in einer Meldung. Damit der Staub nicht noch mehr aufgewühlt wird bin ich der Meinung dass vor der Verhandlung NICHTS erklärt werden sollte, danach schon und zwar wie erwähnt in Phase 1, dass der Verband bei der Aufklärung unterstützt hat-mehr auch nicht und dass Phase 2 nach der Verhandlung wir verbandsintern die Sache aufarbeiten unter dem Gesichtspunkt, dass wir ja keine Einzelmitglieder haben und AUSDRÜCKLICH die Sache ja (vermutlich), wenn überhaupt wegen 153er –Fall ja nicht zu einer Verurteilung geführt hat. Spätestens in der nächsten Runde wird es keine Verurteilung geben. Dem Anzeigenden muß doch klar sein, dass der Beschuldigte beruflich ein Problem hat.
B.
Eine völlig andere Frage ist, wie wir mit dem Bund umgehen dem der Beschuldigte angehört und dem Verbandsbruder, der angezeigt hat. Wir haben aus der Presse erfahren bzw. von der Polizei. Wir müssen uns nicht verhalten wie die kath. Kirche in Mißbrauchsfällen. Fest steht: die Ordnungsgewalt in Coburg steht dem Verband als Veranstalter zu. Wer in Coburg ist, unabhängig von der Örtlichkeit einer Kneipe an einer Verbandsveranstaltung teilt: Der Anzeigende wäre verpflichtet gewesen dem Ordnungsdienst/Ordnungsausschuß das zu melden, meinetwegen dann der Polizei. Ich bitte das Rechtsamt die beiden Bünde aufzufordern Akteneinsicht zu gewähren. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche Maßnahmen künftig zu ergreifen sind. Wir sollten in den Tagungsdrucksachen darauf verweisen, dass zunächst der Verband einzuschalten ist. Der Fall ist ein gefundenes Fressen für die, die negativ mit der Zulassung von Verbandsveranstaltungen in der Verwaltung zu tun haben. Ich bin sicher, der OB wird befragt und dem sollten wir VORHER mitteilen wie wir uns verhalten. Ich habe es immer so gehalten den jeweiligen OB vertraulich über Wichtiges zu unterrichten. Die Grünen und Linken werden ihn als Verbandsbruder doch jetzt attackieren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
C.
Seit letzter Woche weiß ich, dass in den Schulen mit BTM gehandelt „werden soll“ – Namen läßt keiner raus. Die Insider werden wissen wo meine Info her kommt. Mir bleibt nichts anderes übrig als jeden Bewohner in der Schule meinen Aushang unterschreiben zu lassen.
Gruß
Schollmeyer
Nachdem Christof Wenzeritt einen Strafbefehl erhalten hatte, übernahm Frank Rozanski die Verteidigung. Am 11. März telefoniert Veit Stößlein mit Frank Rozanski und schrieb anschließend jene verhängnisvolle Mail, welche die Niedersachsen als „Einmischung in das aktuelle Verfahren“ werteten und mit der ihn Rozanski später erpresste:
Betreff: Ihr Mandant: Herr Wenzeritt
Von: Veit Stößlein
An: Dr. Frank Rozanski
Datum: 11. März 2019Sehr geehrter Herr Verbandsbruder Rozanski,
auf Ihren Rückruf von eben, für den ich mich nochmals herzlich bedanken möchte, nehme ich Bezug.
Ich wiederhole meine Bitte an Sie, mit Ihren Herrn Mandanten Rücksprache zu halten, ob der Coburger Convent (in Person: ich) Einblick in die Ermittlungsakte haben kann. Für Ihre Mühen danke ich vorab!
Mit besten verbandsbrüderlichen Grüßen
Veit Stößlein
Amtsleiter Recht CC/AHCC
Veit Stößlein fasst sein Telefonat mit Rozanski für den AHCC zusammen:
Betreff: Hofbräuhaus
Von: Veit Stößlein
An: Ali Ottmar Mahdi, Andreas Bootz, Hans Schollmeyer, Frank Klauss, Philipp Stöcklein, Tobias Kretschmer
Datum: Dienstag, 12. März 2019Liebe Verbandsbrüder,
wie einzelne schon wissen, habe ich gestern mit dem Verteidiger des angeklagten Verbandsbruders telefoniert. Folgendes will ich Ihnen/Euch aus dem Telefonat mitteilen:
1. Entgegen der Aussage des AHV der Niedersachsen gab es kein (!) Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Tatsächlich ging dem jetzt anstehenden Termin zur Hauptverhandlung ein Strafbefehl voraus, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hat.
2. Der Verteidiger ist durchaus optimistisch, was den Verfahrensausgang angeht. Dies hat folgende Gründe:
- Ein Tatbestandsmerkmal im einschlägigen § 86a StGB ist die „öffentliche“ Tatbegehung. Der Verteidiger ist der Ansicht, dass diese Öffentlichkeit in der Toilette des Lokals nicht gegeben sei. Tatsächlich hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang der 2000er entschieden: „Die öffentliche Verwendung eines Kennzeichens im Sinne des § 86a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt die Wahrnehmung durch einen größeren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis voraus.“ (Beschl. v. 12.03.2003, Az.: 5 St RR 20/03).
- Sein Mandant war, so der Verteidiger, am Tattag ununterbrochen in Hannover und habe mit Freunden gegrillt. Diese Freunde wurden als Zeugen benannt und auch seitens des Gerichts als solche für die Hauptverhandlung geladen.
3. Dennoch sei bemerkenswert, dass das AG Coburg die Anlage zugelassen habe. Zudem führte dieses Ermittlungsverfahren nicht irgendein Subalterner, sondern ein Leitender Oberstaatanwalt als Gruppenleiter. Auch dies sei ein Hinweis darauf, wie hoch die Justiz dieses Verfahren hänge.
4. Der Verteidiger wirft des Weiteren der Polizei wie auch der StA eine schlampige Ermittlung vor. Man habe sich in vielen Punkten wenig bis keine Mühe gegeben. Vielmehr mache es den Anschein, dass man nach den vielen Presseartikeln der Bevölkerung einen Täter präsentieren wollte bzw. musste.
5. Er wird mit seinem Mandanten Rücksprache halten, ob wir Einblick in die Ermittlungsakte erhalten dürfen. Er wird sich wieder mit mir in Verbindung setzen.
Würde das AG Coburg zu dem Schluss kommen, dass das Bay. Oberste LG Recht hat und dessen o.g. Entscheidung auch hier einschlägig ist, wäre der Spuk insgesamt vorbei. Es gäbe dann einen Freispruch aus Rechtsgründen. D.h., es liegt kein Straftatbestand vor. Die Ermittlungen der StA würden an dieser Stelle enden. Dennoch beseitigt das nicht das Stigma, dass irgendeiner von uns den Hitlergruß gezeigt habe. Hierauf muss sich die PR-Abteilung einstellen.
Konkret würde, wenn ein solcher Freispruch kommen würde, auch den jetzigen Angeklagten nicht komplett vom Tatgeschehen als solches entlastet, wenn es nicht zudem noch einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgen würde. D.h., wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass der Angeklagte zur Tatzeit in Hannover war, dann hat er zwar im Rechtssinne (mit dem BayObLG) keine Straftat begangen, aber möglicherweise (zumindest aus Sicht der uns weniger Gewogenen) eine unbotmäßige Gesinnung gezeigt. Auch hier sollte das PR-Ö-Amt gewappnet sein, wenn entsprechende Fragen der Presse kommen sollten.
Soweit mein Bericht für heute!
Beste verbandsbrüderliche Grüße
Stößlein
Rozanski dachte allerdings nicht daran, Stößlein oder dem AHCC Akteneinsicht zu gewähren:
Betreff: AW: Ihr Mandant: Herr Wenzeritt
Von: Frank Rozanski
An: Veit Stößlein
Datum: 12. März 2019Werter Herr Verbandsbruder und Kollege Stößlein,
nochmals vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Wie zu erwarten war, lässt mein Mandant Ihnen mitteilen, dass er keinerlei Einblick Unbeteiligter in die Ermittlungsakte wünscht. Die ganze Angelegenheit ist für einen vielfach beweisbar Unschuldigen ohnehin belastend genug. Da braucht es nicht noch „politischer Einflüsse“ …
Es wird auch keine Absprachen meinerseits mit Ihnen über mögliche Stellungnahmen gegenüber der Presse oder sonstigen Dritten geben. Ich bin im vorliegenden Fall einzig und allein Verteidiger. Meine Verbandsmitgliedschaft wird dabei völlig ausgeblendet.
Es obliegt meinem Mandanten, ob er sich am einheitlichen Auftritt gegenüber der Presse beteiligen möchte. Er wird sich dabei maßgeblich daran orientieren, wie sich sein Bund, die L! Niedersachsen, repräsentiert durch AHV Oliver Carl, positioniert. Daher bitte ich Sie, bis zum Abschluss der Hauptverhandlung auch nur Oliver Carl in dieser Sache zu kontaktieren.
Wenn Sie in der ganzen Angelegenheit positiv – auch zugunsten des CC – mitwirken wollen, nutzen Sie Ihre Kontakte in der Coburger Justiz, um den Herrschaften fachlich den Kopf zu waschen. Es ist in juristischer Hinsicht eine Schande, wie leichtfertig in der Sache ermittelt wurde und – insbesondere – wie fachlich in äußerst inkompetenter Weise von mehreren Beteiligten in rechtlicher Hinsicht ein Straftatbestand angenommen wird, der nicht im Entferntesten erfüllt ist, nicht in der Person meines Mandanten und auch des vermeintlichen „Täters“.
Hier hätten die Verbandsjuristen längst tätig werden müssen. Es müssen sich die CC-Verantwortlichen, die die strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls protegiert haben, den Vorwurf der fachlichen Inkompetenz in rechtlicher Hinsicht durchaus gefallen lassen!
Abschließend informiere ich Sie darüber, dass ich erst nach Erlass des Strafbefehls das Mandat aufgenommen habe und in den Sachverhalt umfassend involviert wurde.
Beste verbandsbrüderliche und kollegiale Grüße,
Frank Rozanski
Dr. Frank Rozanski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Schließlich teilte ihm Rozanski am 20. März 2019 mit, dass gegenüber dem Amtsgericht Zeugen für Wenzeritts Alibi benannt wurden:
Betreff: VERTRAULICH! Pfingsten 2018
Von: Veit Stößlein
An: Andreas Bootz, Ali Ottmar Mahdi, Hans Schollmeyer
Datum: 20. März 2019Liebe Verbandsbrüder,
soeben habe ich eine halbe Stunde mit dem Strafverteidiger des derzeit angeklagten Verbandsbruders telefoniert. Er war aufgebracht, da er der Meinung gewesen sei, dass sich der Verband in das Verfahren eingemischt habe. Er sprach von neuen Beweismitteln, die dazu geführt hätten, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen (wohl auch – blieb unklar – gegen seinen Mandanten). Ich habe ihn insoweit beruhigt, als ich ihm mitteilte, dass der Verband keinerlei Stellungnahme nach außen gegeben hat, schon gar nicht gegenüber der Justiz.
Er erklärte mir weiter, dass er vergangene Woche eine Verteidigungsschrift bei Gericht eingereicht habe, die dazu führen würde, dass „mit einer Wahrscheinlichkeit von 80%“ der Termin am 03.04. NICHT stattfinden würde.
Insgesamt bin ich mit ihm so verblieben, dass der Verband sich auch weiterhin nicht in „sein“ Verfahren einmischen werde, aber sehr wohl an andere Stelle agieren wird. Damit war er einverstanden.
Das nur zu Ihrer/Eurer Kenntnis!
Mit besten Grüßen
Veit Stößlein
10. Die Fehde
Auch die Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover, der Bund von Hitlergrüßer Maximilian Zieseniß, war gar nicht begeistert von der Forderung des AHCC, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Das ist nicht verwunderlich, handelt es sich bei den Niedersachsen doch um einen expliziten Nazibund im Coburger Convent. „Alter Herr“ ist beispielsweise Roland Compte, Landsmannschaft Niedersachsen Hannover und Landsmannschaft Ghibellinia Tübingen, VACC Hannover und Vertriebsleiter der Taifun Software GmbH, Jahrgang 1967, der Schatzmeister des NPD-Unterbezirks Hannover war.
Sein Sohn Philipp Compte, Jahrgang 1999, ist Aktiver der Burschenschaft Frankonia Erlangen in der Deutschen Burschenschaft und wurde im Januar 2023 zum stellvertretenden Schatzmeister der „Jungen Alternative Bayern“ gewählt.
Philipp Compte kandidierte für die AfD bei den bayerischen Kommunalwahlen 2020 in Erlangen und schickte im Oktober 2020 der Turnerschaft Munichia Bayreuth die Forderung zur „Pro Patria-Suite“ mit sich selbst als erstem Kämpfer. Grund für das Duell: Der Austritt der Munichia aus dem gemeinsamen Waffenring „Bayreuther Korporations Convent“.
Zwei Wochen nach nach einer weiteren „Pro Patria-Suite“ am 12. November 2022 zwischen der Burschenschaft Frankonia Erlangen und der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn fand auf dem Haus der Erlanger Burschenschaft ein „Burschenschaftlicher Abend“ mit einem Vortrag von Philipps Vater „Dipl. oec. R. Compte“ mit dem offen antisemitischen Titel „Das Wesen des Geldes“ statt.
Die Niedersachsen haben dementsprechend wenig Interesse an Einblicken in ihren Bund und Oliver Carl wies das Ansinnen des AHCC denn auch brüsk zurück:
Betreff: Unser Gespräch von vergangenen Mittwoch
Von: Oliver Carl
An: Andreas Bootz, Veit Stößlein
Datum: Freitag, 29. März 2019Sehr geehrter Herr Verbandsbruder Bootz,
Lieber Veit,nach unserem Gespräch von vergangenen Mittwoch, bin ich instinktiv auf meinen Angeklagten Bundesbruder zugegangen, da Ihre Bitte meines Erachtens eine Einmischung in das aktuelle Verfahren darstellen könnte.
Dieser bat mich auf seinen Verteidiger Dr. Rozanski zuzugehen und mich mit Ihm über das Gespräch auszutauschen.
Des Weiteren bat er mich, ob es möglich ist, die komplette Kommunikation bzgl. des Verfahrens von der Landsmannschaft Niedersachsen künftig nur in Anwesenheit von Dr. Rozanski stattfinden zu lassen.
Diese Bitte bin ich nachgekommen und kann Sie absolut nachvollziehen.
Meine oberste Priorität gilt meinem Angeklagten Bundesbruder.
Gerne können wir nächste Woche ein Gespräch mit Ihnen und Herrn Dr. Rozanski und mir vereinbaren.
Montag kann ich leider nicht mehr anbieten, da ich ganztägig auf der Industriemesse in Hannover sein muss.
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen,
Oliver Carl
Das wiederum ließ sich Veit Stößlein nicht bieten und drohte mit bundschädigendem Verhalten:
Betreff: AW: Unser Gespräch von vergangenen Mittwoch
Von: Veit Stößlein
An: Oliver Carl, Andreas Bootz, Frank Rozanski
Datum: Freitag, 29. März 2019Lieber Oliver,
manchmal erscheint es sinnvoll, über ein Schreiben oder eine Email eine Nacht zu schlafen. Hier verbietet es sich, da die Zeit drängt. Deswegen möchte ich in kurzen Worten zu Deiner u.s. Mail Stellung nehmen:
1.
Dass Du das Schicksal Deines derzeit angeklagten Bundesbruder priorisierst, ist verständlich, richtig und ehrt Dich. Gleichsam verwirrt mich diese Auffassung deswegen, weil dieses mit den anderweitig in Rede stehenden Gegebenheiten in keinem Zusammenhang steht bzw. nur insoweit, als das vorgegebene Vorgehen Deinem derzeit angeklagten Bundesbruder nur nutzen kann. Eine Entdeckung des wahren „Täters“ würde ihn per se entlasten und von jeglichem Vorwurf befreien. Ungeachtet dessen scheint mit Dein Bundesbruder in den Händen von Vbr. Rozanski sehr gut aufgehoben. Bereits die Aufhebung des angestandenen Hauptverhandlungstermins zeigt doch – auch nach aller Erfahrung, dass dieses Verfahren aus Sicht der Justiz nicht zu dem gewünschten Erfolg führen dürfte. Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit eine kleinlaute Einstellungsverfügung der Coburger Justiz in den Kanzleiräumen von Rechtsanwalt Rozanksi eintreffen wird.2.
Weiter empfinde ich Deine Stellungnahme als irritant, als mir Vbr. Rozanksi vor wenigen Wochen noch im Namen seines Mandanten, aber durchaus auch im eigenen ausdrücklich und stark betonend mitteilte, dass er sich unter keinen Umständen an einer wie auch immer gearteten Kommunikation Deiner verehrlichen Landsmannschaft noch des Verbandes beteiligen wolle oder auch nur könne. Für ihn steht allein das Wohl seines Mandanten im Vordergrund. Das habe ich verstanden, akzeptiert und aus Sicht eines Strafverteidigers als alternativlos betrachtet. Dass hier nunmehr offensichtlich ein Meinungswechsel stattgefunden hat, muss jedem intelligenten Menschen zugebilligt werden, weswegen ich das zunächst zur jedem intelligenten Menschen zugebilligt werden, weswegen ich das zunächst zur Kenntnis nehme. Der vermeintlich dahinter stehende Sinn bleibt mir allerdings verborgen. Es fehlt an einem für mich erkennbaren Zusammenhang.3.
Unser Problem, also jenes Deines Bundes wie auch des Verbandes, besteht darin, dass wir Gefahr laufen, die Fäden nicht mehr selbst in der Hand zu haben, wenn wir diese Angelegenheit in seiner Gesamttragweite verschleppen. Dieses Risiko will und kann der Verband nicht mittragen.
Im Wesentlichen sehe ich in Deiner Stellungnahme von heute Morgen nichts anderes als ein sukzessives Abschmelzen der von Dir stets so betonten Kooperationsbereitschaft Deiner Landsmannschaft. Dies ist nicht akzeptabel.
Damit einhergeht die nun überraschend mitgeteilte Terminkollision hinsichtlich kommenden Montags und des dafür vereinbarten weiteren Besprechungstermins.4.
Ich komme nicht umhin, nunmehr den Gesamtvorgang auf breiterer Fläche zu kommunizieren als dies bisher zum Schutz aller Beteiligten geschehen ist. Ich glaube nicht, dass sich die s.v. Landsmannschaft Niedersachsen mit diesem Vorgehen einen guten Dienst erweist.
Ich werde nunmehr die Frage aufzuwerfen haben, ob seitens des Verbandes eine interne Front eröffnet werden muss, um die Belange und Interessen der übergroßen Mehrheit der Verbandsbrüder, zu der ich im Übrigen auch Deinen derzeit angeklagten Bundesbruder zähle, zu wahren.
Ungeachtet dessen bleibt die Tür für weitere Gespräche geöffnet. Vbr. Bootz und ich sehen konkreten und zeitnahen Gesprächsterminen entgegen, werden aber nunmehr Alternativstrategien zu besprechen haben, in denen das Schicksal Deines Bundes eine nurmehr untergeordnete Rolle spielen kann. Ich bitte insoweit um Verständnis!Beste verbandsbrüderliche Grüße
Veit
Am 31. März 2019 stimmte auch Bootz – getrieben von der Sorge, dass ein Vertuschen des Skandals mit dem „Verlust des Gastrechts in Coburg“ enden könnte – für Angriff. Wie selbstverständlich schrieb Andreas Bootz den Namen des Täters an Veit Stößlein und schickte die Mail später auch an noch an Ali Ottmar Mahdi und Hans Schollmeyer. Niemand war überrascht.
Guten Morgen Herr Verbandsbruder Stößlein,
nachdem Herr Verbandsbruder Rodzanski offenbar die Koordination der ganzen causa Hofbräu für die Landsmannschaft Niedersachsen übernommen hat, ist er wohl unser Ansprechpartner. Ich halte es für notwendig, mit ihm ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel unseren Standpunkt unmissverständlich klar zu machen und eine Stellungnahme der Landsmannschaft Niedersachsen zum Vorwurf gegen Verbandsbruder Zieseniss einzufordern.
Darüber hinaus muss die Angelegenheit bezgl. der davon unabhängigen Handlungsoptionen für den Verband und bezgl. des Timings im Vorstand abgestimmt werden. Ich halte es daher für sinnvoll, wenn wir unser weiteres Vorgehen im Rahmen einer außerordentlichen Vorstandssitzung festlegen und auch dokumentieren. Aufgrund des mir vorliegenden Verdachtsmoments gegen Verbandsbruder Zieseniss handelt es sich nämlich nicht mehr um eine Angelegenheit, die wir beide unter uns weiter verfolgen können. Es geht jetzt darum, einen enormen Schaden vom Verband abzuwenden, der m.E. nach bis zum Verlust des Gastrechts in Coburg führen kann. Dies abzuwenden fängt mit rechtlich einwandfreiem Verhalten des gesamten Vorstands an.Ich bin also nicht mehr bereit, die Angelegenheit noch weiter im kleinen Kreis und unter der Taktgebung der L! Niedersachsen „geschehen“ zu lassen. Dass sich die Landsmannschaft Niedersachsen - obwohl wir sie dazu aufgefordert haben - bisher nicht zu dem konkreten Vorwurf gegenüber Verbandsbruder Zieseniss geäußert hat, lässt mich zudem glauben, dass die Angelegenheit nicht aufgeklärt werden soll.
Ich bitte Sie um Ihre Einschätzung noch heute, damit wir schnell handeln können.
Mit verbandsbrüderlichem Gruß
Andreas Bootz Z!
Schollmeyer plante daraufhin den „ersten Schuß“, nämlich die Landsmannschaft Niedersachsen vom Pfingstkongress des Coburger Convents in Coburg auszuschließen:
Betreff: AW: Weiteres Vorgehen Causa Hofbräu
Von: Hans Schollmeyer
An: Andreas Bootz, Ali Ottmar Mahdi, Veit Stößlein
Datum: 1. April 2019Guten Morgen meine Herren,
ich nehme jetzt Kenntnis von den unten stehenden Texten und reime mir mal das zu zusammen was ich befürchte; dazu folgendes unabhängig von einer Vorstandsitzung:
1. Wir sollten unseren mail-Verkehr in der Sache „irgendwie“ verschlüsseln. Unser IT-Mensch sollte das organisieren.
2. Wichtig erscheint mir ein erster Schuß. Ich schlage vor, dem Bund mit Fristsetzung anzudrohen, diesen insgesamt von der Teilnahme 2019 auszuschliessen bis alles aufgeklärt ist „um Schaden vom Verband“ wegen der Öffentlichkeitswirkung abzuwenden. Diesbezüglich rehge ich einen Umlaufbeschluß an, den ich heute bereit wäre zu verschicken. Dabei weiß ich nicht ob Vbr. Kretschmer reagieren wird. Bei allen anderen weiß ich, dass diese schnell reagieren können. Wenn wir diesen Präventivbeschluß herbeiführen haben wir später, egal wie das ausgeht bessere Karten.
Gruß
Dazu stellen wir fest:
1. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
2. Damit war die Hatz eröffnet.
11. Die Hatz
An Adolf Hitlers Geburtstag schicke Frank Rozanski ein Fax an BMW, den Arbeitgeber des damaligen Vorsitzenden des Coburger Convents, Andreas Bootz:
Rechtsanwälte und Notar
Dr. Rozanski & Stolte
Friedrich-Rüden Str. 1
26185 Oldenburg
rsp-rae.deEILT!
BITTE SOFORT VORLEGENHerrn
Dr.-Ing. Andreas Bootz
c/o BMW AG
Petuelring 130
80788 München
Nur per FaxOldenburg, 20.04.2019
Ihr Vorstandsvorsitz beim Coburger Convent (CC)
Strafverfahren wegen politischer Straftat vor dem Amtsgericht Coburg
- Unterlassungsaufforderung -Sehr geehrter Herr Dr. Bootz,
leider reagieren Sie auf E-Mails meinerseits nicht, sodass ich mich - wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit - gezwungen sehe, nun zu versuchen, Sie auf diesem Wege zu erreichen.
Sie sind Vorstandsvorsitzender des Coburger Convent (CC), einem Dachverband schlagender Studentenverbindungen. Als solcher sind sie bereits mehrfach öffentlich in Erscheinung getreten, u. a. auch in vorgenannter Strafangelegenheit, in der ich Strafverteidiger bin.
In dieser Angelegenheit stand ich mit Ihnen in Kontakt unter der Bedingung der Vertraulichkeit. Gegen diese Vertraulichkeitsabrede haben Sie massiv verstoßen, zudem unter grober Missachtung meiner beruflichen Verschwiegenheit. Sie haben gegen meinen Willen Personen in die Angelegenheit rund um meine Mandatierung involviert, die davon niemals hätten erfahren dürfen!
Diese Personen haben die Strafsache nun zu einer Angelegenheit erklärt, die in erheblicher Maße meine Privatsphäre berührt. Ich werde privat von diesen Personen angegriffen. Erschütterlich erschwerend kommt hinzu, dass diese Personen dazu meine beruflichen Kontaktdaten nutzen, sodass diese privaten Angriffe zur Kenntnis meiner Kanzleisozii sowie meiner Mitarbeiter gelangen.
Herr Dr. Bootzl Ich fordere Sie auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass diese privaten Belästigungen künftig unterlassen werden!
Ihr Verhalten schädigt massiv das Ansehen von BMW. Meine Familie hatte vor, in Kürze unseren Familienfuhrpark von Audi auf BMW umzustellen. Davon nehmen wir nun Abstand, weil wir nicht Autos fahren möchten eines Unternehmens, in dem Personen wie Sie in Leitungsposition arbeiten.
Hochachtungsvoll
RA Dr. Frank Rozanski
Als Konsequenz trat Andreas Bootz am 23. April 2019 als „Vorsitzer“ des AHCC zurück. Sein Nachfolger wurde sein Vorgänger Ali Ottmar Mahdi und Ulrich Teufel, Landsmannschaft Hansea auf dem Wels zu München, VACC Nürnberg und Inhaber des Ingenieurbüros für Technische Ausrüstung Teufel, rückte für den VACC Nürnberg in den Vorstand als Beisitzer nach.
Mit seinem Drohschreiben (und, wie wir später sehen werden, mit der Erpressung von Veit Stößlein) hatte Rozanski sein Ende im Coburger Convent besiegelt. Mit seinem Fax schaffte er, was kein Hitlergruß je konnte: Er machte sich den AHCC zum Feind.
In Erwägung gezogen hat der AHCC ein erneutes Verfahren gegen den wahren Täter vom Pfingstsonntag 2018 nur als Vergeltungsmaßnahme gegen die Landsmannschaft Niedersachsen und gegen Frank Rozanski wegen des Rücktritts des Vorsitzenden Andreas Bootz. Hans Schollmeyer schrieb am 27. April 2019 an Ali Ottmar Mahdi und Veit Stößlein:
Ich glaube wir sollten ein neues Ermittlungsverfahren in Coburg in Gang setzen wenn wir belastbare Informationen haben und R. Gleich mitnehmen weil ich vermute, dass der den richtigen kennt und dann das volle Programm mit Sta und Kammer, Gruß
Einen Tag später leitete Schollmeyer die Vendetta ein, die mit Rozanskis Austritt aus seinen drei Bünden und seinem freiwilligen Rückzug aus dem Coburger Convent endete. Schollmeyer gab am 28. April 2019 unter dem Betreff „Rozanski“ Veit Stößlein, Ali Ottmar Mahdi und dem „Beauftragten“ in seinem Ehrenverfahren gegen Rozanski – früher Sekundant, heute Rechtsanwalt – Peter Greeske, Turnerschaft Cimbria Greifswald und Göttingen, VACC München-Südbayern und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkte Jagdrecht, Waffenrecht und Vereinsrecht, das Ziel vor (wobei „erkören“ vermutlich „erklären“ heißen soll – Hans und die iPhone-Tastatur):
Das was er losgetreten hat, das muss auch Konsequenzen habe, diese winzelei interessiert mich nicht, hier muss mit jeder nur denkbaren Härte losgeschlagen werden, alle die den Fall kennen erkören, dass der aus seinen Bünden verabschiedet werden muss
Als Reaktion auf den Zeitungsartikel „Coburger Convent: „Hitler-Gruß“-Verfahren vor Einstellung“ in der Coburger Neuen Presse vom 29. April 2019 schickte Frank Klauss am 30. April einen Vorschlag für eine „Vorbereitete Presseerklärung“ an den Vorstand, „falls heute Anfragen seitens der Presse kommen sollten“:
Durch den Anwalt des beschuldigten Verbandsbruders hat der Coburger Convent (CC) erfahren, dass die Anklage gegen ihn aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen fallengelassen wurde. Damit ist für den CC klar, dass der Beschuldigte nicht den Hitlergruß gezeigt hat, sollte der Beschluss der Staatsanwaltschaft rechtskraft erlangen. Auch wenn für die Justiz kein Straftatbestand vorliegt, so bleibt der Vorfall für den CC eine ernste Angelegenheit. Daher werden wir nach Beendigung der juristischen Verfahrens intern ermitteln, ob ein anderer Verbandsbruder die Tat begangen hat und dies intern ahnden. Das zeigen des Hitlergrußes oder andere ähnliche Taten, die das Regime des Nationalsozialismus verherrlichen, werden im Coburger Convent nicht geduldet.
Schollmeyer fragte skeptisch nach und beerdigte damit eine weitere Presseerklärung. Allerdings war sein Argument – aus Sicht der Verdunkler – durchaus stichhaltig:
Die interne Verfolgung setzt doch voraus, dass wir öffentlich erklären, dass wir etwas vermuten, sollen wir das ?
Auch Peter Greeske meldete sich ausführlich zu Wort und bezog auch noch Stößleins „Beauftragten“ in dessen „Ehrenverfahren“ gegen Rozanski Ingo Becker, Landsmannschaft Slesvico-Holsatia vereinigt mit Landsmannschaft Cheruscia zu Kiel und Landsmannschaft Borussia Stuttgart, VACC Trier, Mitglied des CC-Rates und „Alter Herr“ des Corps Marchia Brünn zu Trier, und Mahdis „Beauftragten“ in dessen „Ehrenverfahren“ Alexander Kliesch, Landsmannschaft Brandenburg Berlin, Landsmannschaft Troglodytia Kiel und Landsmannschaft Sorabia-Westfalen Münster, Mitglied der VACC Berlin und Geschäftsführer der Kliesch Bauservice GmbH, in die Kommunikation mit ein:
Betreff: Ehrenangelegenheiten
Von: Peter Greeske
An: Hans Schollmeyer, Veit Stößlein, Winfried Grieger, Tobias Kretschmer, Ali Ottmar Mahdi, Frank Klauss, Ingo Becker, Alexander Kliesch
Datum: 30. April 2019Sehr geehrte adressierte Verbandsbrüder,
nachdem ich am Montag-Vormittag die gesammelten Mails des Wochenendes und nun auch die weiteren Mails in Papierform vor mir habe, darf ich entsprechend antworten bzw. Vorschläge machen.
I
1. Zunächst gilt: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ich habe also prinzipiell keinerlei Verständnis und auch kein Mitleid mit einem Verbandsbruder Dr. Rozanski.
2. Soweit ich sehe, haben wir „unterschiedliche Ehrenverfahren“, teils mit gleichem Gegenstand.
2.1 Zunächst betroffen sind die Ehrenverfahren, die begründet wurden/sind durch „Haufen von vermeintlich politisch-korrekten Amöben“, wobei insoweit die Vorstandsmitglieder betroffen waren/sind:
Veit Stößlein, Dr. Ali Mahdi, Hans G. Schollmeyer und Tobias Kretschmer.2.2 In diesem Verfahren gibt es die entsprechenden Vorhalte und die Frist zur sachgerechten Entgegnung seitens Rozanski läuft wohl bei allen Verfahren noch.
2.3 Die nun plötzlich am 30.04.2019 eingegangene Bitte um Fristverlängerung durch den Beauftragten des Dr. Rozanski wird – so die Weisung von H.G. Schollmeyer – nicht gewährt. Dies halte ich auch für richtig. Wer auf den Vorhalt zunächst einmal zurückpöbelt, anstatt sich vielleicht rechtzeitig zu entschuldigen, der sollte dann wenigstens einen Vertreter beauftragen, der seinerseits ausreichend Zeit für eine rechtzeitige Bearbeitung hat.
3. Unabhängig von den vorstehenden Auseinandersetzungen laufen die „momentan wohl erst angedrohten“ Verfahren, wobei Rozanski die nachgenannten Personen mit Strafanzeigen überziehen will, nämlich
Veit Stößlein
Hans G. Schollmeyer
Tobias Kretschmer (?)
Dr. Peter Greeske.Ob ich hier einen Verbandsbruder vergessen habe, weiß ich nicht.
4. Beigelegt scheint die Auseinandersetzung zwischen Rozanski und Dr. Bootz, nachdem Letzterer durch die Ereignisse sich gezwungen sah, sein Amt als Sprecher niederzulegen.
4.1 Die Tatsache, dass durch Rozanskis Verhalten Dr. Bootz zu einer – diesseits verständlichen – Amtsniederlegung sich gezwungen sah, ist von erheblichem Gewicht zulasten Rozanski.
4.2 Dr. Bootz bittet allerdings seinerseits darum, „die Ehrenstreitigkeiten zu beenden“.
Fraglich ist, wie eine richtige Antwort in nur diesem Komplex zu finden ist.
5. Nicht vergessen werden darf das eigentliche Verfahren, nämlich die Strafverteidigung seitens RA Rosanzki als Verteidiger für einen beim AG Coburg angeklagten Verbandsbruder, von dem gesagt wird, dass er nicht der Täter war/ist, aber selbstverständlich insoweit als der tatsächlich wahre Täter (wenn die Tat tatsächlich so, wie derzeit bekannt, stattgefunden hatte) wohl durch die Staatsanwaltschaft weitergehend verfolgt werden könnte (zur vermutlichen Einstellung des Verfahrens gleich unten).
5.1 Unzweideutig hat jeder Rechtsanwalt das Recht, eine Strafverteidigung zu übernehmen – ob und wie dies geschieht, liegt zunächst einmal im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers.
5.2 Die verfahrensgegenständliche Besonderheit liegt darin, dass der strafrechtliche Vorfall auch eine Außenwirkung hat und ausstrahlt auf den gesamten AHCC allein deshalb, weil die Tat (wenn so geschehen) in Coburg anlässlich des Pfingst-Kongresses erfolgte.
5.3 Aus vorgenanntem Grund ist einerseits eine gewisse Tätigkeit der Organe des AHCC nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig – auch schon zum Zeitpunkt, bevor die gerichtlichen Abarbeitungen erledigt sind.
5.4 Fraglich ist, ob und wie ein Verbandsbruder, der als Strafverteidiger tätig ist, insoweit
- rechtlich im Sinne der StPO und der Vorgaben des Berufsrechts
- auch im Sinne des AHCC
sich richtig verhalten hätte.6. Zunächst zur vermutlichen Einstellung des Verfahrens – ohne den Einstellungsbeschluss zu kennen greife ich die Vermutungen auf, die mir verschiedentlich zugehen (siehe insbesondere den Presseartikel).
6.1 Eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO betrifft zunächst einmal die Person, gegen die ermittelt wurde. So etwas erwächst nie in Rechtskraft, denn wenn die Staatsanwaltschaft später neuere und belastbare Informationen über Tatsachen erhält, die eine Bestrafung möglich machen, dann ist die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens komplikationslos möglich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die sog. „Verfolgungsverjährung“ eingetreten wäre.
6.2 Wenn aus „Rechtsgründen“ – was immer das heißt – eingestellt würde mit dem Argument, dass „der Hitlergruß überhaupt nicht in der Öffentlichkeit gezeigt worden wäre“ (unabhängig davon, dass der bisher verfolgte Täter 300 km von Coburg entfernt war), dann ist schon ganz fraglich, wie denn überhaupt die Angelegenheit in die Öffentlichkeit gelangen konnte, wenn doch auf der Toilette nur 2 Bbr (oder Vbr) zugegen waren.
6.3 Es ist zu vermuten, dass, wenn erst einmal eine Einstellung des Verfahrens mit der letztgenannten Begründung erfolgt ist, die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht wieder aufnehmen wird, selbst wenn bekannt wird, wer tatsächlich in der Toilette (oder sonstwo) den Hitlergruß gezeigt hätte.
6.4 Aber die Staatsanwaltschaft könnte, wenn denn der Druck der Öffentlichkeit und der Presse nun stärker würde, dennoch das Verfahren wieder aufnehmen. Hierzu würde reichen, dass die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft oder gar der Justizminister über die Generalstaatsanwaltschaft die Fortsetzung der Ermittlungstätigkeiten verlangt.
Ohne ganz konkrete Kenntnisse dessen, was gewesen ist, was der Staatsanwaltschaft bekannt ist, was die Staatsanwaltschaft nun tatsächlich zu tun gedenkt und schließlich was die Staatsanwaltschaft tatsächlich tut, befinden wir uns immer noch auf „sehr dünnem Eis“.
Und die Reaktionen der Öffentlichkeit wären eben auch bei einer Einstellung des Verfahrens gegenüber dem CC entsprechend negativ.
II
1. Dass Funktionsträger des AHCC bei Vbr Rozanski vorstellig wurden während seiner Verteidigungsarbeit ist weder falsch noch rechtlich verboten.
1.1 Beleidigende Vorwürfe des Rozanski in diesem Zusammenhang gegenüber der gesamten Vorstandschaft des AHCC sind rechtlich nicht gerechtfertigt und verbandswidrig im Sinne unserer EO.
1.2 Die insoweit nach der EO des CC notwendigen und – durch die EO zeitlich befristeten – Gegenmaßnahmen beeinträchtigen die Verteidigung des Rozanski in keiner Weise allein deshalb, weil rechtswidrige Formalbeleidigungen, die nach der EO eben auch ehrenrührig sind, bislang ausschließlich im Ehrengerichtsverfahren verfolgt wurden.
1.3 Die Vorgehensweise des Verteidigers Rozanski gegenüber Dr. Bootz durch sein Fax-Schreiben an BMW ist eine so groß dimensionierte Ungeheuerlichkeit, dass dies schon fast den Rahmen der EO sprengt. Allerdings ist hier der direkt Betroffene natürlich zunächst und vordringlich „Herr des Verfahrens“, und insoweit ist schon ein „Ergebnis“ vorhanden.
1.4 In letztgenannter Hinsicht ist selbstverständlich die Befürchtung der „verbliebenen“ AHCC-Funktionsträger berechtigt, in Zukunft Mandatsträger zu finden, wenn ungestraft ein „verbandsbrüderlich tätiger Verteidiger“ in die privat-berufliche Sphäre eindringen darf im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung im Rahmen des AHCC und dessen EO.
2. Lediglich die Bitte seitens Veit Stößlein um Weiterleitung der Akteneinsicht scheint „ein wenig fraglich“.
2.1 Bekanntlich sind Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ganz vertraulich und dürfen nicht veröffentlicht werden, bevor das dem Ermittlungsverfahren zugrundeliegende Verfahren rechtskräftig zu Ende ist.
2.2 RA Rozanski ist insofern Recht zu geben, dass er die Weitergabe dieser Akten verweigern konnte.
2.3 Aus den hier vorliegenden Unterlagen ist aber nicht ersichtlich, dass Veit Stößlein die „Weiterleitung der Ermittlungsakten“ verlangt hatte und diesem Verlangen Nachdruck gegeben hätte durch eine rechtswidrige Androhung.
2.3.1 Üblicherweise wird insoweit eine „verwerfliche Zweck-/Mittelrelation“ untersucht.
2.3.2 Aber weil die Weitergabe der Ermittlungsakte ohnehin rechtswidrig (zumindest berufsrechtswidrig für einen Anwalt) gewesen wäre, wäre jede weitere „Androhung mit Unannehmlichkeiten“ eine irgendgeartete Rechtswidrigkeit gewesen (inwieweit die Sorge um die Abwendung von Schaden vom Gesamt-CC hierbei entlastend wirken kann, sei zunächst einmal dahingestellt).
3. Die begonnenen „schlichten Ehrenverfahren mit dem jeweiligen Vorhalt“ sind allerdings außerhalb jeglicher Rechtswidrigkeit.
3.1 Eine Beeinträchtigung der anwaltlichen Verteidigungstätigkeit ist nicht ersichtlich.
3.2 Dass Rozanski „ganz überwiegend CC-Mandate betreut“, ändert die vorstehende Situation nicht – er hätte sich klüger verhalten sollen/müssen.
3.3 Die Drohung mit Strafanzeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist eine „nun wiederum erneute Verfehlung gegenüber der EO“ – aus meiner persönlichen Situation ignoriere ich diesen Angriff des Rozanski; offensichtlich kann er nicht anders.
III
Gibt es Lösungen? ?
1. Vbr Dr. Bootz, der diese Mail als Adressat nicht erhält, dem ich aber diesen Inhalt auch nicht verschweigen würde, hatte nachgesucht, „die Ehrenstreite zu beenden“, nachdem er die ihn direkt betroffenen Angriffe wegen BMW mit Rozanski beigelegt hat.
1.1 Eigentlich gebietet der ganze Sachverhalt selbstverständlich, dass weitergehend auf Dr. Bootz Rücksicht genommen wird.
1.2 Nicht aus den Augen zu verlieren sind allerdings auch „die Interessen des CC insgesamt“.
Was insoweit das „Klügste“ oder das „Eleganteste“ ist, ist selbstverständlich Ansichtssache und wird von jedem einzelnen Betroffenen wahrscheinlich unterschiedlich bewertet und beantwortet.
2. Ich persönlich könnte mir vorstellen:
2.1 RA Rozanski entschuldigt sich bei allen Vorstandsmitgliedern in schriftlicher Weise dafür, dass er im Rahmen seiner Verteidigung die Vorstandsmitglieder des AHCC beleidigt hatte.
2.2 Soweit dies die EO erlaubt, könnten die „Beleidigten“ diese Entschuldigung annehmen und das Ehrenverfahren für beendet erklären.
2.3 RA Rozanski verpflichtet sich, etwaige Strafanzeigen nicht zu stellen und/oder etwaige Strafanzeigen zurückzunehmen (Letzteres in der Hoffnung, dass nicht ein Offizialdelikt Gegenstand einer solchen Anzeige gewesen ist).
2.4 Letzteres könnte die aus hiesiger Sicht einzig „heikle Gegebenheit“ entschärfen wegen der Nachfrage der Ermittlungsakte.
3. Ob und wie bei vorstehendem Gelingen die causa im CC insgesamt dann auch schon zu einem positiven Ende gebracht wäre, das ist eine besonders schwierige Frage – aber vielleicht wäre die Situation langfristig doch besser als eine Fortdauer der Streitigkeiten, wobei im nahen Pfingstfest in Coburg ex cathedra in abstrakten Worten die Dinge aus Sicht des AHCC dargelegt werden könnten, wenn alles bis dahin erledigt wäre.
4. Die beabsichtigte Erklärung des Vbr Klauss ist nach meiner Auffassung nicht ganz geglückt.
4.1 … hat der Coburger Convent (CC) erfahren, dass das Verfahren gegen den Betroffenen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen eingestellt wird.
… dass der Betroffene den „Hitlergruß“ nicht gezeigt hatte, sofern es bei dem Beschluss der Staatsanwaltschaft endgültig verbleibt.4.2 Äußerst fraglich ist, ob in der Presseerklärung dargelegt werden soll, ob ein anderer Verbandsbruder die Tat begangen hat …
Dies ist eigentlich überflüssig dann, wenn der tatsächlich gezeigte „Hitlergruß“ nicht in der Öffentlichkeit gezeigt wurde – von wem auch immer.
4.3 Richtig allerdings bleibt der letzte Satz der vorbereiteten Presseerklärung, der evtl. irgendwie anders an den diesseits empfohlenen Text angeschlossen werden müsste.
Beste verbandsbrüderliche Grüße
Peter Greeske
Der Vorsitzende Ali Ottmar Mahdi sprach schlussendlich ein Machtwort:
Im Artikel steht aber es wäre der Gruss gezeigt worden, und ich würde auch nicht sagen wir verfolgen weiter sondern dass das Zeigen nicht unserer Haltung entspricht und wir soetwas soweit wie möglich wie schon immer unterbinden wollen oder ähnlich...
Ein Vertuschen der Vorgänge kommt für uns nicht in Frage.
Am 14. Mai 2019 schickte der AHCC einen Brief an „alle AHVAHV, VACCVACC und Amtsträger“. Die in Korporationskreisen übliche Doppelung von Abkürzungen steht für einen Plural, hier sind also alle Altherrenverbände und alle Ortsverbände des Coburger Convents gemeint. Der neue alte Vorsitzende Ali Ottmar Mahdi und der Schatzmeister Hans Schollmeyer informierten über den Rücktritt des Kurzzeit-Vorsitzenden Andreas Bootz.
Nürnberg/Inning, den 14. Mai 2019
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
Herr Vbr. Dr. Bootz, Cheruskia Darmstadt, ist, wie Ihnen bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung aufgrund Schreibens vom 23.04.2019 von seinem Amt als Vorsitzender des AHCC e.V. aus wichtigem Grund zurückgetreten.
Die VACC München ist vom Amtsleiter für Rechtsangelegenheiten in seiner Funktion als Vorsitzender der Ständigen Kommission über die Begebenheit ebenfalls mit Schreiben vom 23.04.2019 informiert und gebeten worden, aus ihren Reihen ein Substitut für den zurückgetretenen Herrn Vbr. Bootz zu benennen. Die VACC München-Südbayern hat auf ihrer Mitgliederversammlung vom 02.05.2019 Herrn Vbr. Dr. Ali O. Mahdi, Brandenburg und Troglodytia, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Die Ständige Kommission hat dieser Wahl zugestimmt.
Damit ist Herr Vbr. Dr. Mahdi nach den Jahren 2014 bis 2018 erneut Vorsitzender des AHCC e.V. Herr Vbr. Stöcklein, Hansea a.d.W., wird weiter sein Amt als 2. Vorsitzender des AHCC e.V. bekleiden.
Bedauerlicherweise zog die VACC München-Südbayern ihre Kandidatur für eine zweite Vorortzeit zurück.
Eine Vielzahl von Verbandsbrüdern hat die Mitteilung der Gründe für den Rücktritt von Herrn Vbr. Dr. Bootz und den nunmehrigen Rückzug des Vorortes München eingefordert. Der Vorstand sieht es als seine Pflicht an, Sie hierüber in Kenntnis zu setzen und hat sich deshalb – entsprechend rechtlich beraten – entschieden, Sie nachfolgend über die Hintergründe zu informieren.
Vbr. Dr. Bootz sah sich letztlich aus persönlichen Gründen und im Einvernehmen mit dem Vorstand nicht mehr in der Lage, den Vorsitz fortzuführen. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem in Coburg geführten „Hitler-Gruß“-Verfahren und dem Verhalten des dort als Verteidiger tätigen Vbr. Dr. Frank Rozanski, Teutonia Heidelberg, Hercynia Prag zu Frankfurt, Viruna:
Anlässlich des Pfingstkongresses im Jahr 2018 kam es zu einem Vorfall, den ein Stuttgarter Verbandsbruder folgendermaßen schilderte: Er sei im Gasthaus „Münchner Hofbräu“ auf der Toilette von einem anderen Verbandsbruder mit „Heil Hitler“ begrüßt worden. Dass es sich um einen Verbandsbruder gehandelt habe, sei anhand der Verbindungsmütze erkennbar gewesen. Da sich der Verbandsbruder von seinem Gruß nicht distanziert habe, informierte der so begrüßte Stuttgarter Vbr. das Rechtsamt des CC und die Polizei. Der Vorstand des AHCC distanzierte sich unverzüglich von einem derartigen Verhalten und erklärte sich bereit, den Sachverhalt aufzuklären und ggf. verbandsintern zu sanktionieren. Diese Aufgabe übernahm Vbr. Dr. Bootz als neu gewählter AHCC- Vorsitzender. Zwischenzeitlich wurden die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen.
Während die Ermittlungen gegen den Verbandsbruder liefen, kam es zu mehreren Gesprächen, an denen u.a. Vbr. Dr. Bootz, Vbr. Stößlein als Leiter des AHCC-Rechtsamtes und Vbr. Dr. Rozanski als Verteidiger im Strafverfahren teilnahmen. Die Intention des AHCC-Vorstandes bestand aus- schließlich darin, den Vorgang verbandsintern aufzuarbeiten, um auf diese Weise verbandsintern und verbandsextern zu dokumentieren, dass der „Hitler Gruß“ in keinem Fall in den Reihen des „Coburger Convents“ geduldet wird und unabhängig von strafrechtlichen Maßnahmen auch verbandliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.
Dies veranlasste Vbr. Dr. Rozanski, die mit der Aufklärung bemühten Vorstandsmitglieder in übelster Weise zu beschimpfen. Schließlich bezeichnete Vbr. Dr. Rozanski in einer E-Mail an Vbr. Dr. Bootz den CC als „ein Haufen von vermeintlich (!) politisch-korrekten Amöben“. Dies wiederum hatte zur Folge, dass einige der betroffenen und derart geschmähten Amtsträger jeweils über Beauftragte Vorhalte im Sinne von Stück 9 unserer Ehrenordnung gegenüber Vbr. Dr. Rozanski herantragen ließen. Obwohl die bisherige Kommunikation durchwegs per E-Mail abgewickelt wurde, versandte Vbr. Dr. Rozanski sodann am 20.04.2019 an den Arbeitgeber von Vbr. Dr. Bootz, die BMW AG, über die zentrale Faxnummer ein Schreiben mit dem Betreff
„Ihr Vorstandsvorsitz beim Coburger Convent (CC)
Strafverfahren wegen politischer Straftat vor dem Amtsgericht Coburg
- Unterlassungsaufforderung“Vbr. Dr. Rozanski behauptete in seinem Schreiben „private Belästigungen“ durch nicht näher genannte Personen und forderte Dr. Bootz auf, „unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die privaten Belästigungen künftig unterlassen werden“. Zugleich teilte Dr. Rozanski in dem über die zentrale BMW-Fax-Nummer gesandten Telefax mit, dass seine Familie zwar beabsichtigt habe, den „Familienfuhrpark von Audi auf BMW umzustellen“. Davon nehme die Familie des Vbr. Dr. Rozanski nun jedoch Abstand.
Aufgrund dieses massiven Eingriffs in die berufliche Sphäre von Vbr. Dr. Bootz empfahl ihm der Vorstand – zur Vermeidung weiterer auf seine persönliche Integrität abzielenden Angriffe – den Vorsitz niederzulegen.
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
der Vorstand des AHCC ist fest davon überzeugt, dass durch das Vorgehen des Herrn Vbr. Rozanski die Grenzen des aufrechten Waffenstudententums überschritten wurden. Wenn verbandsinterne Auseinandersetzungen zu Lasten von Vorstandsmitgliedern, die sich objektiv um Aufklärung bemühen und bemühen müssen, in die Öffentlichkeit gezerrt werden, wird der verbandsbrüderliche Umgang mit Füßen getreten.
Das „Hitler Gruß“-Verfahren wurde zwischenzeitlich zwar eingestellt. Das Zeigen des „Hitler- Grußes“ sei nur in der Öffentlichkeit strafbar. Eine Öffentlichkeit scheide bei einem Toilettenraum mit geschlossener Tür aus, wenn ausschließlich zwei Personen dort anwesend seien.
Gleichwohl ist das Thema verbandsintern noch nicht erledigt:
Es stellte sich nun heraus, dass der im Strafverfahren angeschuldigte Verbandsbruder gar nicht diejenige Person ist, die nach der Darstellung des Stuttgarter Verbandsbruders den „Hitler-Gruß“ geäußert habe. Vbr. Dr. Frank Rozanski äußerte nämlich als Verteidiger über die Presse, dass sich sein Mandant zur genannten Tatzeit mehr als 300 km vom Tatort entfernt befunden habe. Die „Neue Presse Coburg“ vom 29.04.2019 schreibt:
„Überdies, so Rechtsanwalt Rozanski weiter, sei feststellt worden, dass sich sein Mandat zur in der Anzeige genannten Tatzeit nachweislich mehr als 300 Kilometer vom Tatort entfernt befunden habe.“
Der Vorgang ist daher nach wie vor nicht aufgeklärt.
Es steht für uns völlig außer Frage, dass es ein „Übergehen zur Tagesordnung“ nicht geben kann. Durch den Vorgang an Pfingsten und das Verhalten von Vbr. Dr. Rozanski ist dem Verband ein noch nicht absehbarer Schaden entstanden. Wir werden auch weiterhin alles unternehmen, um die Vorgänge aufzuklären. Wir haben deshalb einen neutralen Berichterstatter eingesetzt, der die genauen Abläufe klären und in Form eines Berichts darlegen soll.
Ein Vertuschen der Vorgänge kommt für uns nicht in Frage.
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen
Gez.
Dr. Mahdi, AHCC-Vorsitzender
Brandenburg, TroglodytiaSchollmeyer, Schatzmeister
Ghibellinia Heidelberg, Munichia
Rozanski stellte die Sache naturgemäß anders dar, obwohl er mittlerweile Kreide gefressen hatte (die Grußformel „MGz!“ bedeutet „Meinen Gruß zuvor!“):
Betreff: Wtr: Stellungnahme Vbr.Dr.Rozanski
Von: Frank Rozanski
An: Ali Ottmar Mahdi
Kopie: Jörg Weber, Ralf Kathmann, Hannes Kremmin
Datum: 26. Mai 2019MGz!
Sehr geehrter Herr Verbands- und Freundschaftsbruder Dr. Mahdi, lieber Ali Ottmar,
meine drei AHVAHV - Bbr. Weber in Vertretung - sind im Cc dieser E-Mail.
da es mir höchst unangenehm ist, wie sehr ich meinen lieben Bundesbruder Weber - Zinky - selbst an einem Sonntag in Anspruch nehmen muss, schalte ich mich aufgrund der Eilbedürftigkeit einmalig in die Kommunikation mit ein, um noch einmal in aller Deutlichkeit die Vorgeschichte zum „BMW-Fax“ darzulegen:
1. Das Fax richtete ich nicht an den Arbeitgeber von Vbr. Dr. Bootz, sondern an ihn selbst „c/o“ an seine dienstliche Adressdaten nebst Faxnummer (c/o = care of = klare Anweisung, dass es persönlich an ihn gerichtet war), mit dem Vermerk „EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN“. Man darf in einem professionell aufgestellten Großunternehmen wie BMW davon ausgehen, dass der Posteingangsprozess so gestaltet ist, dass persönlich adressierte Schreiben auch auf schnellstem Wege den Adressaten erreichen. Ich ging sogar davon aus, dass Faxschreiben grundsätzlich zunächst nur elektronisch erfasst werden und als E-Mail dann an den Adressaten weitergeleitet werden. So kenne ich es z. B. von meiner sechsjährigen Tätigkeit bei der internationalen Großkanzlei PwC.
2. Das Fax hatte nicht den Zweck, Vbr. Dr. Bootz bei seinem Arbeitgeber zu diffamieren. In diesem Fall hätte ich mich direkt an den Vorstand gewandt. Ich hatte auch keine Hemmungen, mich an den Bayerischen Staatsminister der Justiz persönlich zu wenden, um mich über die fachliche Arbeit des in Coburg für das besagte Strafverfahren zuständigen Staatsanwalts zu beschweren, mit dem uns bekannten Ergebnis. Die Diffamierung von Vbr. Dr. Bootz bei seinem Arbeitgeber lag mir jedoch fern.
3. Seine Tätigkeit als AHCC-Vorstandsvorsitzender war dem Vorstand von BMW bekannt; er hatte dieser sogar ausdrücklich zugestimmt, wie mir zu Beginn der gesamten Angelegenheit versichert wurde. Ohnehin trat Vbr. Dr. Bootz als AHCC-Vorstand öffentlich auf, u. a. als „Maschinenbauingenieur aus München“.
4. Vbr. Dr. Bootz telefonierte mit mir über BMW-Kontaktdaten, wir nutzten sogar den Conference Call Service von BMW. Die Einladung hierfür erhielt ich über die BMW-E-Mail-Adresse von Vbr. Dr. Bootz als Organisator (siehe Anhang).
5. Ich musste den Weg Fax wählen, weil Vbr. Dr. Bootz auf keine meiner vorhergehenden E-Mails geantwortet hatte. Somit konnte ich nicht sicher sein, dass er meine E-Mails erhalten hatte.
6. Dringlich war die Angelegenheit, weil Vbr. Dr. Bootz gegen die gemeinsame Vertraulichkeitsabrede verstoßen und berufsrechtlich relevante Korrespondenz an Dritte weitergeleitet hatte. Das führte zum Ergebnis, dass mich in dieser Sache z. B. Vbr./Frbr. Kliesch über meine Kanzlei - zur Wahrnehmung meiner Mitarbeiter und meines Sozius’ - anschrieb und meine anwaltliche Mandatstätigkeit zu einer Angelegenheit meiner verbandsbrüderlichen, mithin Privatsphäre deklarierte.
7. Das Fax enthielt eine Unterlassungsaufforderung an Vbr. Dr. Bootz, er möge bitte dafür Sorgen, dass derartige Angriffe auf meine Privatsphäre zudem über meine beruflichen Kontaktdaten und - schlimmer noch - veranlasst durch Verletzung der ehemals geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung künftig unterlassen werden.
8. Da ich beabsichtigte, diese Unterlassungsaufforderung notfalls gerichtlich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes geltend zu machen, benötigte ich einen Zustellbeleg, der nach wie vor via Faxbericht nebst Kopie der Seite 1 am sichersten im Rechtsverkehr erbracht werden kann. Zudem datierte das Fax vom Ostersamstag, 20. April 2019, übrigens der Geburtstag meiner Tochter Sophia (1). Ein Einschreiben z. B. hätte mindestens drei Kalendertage Postlauf in Anspruch genommen. In dieser Zeit drohte weiterer Schaden durch Angriffe auf meine Berufs- und Privatsphäre. Zudem hatte ich die Hoffnung, dass Vbr. Bootz das als „EILT!“ gekennzeichnete Fax auch an einem Feiertag erreicht.
Lieber Ali Ottmar, bitte berücksichtige, dass die vorgenannten Informationen keinesfalls an die Verbandsöffentlichkeit gelangen dürfen. Insoweit habe ich mich am 26. April 2019 gegenüber Vbr. Dr. Bootz zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie Du weißt. Dennoch ist es erforderlich, Dir und dem Vorstand diese Informationen zukommen zu lassen, da ein Bild in der Verbandsöffentlichkeit von mir und den hier gegenständlichen Vorgängen erzeugt wurde, das in wesentlichen Teilen nicht der Realität entspricht.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen weiter zur Aufklärung und Beruhigung der Angelegenheit beitragen zu können.
Mit verbands- und freundschaftsbrüderlichem Gruß
Frank T! H! V!
Dr. Frank Rozanski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Im August 2019 gab die Landsmannschaft Niedersachsen eine Stellungnahme ab, ohne auch nur zu erwähnen, worum es eigentlich geht (und in dubio pro reo sei angenommen, dass sie „mehr“ und nicht „weniger“ meinten):
Betreff: Stellungnahme Landsmannschaft Niedersachen im CC
Von: Oliver Carl
An: Kanzlei Coburger Convent
Datum: 5. August 2019Sehr geehrter Herr Vbr. Dr. Mahadi, sehr geehrte Verbandsbrüder des AHCC Vorstandes,
während des 150. Coburger Conventes ist ein Vorfall zur Anzeige und mit dem Namen unserer Landsmannschaft in Verbindung gebracht worden. Nachdem das strafrechtliche Verfahren seinen Abschluss gefunden hat, haben wir den Vorfall, der unseren Bund intensiv beschäftigt, auf BCs und AHCs intern abschließend geklärt.
Im Hinblick darauf ist es uns wichtig klarzustellen, dass sich die Landsmannschaft Niedersachsen bedingungslos zu den Grundsätzen des Coburger Conventes bekennt und sich in aller Entschiedenheit von extremistischen Tendenzen distanziert. Wir verstehen uns als liberaler und pluralistischer Bund, der sich gemeinsam mit dem Verband den akademischen Herausforderungen der Zukunft in einer offenen und toleranten Gesellschaft stellen will.
Die gesamte Landsmannschaft ist hochgradig sensibilisiert und durch das Verfahren stark belastet. Wir wünschen uns nichts weniger als wieder einen unbefangenen Umgang miteinander.
Insoweit bitte ich um Entschuldigung, dass diese Stellungnahme auf sich hat warten lassen müssen, doch es musste zunächst allen Bundesbrüdern die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern, um eine Bewertung durchführen zu können.
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen,
Oliver Carl Z! Z!
Die Stellungnahme sorgte im AHCC für erheblichen Unmut – ganz anders als das „Heil Hitler“ von Maximilian Zieseniß. Peter Greeske beispielsweise war schwer empört:
Betreff: LS Niedersachsen
Von: Peter Greeske
An: Hans Schollmeyer, Ali Mahdi, Philipp Stöcklein, Tobias Kretschmer, Veit Stößlein, Winfried Grieger
Datum: 7. August 2019Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
ich bin als „bekannter Scharfmacher“ nun frisch zurück aus dem Kurzurlaub (nur 1 Woche) und finde nun die zahlreichen Mails im Anschluss an das unverschämte Schreiben des Oliver Carl. Ich gebe nachstehende Einzelheiten zu bedenken.
1. Das, was Oliver Carl als gesetzlicher Vertreter der LS Niedersachsen schreibt, ist eine grobe Unverschämtheit.
Man ist geneigt zu fragen, ob die LS Niedersachsen besteht aus niedersächsischen kleinen Kartoffelbauern, deren erster Vorsitzender nicht über die „angehäufelten Kartoffelreihen“ hinwegsehen kann.
2. Die LS Niedersachsen ist Mitglied im AHCC e.V. Daraus folgt:
2.1 Ein Vereinsmitglied kann gemaßregelt werden aus vereinsrechtlichen Gründen.
2.2 Eine im Verein (AHCC e.V.) geltende „Ehrenordnung“ ist in vereinsrechtlicher Hinsicht sicherlich nicht abschließend.
2.3 Das, was die LS Niedersachsen, handelnd durch Vbr Carl als dessen Vorsitzender, sich gegenüber dem AHCC e.V. leistet, ist ungehörig und vereinswidrig. Unabhängig von einer Ehrenordnung sind Anfragen der Vereinsführung an ein Vereinsmitglied von diesem unverzüglich - der Sache angemessen – zu beantworten und nicht mit Ausflüchten zu begegnen.3. Die LS Niedersachsen deckt erkennbar einen „Straftäter“.
3.1 Dieser Begriff ist nicht wörtlich iS des StGB zu nehmen aber immerhin so, dass der „Hitlergruß-Täter“ nach wie vor der Verbandsspitze des AHCC e.V. nicht benannt ist und eine Sanktion ihm gegenüber nach wie vor notwendig ist.
3.2 Die LS Niedersachsen hatte auch nicht zu erkennen gegeben, dass im Rahmen des Vereins (AHV LS Niedersachsen e.V.) eine Sanktionierung des Verhaltens des „Täters“ erfolgt ist mit dem Ausdruck höchster Missbilligung, so etwas zu tun – unabhängig davon, ob dies in einer Toilette (dann wohl nicht strafbar) oder eben außerhalb einer Toilette (dann wohl strafbar) geschieht.
3.3 Der Gesamtverband AHCC e.V. hat ein größtmögliches Interesse daran, dass sich der Vorfall wie in Coburg 2018 nicht wiederholt.
3.4 Da dieses sachlich begründete Begehren der Verbandsführung durch das Vereinsmitglied (LS Niedersachsen) verunmöglicht wird, sind Sanktionen gegen die LS Niedersachsen insgesamt nicht nur möglich sondern notwendig.4. Handlungsempfehlung gegenüber LS Niedersachsen
4.1 Der LS Niedersachsen ist anzudrohen, dass spätestens in Coburg 2020 ein „Coburg-Verbot“ für alle Vereinsmitglieder der LS Niedersachsen beantragt und durch Abstimmung festgelegt werden würde.
4.2 Um vereinsrechtlich auf der „sicheren Seite“ zu sein, würde eine einzige Einschränkung dieses Verbots gelten dahingehend, dass ausschließlich zu den Conventen (also zu den jeweiligen Mitgliederversammlungen) die gesetzlichen Vertreter von LS Niedersachsen (Alte Herren bzw. Aktive) erscheinen dürfen/müssen aber ansonsten sich in Coburg niemand aufhalten dürfe.
4.3 Die vorgenannte Drohung würde als Entgegnung auf die unverschämte Mail des Vbr Carl sofort nötig sein, wobei Vbr Carl unter Fristsetzung aufgefordert wird, für seine LS eindeutig zu erklären, dass und wie der Täter sanktioniert ist und dass und wie die LS Niedersachsen verhindern will, dass sich Vorgänge der streitgegenständlichen Art seitens Mitgliedern der LS Niedersachsen wiederholen.
4.4 Das derzeitige Verhalten der LS Niedersachsen gibt begründeten Anlass zu der Vermutung, dass es mehrere Mitglieder der LS Niedersachsen gibt, die das Fehlverhalten des „Täters“ goutieren und sich evtl. ebenso verhalten könnten.Das muss sich der Verband nicht gefallen lassen und das Risiko muss der Verband nicht auf sich nehmen; er kann vorbeugend tätig sein.
5. Als „abschließendes Schmankerl“ könnte der LS Niedersachsen angedroht werden, dass die geplante Sanktionierung für Coburg 2020 weit im Vorfeld verbandsweit den jeweiligen Vorsitzenden der Landsmannschaften und Turnerschaften bekanntgegeben wird.
Ich kann nur erinnern an den mit größtem Applaus versehenen Ausspruch unseres Münchener VACC-Vors. Dedo Töpfer: „Ich will diesen Menschen in Coburg nie wieder sehen!“.
Und dafür werden wir jede Mehrheit bekommen – ich stelle mich gern wieder als Moderator zur Verfügung.Mit freundlichen verbandsbrüderlichen Grüßen
Dr. Peter Greeske III Z!Z!
Im Folgenden mobbte der AHCC-Vorstand Rozanski zuerst:
Er sei völlig überfordert mit permanenten Schriftwechseln mit dem CC, die ihn abhielten, seinen eigentlichen Beruf auszuüben.
Außerdem seien die Kosten für die Kontake mit dem CC (Sitzungen, Reisen etc,) sehr hoch und vorher nicht erwartet.
Dann wurde ihm nahegelegt, seine Bänder niederzulegen:
Ferner habe ich darauf hingewiesen, dass in vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit Ehrenprüfverfahren eingestellt wurden, wenn der Betroffene von sich aus seine Mitgliedschaft beendete. Ich möchte nicht ausschließen, dass dieser Hinweis den Austritt von R beeinflusst hat.
Was er schließlich – mit reichlich Pathos – auch tat:
Betreff: Re: Ehrenverfahren Dr. Rozanski Von: Dr. Frank Rozanski
An: Andreas Lang, Axel Woeller, Hannes Kremmin, Jörg Weber, Michael Becker, Ralf Kathmann, Werner Albrecht, Veit Stößlein
Datum: Donnerstag, 14. November 2019Sehr geehrter Herr Becker, lieber Veit,
hiermit gebe ich bekannt, dass ich meinen Austritt aus allen meinen drei Bünden erklärt habe.
Veit, ich werde keine berufsrechtlichen Maßnahmen gegen Dich und auch nicht gegen Herrn Kollegen Prof. Dr. Grieger einleiten. Ich gehe davon aus, dass das CC-Rechtsamt Tatsachen, die meine Mandanten in der Angelegenheit „Hitlergrußaffäre Pfingsten 2018“ betreffen, mit der berufsrechtlich gebotenen Behutsamkeit behandelt und bestmöglich darauf achtet, dass auch andere Verbandsbrüder dies tun. Ich empfehle allen Beteiligten, die Angelegenheit nunmehr schnellstmöglich einvernehmlich zu beenden. Es droht nur noch größerer Schaden … Mit meinen Bandniederlegungen dürfte man das Ganze nach außen hin gut „abrunden“ können.
Dem CC und seinen Mitgliedsbünden ein Vivat, Crescat, Floreat in aeternum!
Beste Grüße,
Frank Rozanski
Dr. Frank Rozanski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Natürlich ließ es sich der AHCC nicht nehmen, seine Rache an Rozanski öffentlich zu verkünden. Veit Stößlein schrieb 19. November 2019 an Martin Vaupel einen Text „mit der Bitte um Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe der CC-Blätter!“ und dieses Mal wurde er auch nicht von Schollmeyer sabotiert – ganz im Gegenteil.
Ehrenprüfverfahren
Das seitens des Rechtsamtes angestrengte Ehrenprüfverfahren, welches aufgrund der Umstände, die zum Rücktritt von Herrn Vbr. Dr. Bootz, Cheruskiae vom Amt des AHCC-Vorsitzers führten (s. Niederschrift zum CGC 2019, TOP 4a)), notwendig wurde, hat sich im Rechtssinne erledigt.
Herr Dr. Frank Rozanski hat als Betroffener dieses Verfahrens Mitte Nov. 2019 durch Bandniederlegung seine Mitgliedschaften bei seinen AHVAHV und damit auch im Verband beendet.
Aufgrund dessen ist das Verfahren, wie von der zuständigen Spruchkammer bereits verfügt, nach den Vorschriften der Ehrenordnung durch Erledigung zu beenden.
Veit Stößlein
Amtsleiter Rechtsangelegenheiten CC/AHCC
Ein ähnlicher Rachefeldzug des Coburger Convents gegen Maximilien Zieseniß ist uns nicht bekannt.
12. Die Mandanten
Gehen wir wieder zurück zum 20. April 2019, kurz nach dem geplatzten Prozess gegen Christof Wenzeritt. Frank Rozanski hatte versucht, Andreas Bootz und Veit Stößlein zu erpressen. Beide AHCC-Funktionäre nahmen sich daraufhin Anwälte und schilderten ihnen die Vorkommnisse aus ihrer jeweiligen Sicht.
Am 24. April 2019 schrieb Andreas Bootz an seinen Rechtsanwalt Markus Künzel, Landsmannschaft Saxo-Suevia Erlangen und Landsmannschaft Verdensia Göttingen, VACC München-Südbayern, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Advant Beiten in München und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein „Memo“:
24. April 2019
MEMO ZUR „CAUSA HOFBRÄU“
Am 3. Juni 2017 wurde die VACC München, die örtliche Vereinigung des Verbands Alter Herren im Coburger Convent in München, durch den AHCC-Tag, die Mitgliederversammlung des AHCC e. V., zum Vorort des AHCC e. V. für die Amtsperioden 2018/19 und 2019/20 gewählt. Die VACC München hat mit ihrer Bewerbung zum Vorort als Vorsitzer mich und als Stellvertreter Herrn Philip Stöcklein, München, benannt. Mit der Wahl der VACC München als Vorort wurde ich somit zum 01.08.2018 Vorsitzer des AHCC e. V. und übernahm zu diesem Zeitpunkt die Leitung des AHCC e. V..
Der AHCC e. V. ist der Zusammenschluss von mehr als 100 Altherrenverbänden von Studentenverbindungen, die im Coburger Convent vereinigt sind.
Vom 18. Bis 22. Mai 2018 fand der Pfingstkongress des Coburger Convents statt. Dieser war von besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit geprägt, da es der 150. Pfingstkongress des Coburger Convents und seiner Vorgängerverbände war. Am 22.05. sendete die ARD im Rahmen der Tagesthemen einen Bericht anlässlich des Jubiläums.
Am 20. Mai kam es im Rahmen des Kongresses im Gasthaus „Münchner Hofbräu“ zu einem der Polizei gemeldeten Vorfall, bei dem mutmaßlich ein Mitglied der Landsmannschaft Niedersachsen ein Mitglied der Turnerschaft Hasso-Saxonia Kaiserslautern, Herrn Blank, mit „Heil Hitler“ grüßte. Jener Herr Blank meldete den Vorfall der Coburger Polizei, die ihn im Polizeibericht veröffentlichte.
Dieser Vorfall wurde sodann öffentlich, wie in den digitalen Medien noch heute nachgelesen werden kann [(1), (2)] und wie er auch am Ende des Beitrags der ARD Tagesthemen berichtet wurde.
Im Pressegespräch am Montag, den 21. Mai, habe ich gemeinsam mit dem (damals noch) Vorsitzer des AHCC, Dr. Ali Mahdi, und dem Pressesprecher des Coburger Convents, Frank Klauss, die Tat verurteilt und als Straftat bezeichnet.
Im Anschluss an den Pfingstkongress wurde die Landsmannschaft Niedersachsen durch das Rechtsamt des Coburger Convents, vertreten durch Veit Stößlein, dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen. Da aber auch offensichtlich die Polizei in diesem Fall ermittelte, hat der Coburger Convent keine weiteren eigenständigen Ermittlungen vorangetrieben, sondern lediglich die ermittelnden Behörden unterstützt.
Am 03. April 2019 sollte es nun zu einer Verhandlung am Amtsgericht Coburg kommen, in dem ein Strafbefehl gegen ein Mitglied der Landsmannschaft Niedersachsen verhandelt werden sollte. Der Vorstand des AHCC wurde darüber Anfang März durch die Presse aufmerksam (3).
In einem Gespräch zwischen dem Verteidiger des Angeklagten Wenzenritt (die exakte Schreibweise ist mir nicht bekannt), Herrn Rechtsanwalt Dr. Rozanski, Oldenburg, und dem Amtsleiter des Coburger Convents, Herrn Veit Stößlein, wurde Herrn Stößlein zu einem mir im Detail nicht bekannten Zeitpunkt vor dem 19.03. mitgeteilt, dass der Angeklagte aus Sicht des Verteidigung nicht der Täter gewesen sein kann, da er zum angegebenen Tatzeitpunkt nachweislich nicht in Coburg war. Dies teilte mir Herr Stößlein im Nachgang telefonisch mit.
Am 19.03.19 rief mich Herr Stößlein an, um mir mitzuteilen, dass ihm das Gerücht zuteil geworden sei, ein anderes Mitglied der Landsmannschaft Niedersachsen sei es gewesen, der am 20. Mai 2018 im Coburger Hofbräu den Herrn Blank mit „Heil Hitler“ habe. Es handele sich dabei mutmaßlich um einen Staatsanwalt oder Richter. Nach Prüfung der Adressliste der Landsmannschaft Niedersachsen und einer Recherche (Alter 30-40 Jahre) kam ich zu dem Schluss, dass es sich hierbei um ein Mitglied der Landsmannschaft Niedersachsen handeln müsse, der nicht der Angeklagte ist. Am nächsten Tag rief ich Herrn Stößlein an, um ihm meine Vermutung mitzuteilen, worauf er antwortete, dass dies auch seine Vermutung sei.
Über diese Vermutung informierten Herr Stößlein und ich auch Herrn Mahdi, Nürnberg, Beisitzer im Vorstand und mein Vorgänger als Vorsitzer, sowie Herrn Schollmeyer, Inning, Kongressbeauftragter des Coburger Convents und als Schatzmeister Mitglied des Vorstands des AHCC e. V. – ohne dabei den Namen zu nennen.
Am 23.03. fand die Vorstandssitzung des AHCC e. V. statt, bei der die Angelegenheit nicht besprochen wurde, da wir den Kreis der in das Thema involvierten klein halten wollten. Weitere Mitglieder des Vorstands, die nicht eingeweiht wurden sind mein Stellvertreter Herr Philip Stöcklein, München, und Herr Tobias Kretschmer, München.
Am 27.03.19 fand eine Skype-Konferenz zwischen dem Vorsitzenden der Altherrenvereinigung der Landsmannschaft Niedersachsen, Herrn Oliver Carl, Hannover, Herrn Stößlein und mir statt, in dem wir Herrn Carl folgendes zur Kenntnis gaben:
- Das Gerücht, dass es sich beim tatsächlichen Täter mutmaßlich um die von uns vermutete Person handelt.
- Wir erwarten im Sinne des Verbands, dass sich die Altherrenvereinigung der Landsmannschaft Niedersachsen um die Aufklärung des Vorfalls bemüht, dahingehend, dass sich der tatsächliche Täter bei der Staatsanwaltschaft Coburg meldet.
- Wir behalten uns vor, im Sinne des Verbands, den Namen des mutmaßlichen Täters der Staatsanwaltschaft in Coburg zu nennen.
- Wir werden Herrn Rozanski, den Verteidiger des Angeklagten im Strafverfahren vor dem Coburger Amtsgericht, in die weiteren Verhandlungen einbeziehen.
- Wir gehen davon aus, dass der Name des mutmaßlichen Täters nicht nur uns, sondern auch anderen bekannt ist. Dies deshalb, weil wir nicht davon ausgehen, dass wir die ersten sind, die über das Gerücht erfahren haben und andere den gleichen Schluss wie wir ziehen werden. - Wir werden keinerlei Maßnahmen ergreifen, um im Falle eines Bekanntwerdens des Namens des mutmaßlichen Täters, diesen zu schützen.Auf das Gerücht um die tatsächliche Täterschaft nahm Herr Carl in keiner Weise Bezug, insbesondere stritt er diese nicht explizit ab.
Am 29.03.19 schrieb Herr Carl Herrn Stößlein und mir, dass er im Sinne seines angeklagten Bundesbruders darum bittet, bezüglich der Kommunikation um das Verfahren zwischen dem AHCC e. V. und der Landsmannschaft Niedersachsen, den Verteidiger seines vor dem AG Coburg angeklagten Bundesbruders, Herrn Dr. Rodzanski, Oldenburg, einzubinden (4).
Daraufhin antwortete ihm Herr Stößlein mit einer Verdeutlichung der Sichtweise seitens des Verbands (5).
Herr Dr. Rozanski antwortete mit seiner E-Mail am abend (6).
Am 03.04.19 fand ein weiterführendes Telefonat zwischen Herrn Dr. Rozanski, Herrn Stößlein und mir satt. Wir äußerten zu Beginn des Telefonats, dass Herr Stößlein und ich das Mandat des Vorstands des AHCC haben, um mit ihm in dieser Angelegenheit zu sprechen und dass keine weiteren Personen des Vorstands Informationen zu den von ihm geführten Verfahren erhalten werden. Dies nahm Herr Rozanski offensichtlich als eine Zusicherung der Vertraulichkeit in allen Belangen an.
Wir baten im Rahmen dieses Gesprächs Herrn Dr. Rozanski um eine Stellungnahme, ob und wie das laufende Verfahren gegen seinen Mandanten seiner Ansicht nach im Sinne des AHCC e. V. weitergeführt werden solle und wie mit dem Gerücht um den tatsächliche Täter im Sinne des Verbands umzugehen sei. Herr Dr. Rozanski äußerte in diesem Gespräch, dass es sein Ziel sei, eine Einstellung des Verfahrens gegen seinen Angeklagten aus rechtlichen Gründen zu erwirken. Dies vor dem Hintergrund, dass eine Toilette im Gasthaus „Münchner Hofbräu“ seiner Argumentation zufolge keine Öffentlichkeit bedeute und dass somit gar keine Straftat seines Mandanten im Sinne §86a Stgb vorläge. Auch betonte er, dass sein Mandant wohl nicht der Täter gewesen sein könne, da dieser zum fraglichen Zeitpunkt am 20. Mai 2018 nicht in Coburg gewesen sei. Der Verdacht gegen die von uns genannte Person kommentierte er nicht, hierzu lehnte er jegliche Stellungnahme ab. Die im Gespräch zwischen Herrn Carl, Herrn Stößlein und mir erörterten Handlungsoptionen (Nennung des tatsächlichen Täters gegenüber der Staatsanwaltschaft) lehnte er grundsätzlich ab, da es sich seiner Ansicht nach gar nicht um eine Straftat handelte.
Am 05. April erhielt ich die Nachricht von Herrn Dr. Rozanski, dass er fortan nicht mehr bereit sei, im Beisein des Rechtsamtsleiters Herrn Stößlein über die gesamte Angelegenheit zu sprechen (7).
Danach erhielt ich am gleichen Tag die Nachricht (8) von Herrn Dr. Rozanski, in der er äußert, dass
- der CC (gemeint ist hier offensichtlich der Vorstand des AHCC e. V.) sich „in dieser Angelegenheit insgesamt höchst peinlich und schädigend präsentiert, als ein Haufen von vermeintlich (!) politisch-korrekten Amöben, die sich – um ihren politisch korrekten Status zu bewahren – nicht zu schade sind, dem politischen Hexenbezichtigungskult nachzulaufen, ohne jemals juristischen Sachverstand den Tatvorwurf verifizieren zu lassen.“
Weiterhin äußert er sich wie folgt: „Herr Verbandsbruder Dr. Bootz, Sie selbst haben höchstpersönlich einen anderen Verbandsbruder – wenn auch nicht namentlich – in der Öffentlichkeit denunziert, dass dieser eine politisch motivierte Straftat begangen habe. Meinen Sie ernsthaft, ein solches Verhalten ist Ihrer Karriere bei BMW zuträglich?“
Im Nachgang zu dieser Nachricht erhielt ich am 06. eine weitere Nachricht (9) von Herrn Dr. Rozanski, in der er rechtliche Schritte auf Verbandsebene androhte.
Ich habe nach Erhalt dieser Nachricht am 06.04.19 Herrn Dr. Rozanski um 12:29 Uhr angerufen und ihm klar gemacht, dass ich nicht auf die Zusammenarbeit mit Herrn Verbandsbruder Stößlein in dieser Angelegenheit verzichten werde und dass darüber hinaus ich mir jede Anspielung auf meine berufliche Position bei der BMW AG verbitte. Darüber hinaus habe ich ihm zugesagt, dass ich den Weg mitgehe, dass wenn er die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten aus rechtlichen Gründen erwirkt, ich bereit bin, ein internes Verfahren, innerhalb des Coburger Convents und ohne Nennung von Namen nach außen hin, zu akzeptieren. Andernfalls wäre mir ohnehin klar, dass ich ggf. Rufschädigung begehe. Auf diesen Vorschlag ist Herr Dr. Rozanski eingegangen.
Am 10.04. sprach ich mit Herrn Dr. Mahdi, als Beisitzer ebenfalls Mitglied des Vorstands des AHCC über die Angelegenheit und erzählte ihm über die Androhung interner Verfahren, die Herr Dr. Rozanski mir gegenüber in seinen Schreiben am 05. Und 06. April geäußert hatte (07, 08, 09) und wie denn nun damit umzugehen sei. Hierbei bin ich keiner Weise auf den Sachstand des Verfahrens am AG Coburg, über den mir Herr Rozanski vertraulich berichtete, eingegangen. Herr Dr. Mahdi äußerte, dass man ein CC-internes Ehrenverfahren anstreben müsse, und sich dieses Verhalten nicht gefallen lassen dürfe.
Am 11. April erhielt ich von Herrn Schollmeyer, der offenbar mit Mahdi telefoniert hatte, die Nachricht (10), dass er ungeachtet meiner Meinung zu diesem Thema ein Ehrenverfahren gegen Herrn Rozanski anstrebt. Ich habe ihm im Anschluss die Nachrichten (8) und (9) weitergeleitet, da ich sie nicht für vertraulich im Sinne einer Vertraulichkeit, die Herr Rozanski, Herr Stößlein und ich vereinbarten, hielt. Ich hielt es aber für richtig, den Vorstand des AHCC zu informieren, dass hier vermeintlich Drohungen gegenüber meiner Person zum Ausdruck gebracht wurden und darüber hinaus der Vorstand beleidigt wurde.
Am gleichen Tag schrieb Herr Schollmeyer an den gesamten Vorstand des AHCC, zzgl. Dr. Grieger als zweitem Vertreter des Rechtsamts, der für Ehrenverfahren zuständig ist, dass er ein CC-internes Ehrenverfahren gegen Herrn Dr. Rozanski aus zweierlei Gründen anstrebt und darum bittet, dies abzustimmen (11).
Ich habe darauf geantwortet, dass einem Ehrenverfahren grundsätzlich zustimme, jedoch darum bitte zu prüfen, ob dies nicht nach Abschluss des Verfahrens am AG Coburg eröffnet werden kann, da ich die Angelegenheit nicht zu Lasten des Verbands austragen will (12).
Am 12.04. schrieb Herr Stößlein, dass ein solches Verfahren binnen einer Frist von zwei Wochen einzuleiten ist (14, zweite Mail). Darauf habe ich geantwortet (14 erste Mail), dass ich nichts von einem Ehrenverfahren halte und bitte, dies zu unterlassen.
Am 15. April antwortete Herr Schollmeyer (15), dass er selbst als Betroffener gegen Herr Dr. Rozanski vorgehen möchte. Ich habe daraufhin zugestimmt (16), da ich dies nicht gegenständlich der Vertraulichkeitsvereinbarung mit Herrn Rozanski bezgl. des Strafverfahrens am AG Coburg gesehen habe und auch keinem Mitglied des Vorstands es verwehren will, ein CC-internes Ehrenverfahren anzustreben. Ich gehe davon aus, dass ein Ehrenverfahren seitens Herrn Schollmeyer mittlerweile erfolgt ist, dahingehend, dass er als Betroffener über einen anderen Rechtsanwalt Herrn Dr. Rozanski angeschrieben hat bzw. anschreiben wird.
Am 17. April sprach ich mit Herrn Dr. Rozanski in einem Telefonat, wobei ich mich über den Stand der Dinge am Amtsgericht Coburg informieren wollte. Außer, dass weitere Termine zu weiteren Zeugenaussagen wohl abgesagt wurden – und es wohl zu der von ihm prognostizierten Einstellung des Verfahrens vor dem AG Coburg aus rechtlichen Gründen kommen wird – gab es von seiner Seite nichts Neues zu berichten. Ich habe ihn darüber hinaus darüber informiert, dass ich die Nachrichten (8) und (9) an meine Kollegen im Vorstand (Mahdi, Schollmeyer, Stößlein) weitergeleitet habe und dass diese daraufhin ein CC-internes Verfahren anstreben – dies verbunden mit dem Hinweis, dass ich darin kein Bruch der vereinbarten Vertraulichkeit sehe. Ich habe ihm schlussendlich gesagt, dass ich mir ein ebensolches Vorgehen nicht vorbehalte. Dennoch hat Herr Dr. Rozanski auf diese Nachricht sehr emotional reagiert und gesagt, dass er nunmehr mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Vorstand des AHCC und damit auch meine Person vorgehen wird.
Am 17. April erfuhr ich, dass Herr Mahdi ebenfalls ein Ehrenverfahren gegen Herrn Rozanski eingeleitet hat. Ich vermute darüber hinaus, dass auch Herr Stößlein ein internes Ehrenverfahren gegen Herrn Rozanski einleiten wird oder dies bereits getan hat.
Am 23.04.19 erfuhr ich von meinem Arbeitgeber, der BMW AG, dass Herr Rozanski beiliegendes Schreiben (17) am 20.04.19 an mich c./o. BMW AG geschickt hat, in dem er mich in ungerechtfertigter Weise bezichtigt, seine E-Mails nicht gelesen zu haben und daher diese Nachricht an meinen Arbeitgeber schickt. Ich habe keine E-Mails von ihm erhalten. Darüber konnte er mich telefonisch, per E-Mail oder über die Adresse der CC-Kanzlei, die im Verband bekannt und auf der Homepage des Coburger Convents ersichtlich ist, erreichen. Den Rest des Schreibens halte ich für eine Rufschädigung ohne Substanz.
Ich sehe im Vorgehen von Herrn Rozanski eine durch nichts gerechtfertigte Diffamierung meiner Persönlichkeit gegeben und bin nun gezwungen, mit gebotenen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Darüber habe ich das Amt des Vorsitzers des AHCC am 23.04. mit sofortiger Wirkung niedergelegt, um meine persönliche Zukunft und meine Familie zu schützen.
Bergkirchen, den 24.04.2019
Andreas Bootz
Bootz schreibt hier explizit, dass er bereits vor dem Gerichtsprozess wusste, dass mit Wenzeritt der Falsche angeklagt war und Zieseniß der wahre Täter ist. Er hätte jederzeit den Pentito machen und Maximilian Zieseniß bei der Staatsanwaltschaft melden können. Aber genau das hat der AHCC-Vorsitzende nicht getan, er hat also nicht „die ermittelnden Behörden unterstützt“.
Denn der Vorsitzende des Coburger Convents hatte „weitere eigenständige Ermittlungen vorangetrieben“ und herausgefunden, dass es sich bei Zieseniß um einen „Staatsanwalt oder Richter“ handelt. Deswegen hat er geschwiegen. So wie alle anderen im Vorstand des AHCC auch.
Demut kommt vor dem Fall
Aufbauend auf dem Memo von Bootz vom 24. April schrieb Veit Stößlein am 28. April 2019 an seinen Rechtsanwalt Jochen Uher, Landsmannschaft Hansea auf dem Wels zu München und Landsmannschaft Vitebergia Halle, VACC München-Südbayern:
Betreff: Unser Termin morgen um 8.00 Uhr in Deiner Kanzlei
Von: Rechtsanwalt Veit Stößlein
An: Rechtsanwalt Jochen Uher
Datum: Sonntag, 28. April 2019Lieber Jochen,
zunächst noch einmal meinen herzlichen Dank, dass Du Dich dieser Sache annehmen willst. Leider muss ich Dir sagen, dass mich dieser Mist, auch wenn ich mir im Grunde nichts vorzuwerfen habe, unangenehm belastet. Man lernt durchaus ein wenig Demut, wenn man am eigenen Leib verspürt, was in den Mandanten vor sich geht, wenn sie zu einem als RA kommen. Praxisfortbildung at its best!
Anbei übersende ich Dir, die von Herrn Vbr. Dr. Bootz erstellte und sehr brauchbare Zusammenfassung der Gegebenheiten. Dort finden sich zunächst einmal alle relevanten Vorgänge und Korrespondenzen.
Die mich nun akut tangierende Email und alles weitere bringe ich Dir morgen in Papierform mit und erläutere Dir alles in einem Gespräch.
Folgendes bitte ich zu beachten:
Vbr. Dr. Bootz musste aus Karrieregründen den „Leisetreter“ machen und – wie er sich selbst ausdrückt – den Pragmatismus vor das eigene Ehrgefühl stellen. Bei mir ist das anders. Auch wenn ich durchaus an meiner Zulassung als Rechtsanwalt hänge, sehe ich hier keinen Grund, auch nur ein Jota zurückzuweichen. Mit meinem Arbeitgeber habe ich gesprochen. Es ist mir von dessen Seite jegliche Unterstützung zugesichert, so dass insoweit Herr Rozanksi dort keine erfolgsversprechende Angriffsfläche hat. Ich möchte mich jedoch nicht nur verteidigen, sondern vielmehr zum Gegenangriff übergehen. Wie dieser aussehen kann, möchte ich morgen mit Dir besprechen und ein Vorgehen festlegen.
Gerne bin ich bereit, Dir insoweit Arbeit abzunehmen. Wenn es also darum geht, Schriftsätze anzulegen oder vorzubereiten, mache ich das gerne.Das solltest Du noch wissen:
Ich habe gegen Herrn Rozanski ein Ehrengerichtsverfahren nach der CC-Ehrenordnung eingeleitet. Dort vertritt mich mein Kollege und Bundesbruder Becker, Trier. Den Schriftverkehr dort erhältst Du ebenfalls morgen. Mit Becker ist abgesprochen, dass er sich ausschließlich um den klar definierten Gegenstand des dortigen Verfahrens kümmert. Er hat mit einem bereits fertig gestellten Schreiben, welches morgen im Laufe des späten Nachmittags versendet wird, dies noch einmal klar festgestellt. U.U. ist es dennoch notwendig, dass Ihr kommuniziert. Sein und Dein Einverständnis vorausgesetzt, werde ich die jeweiligen Kontaktdaten austauschen.Mein Eindruck vom Ganzen:
In Ergänzung zum anliegenden „Erinnerungsprotokoll causa Hofbräu“ – Herr Vbr. Rozanski scheint mir auf der Welle des Erfolges in dem Strafverfahren vor dem AG Coburg eine gewisse Hybris entwickelt zu haben. Er erklärte auch in facebook (interne CC-Gruppe), dass die erwirkte Einstellung des Verfahrens schon lange hätte geschehen können, wenn der Verband über einen fähigen Rechtsamtsleiter verfüge (s. Bild 1 in der Anlage). Dieser Post wurde zwischenzeitlich von ihm gelöscht. Wie er sich dies vorstellt, ist mir schleierhaft, aber nun gut!Am 05.04, hatte ich mit Rozanski einen whatsapp-Austausch, dem Du die genannte Hybris entnehmen kannst (s. Bild 2, Bild 3, Bild 4, Bild 5 und Bild 6 in der Anlage). Er wollte dem Vorstand eine Handlungsempfehlung angedeihen lassen, was ich – durchaus salopp – mit meiner Antwort zur Kenntnis genommen habe. Nach der Nachricht „Sonst rollt Dein Kopf, glaube mir!“ hatte er mich auf whatsapp blockiert, um mir 26.04.2019 ein Bild meiner ersten Email an ihn über whatsapp zukommen zu lassen. Danach erneut blockiert!
Auch wenn ich dieser Email nichts verwerfliches entnehmen kann, sondern nur den Wunsch der Verbandsführung, einen Einblick in die Ermittlungsakte nehmen zu dürfen, weitergegeben habe, vermute ich, dass Rozanski darin die besagte Nötigungshandlung und/oder meinen Fehler im Berufsrecht sehen möchte. Warum hätte er mir sonst, nachdem ihn offenbar just an diesem Tag bzw. einen Tag zuvor mein Vorhaltschreiben im Ehrenstreitverfahren zugegangen sein dürfte, eben ein Bild dieser Email (zudem kommentarlos) hätte zukommen lassen sollen?
Weiter denke ich mir, dass er als weitere Nötigungshandlung betrachtet, dass Vbr. Bootz und ich in einem der mit ihm geführten Telefonate (s. Anlage „Erinnerungsprotokoll) gesagt hatten, dass der AHCC-Vorstand erwägt, die wabernden Gerüchte um den wahren Täter an die Staatsanwaltschaft Coburg zu geben. Hierzu ist vielleicht zur Abrundung der Gegebenheiten nicht ganz unwesentlich zu wissen, dass es sich – nach Buschtrommel und Gerüchteküche – bei diesem Verbandsbruder um einen im Justizdienst (Staatsanwalt oder Richter) des Landes Niedersachsen befindlichen Herrn handelt. Ich muss davon ausgehen, dass Rozanski und dieser Verbandsbruder namens Maximilian Zieseniß (L! Niedersachsen) einander kennen, vielleicht sogar gut kennen.
Nachdem gegenüber dem AHV L! Niedersachsen ebenfalls dieser Name wie auch die Möglichkeit genannt wurden, die Gerüchte an die StA weiterzugeben, ist mehr als wahrscheinlich, dass dies auch an diesen Herrn Zieseniß herangetragen wurde. Dass dieser wiederum dann alles daran setzen würde, dies zu verhindern, dürfte klar sein. Auch wenn de iure davon ausgegangen werden kann, dass die Tat in Coburg („Hitlergruß“) aufgrund der objektiven Gegebenheiten nicht strafbar ist, dürften den im Staatsdienst tätigen Zieseniß erhebliche berufliche Schwierigkeiten drohen, zumindest disziplinarischer Art.
Rechtlich interessant ist noch Folgendes: In der jetzt eigentlich problematischen Email von Roz. an die Herrn VbrVbr Schollmeyer, Mahdi und Bootz von gestern schreibt er plötzlich von einer Personenmehrheit, denen ich in strafbarer Weise zu nahe getreten sei. Ich weiß nicht wer das sein soll. Interessant ist ja nun, dass m.W. Verleumdung ein Antragsdelikt ist. Mich würde dann also schon interessieren, wer hier denn dann antragsberechtigt sein soll.
Vor diesem Hintergrund vermute ich im Vorgehen des Herrn Rozanski also die Methode, dass Angriff die beste Verteidigung sei. Dass er sich darüber hinaus als der Retter des Abendlandes sieht, wie er es in einem mir bekannten, aber nicht verwertbaren whatsapp-Chat mit einem vollkommen unbeteiligten Verbandsbruder mitteilte, tut sein Übriges. Dort hatte er wissen lassen, dass er sein Ziel darin sehe, nunmehr den Vorstand des AHCC „an- besser abzuschießen“, natürlich ausschließlich zum Wohle des CC und seiner Bünde.
Nachdem nun Bootz aus bekannten Gründen von seinem Amt zurückgetreten ist, hatte Rozanski natürlich Oberwasser, passte es doch perfekt zu seinem an Dritte verratenen Plan, den Vorstand zu demontieren. Ich gehe also davon aus, dass es seine Absicht ist, mich so lange unter Druck zu setzen und sturmreif zu schießen bis ich denselben Weg gehe, hatte es doch bei Bootz auch schon funktioniert. Auch wenn mich dies freilich von dem ganzen Mist befreite, kann und will ich ihm diesen Gefallen nicht tun!
Ich habe mir auch bei sehr kritischer Prüfung nichts zuschulden kommen lassen, weswegen ich einer Strafanzeige und/oder „Eingabe an die Kammer“ sehr gelassen entgegensehe. Aber aus Erfahrung wissen wir, dass etwas hängen bliebt und sei nur der fade Beigeschmack. Damit muss ich leben. Aber ich würde mich mein Leben lang mit dem Arsch nicht mehr anschauen können, wenn ich jetzt nach- oder aufgäbe. Deswegen sollst Du Folgendes wissen:
Ich gehe keiner strafrechtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg noch viel weniger einer zivilrechtlichen, gleich ob gerichtlich oder außergerichtlich, aktiv oder passiv! Das soll Dir nur Dein Mandat ein wenig schärfer definieren!
Zur Person Rozanski noch dieses:
Er agiert meist außerhalb des Systems, was insbesondere derzeit bei den Ehrengerichtsverfahren deutlich wird. Er ist der Ansicht, dass die beleidigenden Emails an Bootz über AHCC-Vorstand und mich ausschließlich seiner verfolgten Taktik dienten. Wie er dies dereinst zu erklären gedenkt erschließt sich nicht. Ist aber auch wurscht. Jedenfalls versucht er mit erheblichen Drohgebärden out of topic zu agieren.Korporativer Werdegang: Erstband Baltia, dann TeuHei, schließlich APL! Hercynia. M.W. hat er das Baltenband abgegeben und ist jetzt stattdessen Virune.
Akademische Leistungen:
Hier findest Du seine Diss. Hierzu sage ich nichts: shaker.deInteressant wiederum ist der Doktorvater:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ralph_Weber_(Rechtswissenschaftler)
Aber ließ selbst.Abschließend noch Folgendes: Ich habe meine drei Bünde informiert ebenso wie TeuHei (dort AHV), weil ich über die Schanzteuten mit diesen in einem Freundschaftsverhältnis stehe.
Rest dann morgen!
Verbunden mit nochmaligem Dank für Deine Bereitschaft verbleibe ich bis dahin
mit besten Grüßen
Veit
Während Andreas Bootz sich noch scheute, Zieseniß in seinem intern verbreiteten „Memo“ beim Namen zu nennen, schreibt Veit Stößlein an den „lieben Jochen“, was ist.
13. Die Verschwörung
Das Schweigen und die Passivität des Coburger Convents in der „Affäre ,Hitlergruß‘“ gegenüber außen war und ist eine bewusste Entscheidung. Mahdi rechtfertigte das Verhalten des AHCC noch ein Jahr nach der Tat, indem er auf einen Zeitungsartikel des Coburger Tageblatts referenzierte:
Das waren unsere einzigen Aussagen und Taten in der Sache bis zum 3.4.2019 und auf der schlusspressekonferenz auf Befragen.
Wir sind selbst nie zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder Presse!
Die meisten anderen ehrenwerten Gesellschaften hätten an dieser Stelle vermutlich die Affäre beendet. Nicht so der Coburger Convent. Wenn deutsche Bürokraten eines hassen, dann sind das offene Akten. Deshalb „musste“ der AHCC, „den gesamten Vorgang aufarbeiten, um auch seine Akten endgültig schließen zu können.“
Der AHCC verschickte am 23. Dezember 2019 Briefe mit einer Einladung zu einem „abschließenden und klärenden Gespräch“ auf Kosten des CC in der „Affäre ,Hitlergruß‘“ mit anschließendem Besäufnis und Verbrüderung aller Beteiligten. Die Briefe waren adressiert an den Anzeigenerstatter Mathias Blank, den Altherrenvorsitzenden der Niedersachsen Oliver Alexander Carl und den Täter Maximilian Zieseniß.
Die Briefe wurden unterschrieben von dem ersten Vorsitzenden des AHCC Ali Ottmar Mahdi, dem zweiten Vorsitzenden Philipp Stöcklein und dem Schatzmeister Hans Schollmeyer. Außerdem eingeladen waren die Beisitzer Tobias Kretschmer und Ulrich Teufel sowie der Leiter des Rechtsamts Veit Stößlein und sein Stellvertreter Winfried Grieger:
Sehr geehrter Herr Verbandsbruder Zieseniss,
bis heute ist der Vorfall im Münchner Hofbräu anlässlich des Pfingstkongresses 2018 nicht abschließend geklärt.
Zur Anzeige kam damals durch Verbandsbruder Blank das Zeigen des sog. Hitlergrußes auf der Herrentoilette, wovon wir mittlerweile wissen, dass damals wegen fehlender Öffentlichkeit keine strafbare Handlung vorlag. Ein gerichtliches Verfahren in Coburg wurde deshalb eingestellt.Gleichwohl muss der Coburger Convent den gesamten Vorgang aufarbeiten, um auch seine Akten endgültig schließen zu können. Der Verband lädt daher die bisher an diesem Geschehen Beteiligten zu einem abschließenden und klärenden Gespräch nach Berlin ein.
Das Gespräch soll stattfinden nach der Präsidiumsitzung am Samstag 14. März 2020, 14:00 hct auf dem Hause der L! Brandenburg, Kirschenallee 23, Berlin.
Von Seiten des Vorstands werden daran teilnehmen der Vorsitzer, der Schatzmeister/Kongreßbeauftragte, die Beisitzer sowie das Rechtsamt.
Weiterhin eingeladen sind Verbandsbruder Blank, L! Hasso-Saxonia et L! Brandenburg sowie Verbandsbruder Carl, L! Niedersachsen.Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der üblichen Sätze des CC vom Verband übernommen.
Bitte planen Sie den Tag ein!
Dem AHCC-Vorstand ist bewusst, dass er Sie zu nichts verpflichten kann. Es muss jedoch auch in Ihrem Interesse sein, eine Endgültigkeit der Umstände zu beabsichtigen. Hierzu soll diese Unterredung dienen.
Im Anschluss an das Gespräch sind alle Beteiligten zu einem Abendessen auf dem Berliner Funkturm eingeladen. Weiter findet dann findet die sog. „Präsidiumskneipe“ adH der L! Brandenburg statt, zu der wir Sie im Namen der Gastgeberin ebenfalls bereits jetzt einladen möchten.
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, was unschön wäre, teilen Sie uns in jedem Fall mit, ob Sie grundsätzlich ein solches Gespräch ablehnen. Wenn dies der Fall ist, teilen Sie uns bitte Ihre Gründe dafür mit. Sollten Sie nur an diesem Tag indisponiert sein, schlagen Sie uns bitte Alternativtermine vor. Ziel muss es jedoch sein, die Affäre „Hitlergruß“ am vorgeschlagenen Tag zu einem Ende zu führen!
Da Maximilian Zieseniß an diesem Tag keine Zeit hatte, einigten sich die Korporierten auf einen anderen, früheren „Abschlußtermin Münchner Hofbräu“. (Hier stellt sich die Frage: Welches geplante Ereignis könnte so wichtig gewesen sein, dass die Terminverlegung vom AHCC nicht als Affront aufgefasst worden wäre?)
Das Treffen fand schließlich am 22. Februar 2020 um 12 Uhr mittags in der Kanzlei von Hans Schollmeyer im fünften Stock der Garmischer Strasse 10 in 80339 München statt, allerdings auch noch mit dem damals neuen „Altherrenvorsitzenden“ Jens Borchers, Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover, VACC Hannover, Vorstandsmitglied des Harzburger Rennverein e.V. und laut dessen Website „Rechtsanwalt und Steuerberater, Rennstallbesitzer und Geschäftsführer der Cofra Düsseldorf GmbH“:
Sehr geehrter Herr Dr. Mahdi,
lieber Veit,am vergangenen Samstag hat der AHC der Landsmannschaft Niedersachsen planmäßig einen neuen Altherrenvorsitzenden gewählt. Als neuer Altherrenvorsitzender hat Bundesbruder Dr. Jens Borchers darum gebeten, ebenfalls am Gespräch am kommenden Samstag teilnehmen zu dürfen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben würden.
Mit verbandbrüderlichen Grüßen,
Oliver Carl Z! Z!
Gut zwei Monate später, aber noch vor dem Pfingstkongress, revozierte die Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover am 4. Mai 2020 mittels einer Stellungnahme an das „Präsidium des AHCC“:
Hannover, den 04.05. 2020
Stellungnahme des AHV Niedersachsen/Marcho Borussia zum Vorgang „Coburger Hofbräu 2018“ nebst Folgewirkungen
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
vorausschicken möchten wir unser tiefes Bedauern über die Vorfälle mi Coburger Hofbräu im Jahre 2018 und vor allem über die weiteren Geschehnisse, die insbesondere durch die Handlungen des ehemaligen Verbandsbruders und Rechtsanwalts Rozanski ausgelöst wurden.
Im Einzelnen bekräftigen wir die von unseren Vertretern im Gespäch am 22.02.2020 getroffene Aussage, dass wir unseren Bundesbruder Wenzeritt, gegen den zwischenzeitlich strafrechtliche Ermittlungen angestellt wurden, nicht „ins offene Messer“ habe laufen lassen. Die Bundesbrüder, die von den Ermittlungsbehörden befragt wurden, haben vielmehr stets angegeben, dass Bbr. Wenzeritt 2018 in Coburg gar nicht anwesend war und deshalb auch nicht als Täter in Frage kam.
Hinsichtlich der Handlungen des von unserem Bundesbruders Wenzeritt beauftragen Rechtsanwalts bekräftigen wir, dass weder unser Bundesbruder Wenzeritt noch Mitglieder des Altherrenvorstands im Vorhinein Kenntnis hatten, von den an das CC-Präsidium gerichteten Schreiben dieses Rechtanwalts, in dem dieser sich in beleidigender Weise gegenüber dem CC-Präsidium geäußert hat. Erst recht wurde dieses Schreiben nicht von Seiten der akademischen Landsmannschaft Niedersachsen initiiert.
Gleiches gilt für das an den Arbeitgeber des damaligen AHCC-Vorsitzers gerichtete Schreiben dieses Rechtsanwalts, welches letztlich zum Rücktritt des AHCC-Vorsitzers von seinem Amte geführt hat.
Hätte unser AHV von diesen Vorgängen vorher Kenntnis erhalten, so hätteer versucht, diese zu verhindern.
Die akademische Landsmannschaft Niedersachsen distanziert sich hiermit nochmals in aller Form von dengenannten Schreibendes RechtsanwaltsRozanski.
Mit verbandsbrüderliche Gruß,
Jens Borchers Z!
Auf der „Tagesordnung ao AHC (10. Oktober 2020)“ der Landsmannschaft Niedersachsen zu Hannover findet sich der Tagesordnungspunkt „6. Aufarbeitung des Vorfalls im Coburger Hofbräu 2018 und dessen Folgen“. Dem Vernehmen nach haben an dem „außerordentlichen Altherrenconvent“ 25 Niedersachsen teilgenommen und mit dem „Vorfall“ abgeschlossen.
Der „Altherrenvorsitzende“ von Rozanskis Landsmannschaft Viruna Graz, Hannes Kremmin, Landsmannschaft Sorabia-Westfalen Münster und Landsmannschaft Viruna Graz, VACC Oldenburg und Geschäftsführer der Kremmin Verwaltungs-GmbH und der MSO GmbH schrieb am 26. Juli 2021 an den AHCC-Vorsitzenden Hubert Stech, um sich über die aus seiner Sicht empörende, tatsächlich aber vollkommen übliche, Durchstecherei im AHCC-Vorstand zu beschweren:
mein Bbr. Wasser sprach mich auf die Causa Rozanski an und bat mich, Dir meine Einschätzung mitzuteilen.
Er erwähnte eingangs, daß Vbr. Schollmeyer und mein Fbr. Mahdi Dich kürzlich hierauf angesprochen haben und Dich baten auf m. lb. Viruna in der einen oder anderen Weise einzuwirken.
Vorerst halte ich es für einen Zufall, daß die Herren, wenige Tage nachdem ich dem stellvertretenden Rechtsamtsleiter den Sachstand auf unserer Seite mitgeteilt habe, aktiv werden. Andernfalls müsste ich davon ausgehen, daß Informationen über pendente Verfahren an nicht zuständige Amtsträger, wie Herrn Schollmeyer, und nunmehr einfache CC-Angehörige, wie Fbr. Mahdi, durchgestochen werden.
Gerne teile ich Dir in Deiner Eigenschaft als AHCC-Vorsitzender den aktuellen Stand wie folgt mit: Austrittsgesuche sind bei meiner lb. Viruna immer auf dem zuständigen Convent, in diesem Fall dem AHC, zu verhandeln. Pandemiebedingt ist der erstmögliche AHC-Termin der 17.06.22.
Ich stelle dem CC durchaus anheim, bereits vor unserem nächsten AHC das gehabte Ehrenprüfverfahren wieder aufleben zu lassen.
Auch der aktuelle Vorsitzende des AHCC e.V., Hubert Stech, möchte einen Schlussstrich ziehen unter die „Causa Zieseniß“, die mittlerweile zur „Causa Rozanski“ geworden ist:
Betreff: Re: Causa Rozanski
Von: Hubert Stech
An: Hannes Kremmin
Kopie: Veit Stößlein, Winfried Grieger
Datum: Montag, 26. Juli 2021Lieber Freundschaftsbruder Kremmin,
Vielen Dank für deine Mail. Ich würde mich sehr gerne mit Dir persönlich zu der Angelegenheit austauschen, den ich denke hier sind schon genügende Mails und Briefe ausgetauscht worden.
Als designierter AHCC Vorsitzender ( ab August 2022) liegt es mir sehr am Herzen diese Causa so schnell wie möglich aus den Akten zubekommen. Ich habe wirklich keine Lust, dass diese Angelegenheit den Verband ewig weiter beschäftigt und ich bin auch als überzeugter österreichischer Waffenstudent der Meinung, dass wir diese Angelegenheit schnell und unbürokratisch lösen sollten.
Bitte gib mir doch einfach ein paar Termine vor, an denen wir uns in den nächsten Tagen telefonisch oder per Zoom kurz abstimmen können.
Mit freundschaftsbrüderlichen Grüßen
Hubert Stech Z!Z!Z!
Vorsitzender der VACC Düsseldorf
Also wir sind da anderer Meinung, aber wir sind ja auch keine Waffenstudenten.
14. Der Richter
Ursprünglich war das Treffen der Verschwörer für den 14. März 2020 in Berlin geplant. Aber an diesem Tag war Maximilian Zieseniß „indisponiert“: Sein Vater Klaus Zieseniß, wie sein Sohn „Alter Herr“ der Landsmannschaft Niedersachen zu Hannover und Allgemeinmediziner aus Barsinghausen, feierte an diesem Tag seinen 75. Geburtstag. Natürlich mit klaren Vorgaben, wie es den „Alten Herren“ gefällt: „Kleidung: Ländlich/Couleur erwünscht“. Gefeiert wurde in Göxe bei Hannover – ein Dorf mit 500 Menschen und einem „Ehrenmal“ für „unseren Gefallenen zum Gedenken“.
Göxe im Dezmeber 2019
„Das Gute – dieser Satz steht fest –
Ist stets das Böse, was man läßt"Liebe Kim, lieber Max!
Im März 2020 werde ich meinen 75. Geburtstag begehen. Dieses Ereignis möchte ich mit der Famile und meinen Freunden im Rahmen eines
„Fröhlichen Calenberger Tages“
am Sonnabend, den 14. März 2020 in der Gaststätte Müller, Golternerstr. 2, in 30890 Göxe, feiern.
Beginn: 11 h.c.t.
Kleidung: Ländlich/Couleur erwünschtNeben den landestypischen Getränken wird uns die ausgezeichnete Küche des Gasthauses Müller mit regionalen Spezialitäten erfreuen. Für die asuwärtigen Gäste bestehen Übernachtungsmöglichkeiten in Hannover Gehrden und Barsinghausen. Göxe ist von diesen Orten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (Fahrplan unter www.efa.de).
Auf Geschenke bitte ich zu verzichten, da mir Euer Kommen das schönste Geburtstagspräsent sein wird. Wir schätzen Blumen sonst sehr, bitte an diesem Tag jedoch keine mitbringen, wir können sie in der Gaststätte nicht ordentlich versorgen.
Euch wünsche ich im Namen meiner ganzen Familie ein fröhliches und harmonisches Weihnachtsfest, sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2020. Ich freue mich auf ein fröhliches Wiedersehen im März 2020 und grüße ganz herzlich!
Euer Vater Klaus Z!
(Um Antwort wird gebeten bis zum 31. Januar 2020 [...])
P.S.: Für einen Redebeitrag wäre ich sehr dankbar!
Maximilian Ziesniß fand es auch „unschön“, dass er „diesen Termin nicht wahrnehmen“ konnte, denn mitnichten wollte er „grundsätzlich ein solches Gespräch ablehnen“. Im Gegenteil: Er zeigte sich erfreut über die goldene Brücke des AHCC-Vorstands und „dankbar, dass seitens des Verbandes ein Abschluss in dieser Sache gesucht wird. Ich werde daran in diesem Sinne mitwirken“, wie er noch am gleichen Tag antwortete:
Betreff: Ihr Schreiben vom 23.12.2019
Von: Maximilian Zieseniß
An: Ali Ottmar Mahdi
Kopie: Veit Stößlein, Oliver Carl
Datum: 31. Dezember 2019Sehr geehrter Herr Vbr. Dr. Mahadi,
vielen Dank für das Schreiben des AHCC Vorstandes vom 23.12.2019. Ich fühle mich selbstverständlich verpflichtet, an dem dort angeregten Termin teilzunehmen und bin dankbar, dass seitens des Verbandes ein Abschluss in dieser Sache gesucht wird. Ich werde daran in diesem Sinne mitwirken.
Bedauerlicherweise ist der vorgeschlagene Termin ausgesprochen ungünstig gelegen, da mein Vater an diesem Tag seinen 75. Geburtstag begeht und zu einem größeren Fest eingeladen hat (siehe Anlage).
Ich stehe anderen Terminen offenen gegenüber und würde mich freuen, wenn wir zeitnah, gerne auch schon im Januar oder Februar, zueinander kommen würden. Der Praktikabilität wegen, würde ich auch nach Süddeutschland anreisen.
Sie erreichen mich auch telefonisch unter 01784944660.
Ihnen und Ihrer Familie einen guten Rutsch!
Mit verbandsbrüderlichen Grüßen
Maximilian Zieseniß
Ein Schlussstrich, endlich die Akte schließen.
In seiner Funktion als Richter für Straf- und Insolvenzverfahren am Amtsgericht Gifhorn gab Maximilian Zieseniß der Gifhorner Aller Zeitung im April 2022 ein Interview im Rahmen der „AZ-Serie: Das Gifhorner Amtsgericht“. Darin stellt er sich als fleißigen Schreibtischtäter dar, der „ein bis zwei Sitzungstage (...) in der Woche, sieben bis acht Verhandlungen absolviert“. Vermutlich mit einem inneren Lächeln ob der Strafvereitelung in eigener Sache gab Maximilian Zieseniß zu Protokoll:
Die Leute sind überrascht, wie schnell in Gifhorn die Strafe auf die Tat folgt.
In Coburg ist das nicht so. Dort ist die Polizei unfähig, die Staatsanwaltschaft unwillig, die Stadtverwaltung korrupt und die Presse verfilzt.
Es gab Zeiten, da suchte Matthias Zieseniß die Presseöffentlichkeit auch als „Landsmannschafter“. Vor 15 Jahren, am 11. März 2008 erschien ein Artikel in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu einer „Anschlagsserie auf Studentenverbindungen“ in Hannover. Darin spielt Maximilian Zieseniß in seiner Funktion als „Erstchargierter (Vorsitzender) der Landsmannschaft“ Niedersachsen gegenüber der Nazizeitung mit der allseits bekannten Nähe zu Korporierten seine Lieblingsrolle: Das untertänige Opfer.
Hannover: Anschlagsserie auf Studentenverbindungen
Junge Freiheit Online vom 11.03.2008
HANNOVER. Hannover erlebt derzeit eine Serie von Anschlägen auf Verbindungshäuser. Nach Angaben der Landsmannschaft Niedersachsen war ihr Haus in den vergangenen Wochen bereits vier Mal Ziel vermutlich linksextremer Angriffe.
Mehrfach flogen Steine gegen die großflächigen Glasscheiben des Wintergartens und die Hausfassade. Einzelne Scheiben wurden dabei zerstört oder so schwer beschädigt, daß sie ausgetauscht werden mußten. Der jüngste Anschlag ereignete sich am vergangenen Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
Mehrere vermummte, schwarzgekleidete Personen drangen auf das Grundstück der Landsmannschaft ein und bewarfen Haus und Wintergarten mit schweren Pflastersteinen. Zudem wurden zahlreiche Aufkleber mit der Aufschrift „Good night white pride“ (Gute Nacht weißer Stolz) an dem Verbindungshaus angebracht, was darauf hindeutet, daß die Täter aus dem linksextremen Milieu stammen.
Sorge vor dem nächsten Anschlag
Der Erstchargierte (Vorsitzende) der Landsmannschaft, Maximilian Zieseniß, sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, die Verbindung betrachte die zunehmende Intensität und Dreistigkeit der Anschläge mit Sorge. Mittlerweile würden die Täter sogar um das Haus schleichen und auskundschaften, wann der günstigste Zeitpunkt für einen Angriff sei.
Zieseniß und seine acht auf dem Haus wohnenden Bundesbrüder sind beunruhigt. „Wir wissen nicht, was als nächstes kommt. Zumal die Täter immer nachts angreifen. Wir können doch nicht jede Nacht eine Wache abstellen“, sagte Zieseniß. Brandanschläge seien schließlich auch möglich. Zwar habe die Verbindung alle Vorfälle zur Anzeige gebracht, eine vermehrte Streifentätigkeit der Polizei habe er aber bislang nicht bemerken können. Auch die Presse habe sich für die Angriffe nicht wirklich interessiert.
Bereits vor zwei Jahren, anläßlich der Feierlichkeiten zum 175jährigen Bestehen der Leibniz Universität, war das Haus der Landsmannschaft Niedersachsen Ziel eines linksextremen Anschlags. Damals waren an der Front des Verbindungshauses zahlreiche Glasscheiben eingeworfen worden. Die Folge waren fast 7.000 Euro Schaden.
In der Hannoveraner Verbindungsszene ist es seit Jahren ein offenes Geheimnis, dass Amtsrichter Maximilian Zieseniß der wahre Täter vom Pfingstkongress 2018 ist. Aber er wurde all die Jahre von allen gedeckt – egal, welcher Couleur.
Nachwort
Die Zeiten ändern sich, aber die „Landsmannschaften“ und „Turnerschaften“ leben weiter in ihrer Parallelwelt des Coburger Convents. Dort pflegen sie wie zu allen Zeiten ihr Netzwerk zu ihrem Vorteil.
Für den CC ist eine Nazigesinnung nicht „ehrlos“, schließlich waren „die in der NS-Zeit [...] fast alle in der Partei“. Eine solche Gesinnung zu zeigen ist bloß zur Zeit nicht opportun, das Risiko von schlechter Presse und Repression ist zu hoch.
Aber Repression gegen Korporierte ist selten, zu nah sind sich korporierte Täter und staatliche Institutionen. Allfällige Hitlergrüße versanden in den Mühlen der Justiz und die allgegenwärtigen Mensuren werden nicht als gezielte Körperverletzungen geahndet. Seit Jahrzehnten duldet die Polizei bewaffnete Ehrenhändel der „Aktiven“ und beim systematischen Steuerbetrug der „Alten Herren“ drückt der Fiskus beide Augen zu.
Viel zu lange fand das alles im Schatten statt. Nach außen gibt sich der Coburger Convent demokratisch, doch organisiert ist er autoritär: Omertà bei Strafe der „Achtungsunwürdigkeit“. Mit den „Ehrengerichten“ existiert ein bizarres Überbleibsel des noch bizarreren Duellwesens, denn Aufgabe der Ehrengerichte war die Genehmigung von Duellen auf Säbel. Der Akademikerverband tritt die Wissenschaftsfreiheit mit Füßen und er verschweigt aktiv seine Nazivergangenheit.
Das war die Geschichte des korporierten Amtsrichters Zieseniß. Der nationalsozialistische Gruß war nur das Symptom. Die nationalsozialistische Gesinnung ist das Problem. Der Kampf gegen den CC ist der Kampf gegen die Reaktion.
Es gibt noch so viel zu sagen, aber es ist ja auch noch nicht Pfingsten.
Autonome Antifa Freiburg
Abkürzungen
AH | Alter Herr |
AHAH | Alte Herren |
AHC | Altherren-Convent |
AHCAHC | Altherren-Convente |
AHCC | Verband Alter Herren des Coburger Convents |
AHV | Altherren-Verein |
AHV | Altherren-Vorsitzender |
ATV | Allgemeiner Turnverein |
B! | Burschenschaft |
Bbr | Bundesbruder |
BbrBbr | Bundesbrüder |
BC | Burschen Convent |
C! | Corps |
CC | Coburger Convent |
CGC | Coburger General Convent |
CV | Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen |
CV | Cartellverband deutscher Akademischer Turnvereine (historisch) |
DB | Deutschen Burschenschaft |
DL | Deutsche Landsmannschaft |
EO | Ehrenordnung |
HV | Hausverein |
KSCV | Kösener Senioren-Convents-Verband |
KV | Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine |
L! | Landsmannschaft |
LC | Landsmannschafter Covent |
MGz! | Meinen Gruß zuvor! |
MV | Mitgliederversammlung |
PP | Pro Patria-Suite |
T! | Turnerschaft |
VACC | Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents |
VACCVACC | Vereinigungen Alter Herren des Coburger Convents |
Vbr | Verbandsbruder |
VbrVbr | Verbandsbrüder |
VC | Vertreter Covent |
WSC | Weinheimer Senioren-Convent |
Z! | Zirkel |