-
Freitag, 01.11.2024
Am 4. September 2024 schickte die „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ einen Brief an die sehr geehrten „Herren Verbandsbrüder“ des „Coburger Convents“ (Hervorhebungen im Original). In ihrem Schreiben betteln die „Landsmannschafter“ reumütig um ihren Verbleib im Dachverband. Allerdings verzichtet die „Thuringia“ darauf, drei offensichtliche Fragen zu beantworten:
„Wie konnte es allen Bundesbrüdern all die Jahre entgehen, dass der designierte CC-Sprecher Nils Jenssen und sein Stellvertreter Florian André Held steile Nazilandser waren?“ und „Wieso hat die Antifa jetzt schon wieder diesen Brief?“ und „War das der letzte oder geht das immer weiter?“
„Landsmannschaft Thuringia im CC
Haus Coburg • Schwendenerstraße 10 • 14195 Berlin
4. September 2024
An die Aktivitas und die Alten Herren
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder, wir wenden uns heute in einem ernsten Anliegen an Sie und bitten um wohlwollende verbandsbrüderliche Prüfung des Sachverhalts.
Aufgrund unerfreulicher und teilweise skandalöser Vorfälle wurde der L! Thuringia Pfingsten 2024 seitens der Convente der Austritt aus dem Verband nahegelegt.
Die L! Thuringia übernimmt die Verantwortung für die durch Teile unserer ehemaligen Aktivitas hervorgerufenen Vorfälle und hat entsprechende Schritte für einen Neuanfang unternommen.
Für den entstandenen Schaden bitten wir jeden Mitgliedsbund des CC sowie das CC-Präsidium aufrichtig um Entschuldigung.
Erste Maßnahmen sind umgesetzt. Die betroffenen Aktiven sind nicht mehr Mitglieder der L! Thuringia, eine Entschuldigung an direkt betroffene VbrVbr ist bereits umfänglich erfolgt. Gegen die Verleumdung in den Medien wird mit einem ersten kleinen Teilerfolg juristisch vorgegangen, eine grundlegende Überarbeitung der Satzung ist geplant.
Die Fehlentwicklung einzelner ehemaliger Bundesbrüder wurde durch dutzende Convente analysiert und sich daraus ergebende Maßnahmen umgesetzt, so dass zukünftig extreme Vorfälle nicht mehr vorkommen werden. Dies versichern wir unseren Verbandsbrüdern in aller Form. Die L! Thuringia bekennt sich unverändert und ohne Einschränkungen zu den Grundsätzen unseres Verbandes sowie zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes.
Thuringia befindet sich damit in der Aufbauphase und möchte nichts anderes als mit unserem Dachverband, dem Coburger Convent, und den darin zusammengeschlossenen Verbandsbrüdern – wie die vergangenen Jahrzehnte auch – in Freundschaft weiter verbunden sein.
Unser Bund blickt auf eine über 156 Jahre alte Tradition zurück, gehört dem Verband von Beginn an und hat ihn durch Persönlichkeiten wie unseren Bundesbruder Dr. Max Lindemann tief geprägt. Wir bedauern zutiefst, wenn dem Coburger Convent durch das Handeln ehemaliger Mitglieder Schaden entstanden ist. Nun wollen wir der gemeinsamen Sache weiter dienen, wie in den letzten Jahrzehnten zuvor.
Sehr geehrte Verbandsbrüder, wir bitten Sie, von einer überzogenen Reaktion abzusehen und die Entscheidung bei den angekündigten außerordentlichen Conventen unseres Dachverbandes in Bad Blankenburg im November 2024 entlang der im folgenden aufgeführten Details mit klarem Blick zu treffen.
Zu den Details:
1. Freiburg 2022
Die L! Thuringia hat nach dem Aufkommen der ersten Gerüchte bzgl. eines Fehlverhaltens unsere Aktiven in Freiburg mehrfach auf Conventen sowie in privaten Gesprächen nach den Ereignissen eingehend befragt. Es wurde uns wiederholt auf bundesbrüderliches Ehrenwort versprochen, keinerlei verbotene Aussagen getroffen oder Verhaltensweisen an den Tag gelegt zu haben. Initial gab es keine Zeugen oder konkret belastete BbrBbr, die Ergebnisse der Nachforschungen des CC wurden uns nicht weitergeleitet. Erst in Bad Blankenburg 2023 – nach ca. 1 Jahr – wurden konkret zwei Aktive der Landsmannschaft Thuringia mit Namen benannt. Die umgehend anberaumte Befragung des Zeugen ergab aufgrund erheblicher Widersprüche und Korrekturen in Kernpunkten seiner Aussage kein klares Bild, so dass die beiden beschuldigten Bundesbrüder nach nochmaliger Befragung durch den Convent in Anwesenheit einer Vielzahl von Bundesbrüdern von den Strafvorwürfen nicht leichtfertig ,freigesprochen‘ wurden. Das vom Obersten Ehrengericht des Coburger Conventes ergangene Urteil kurz vor Coburg 2024 wurde von uns ausnahmslos akzeptiert. Vielleicht hatten wir uns – rückblickend – in der Motivation verrannt, das bereits begonnene und auch bis dahin ausgefüllte Präsidialjahr in Coburg erfolgreich zu Ende zu führen. Aufgrund des Urteils haben wir das Präsidium kurz vor Coburg 2024 abgegeben.
2. Durch die Antifa veröffentlichter E-Mail-Verkehr kurz vor Coburg 2024
Am Donnerstag vor Coburg 2024 veröffentlichte die Antifa einen privaten und offensichtlich gehackten E-Mail-Verkehr aus dem Jahr 2020 zwischen zwei (damaligen) Angehörigen der Landsmannschaft Thuringia mit beschämenden Inhalten. Diese sind Ihnen angesichts der Erörterungen auf den Conventen in Coburg sicherlich inhaltlich bekannt und müssen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Da es ein rein privater Austausch zwischen zwei ehemaligen Bundesbrüdern war, konnte kein weiteres Mitglied Thuringias von dessen Inhalt wissen. Dies haben auch die jetzt noch verbliebenen aktiven Mitglieder der L! Thuringia (es sind drei Aktive verblieben, sechs Aktive gegangen und einige Alte Herren haben aus beruflichen Gründen aufgrund des öffentlichen Drucks die Mitgliedschaft niedergelegt) nach nochmaliger eingehender Befragung bestätigt.
Beide Ereignisse führten zu dem kurzfristig durch den Vorstand in Coburg gestellten Antrag auf Ausschluss der L! Thuringia aus dem CC. Eine adäquate Reaktion vor oder auf dem Convent war seitens der L! Thuringia weder zeitlich noch personell umzusetzen. Die Aktivitas hat bedingt durch Ehrengerichtsurteil Coburgverbot und in dessen Folge war nur ein AH der L! Thuringia in Coburg anwesend.
Der von der Antifa als Protokoll dargestellte Semesterplan war nie ein offizielles Dokument unserer Verbindung. Dies wurde durch den AHV durch Sichtung aller BC-Protokolle 2017-2024, insbesondere das vom 12.07.2021, nachhaltig geprüft und bestätigt.
Unserer Bund versichert ausdrücklich, dass es zu keinem Zeitpunkt Veranstaltungen auf dem Haus der L! Thuringia Berlin mit rechtsextremistischen Inhalten, wie in den geleakten E-Mails dargestellt, gab.
Die geäußerten Inhalte sind in keiner Weise zu entschuldigen und nur schwer zu erklären. Denkbar ist, dies soll keine Ausrede sein, dass sich im Zuge der Coronaisolation Teile der damaligen Aktivitas zu einer abgeschlossenen Gemeinschaft zusammengefunden haben und der Kontrolle und Erziehung durch den Bund entglitten sind.
Die Landsmannschaft Thuringia Berlin ist fest entschlossen, zu beweisen, dass die verbliebenen Mitglieder frei von rechtsextremem Gedankengut sind und hat bereits interne Veränderungen in den eigenen Reihen und in den bisher vorherrschenden Strukturen vollzogen:
• Alle betroffene Aktiven, die maßgeblich an den Vorfällen (Silberkartelltreffen in Freiburg im November 2022, Veröffentlichung eines privaten E-Mailverkehr aus dem Jahr 2020 zwischen zwei Aktiven im Mai 2024), beteiligt waren, sind nicht mehr Mitglieder Thuringias
• Es wurde ein neuer unverbrauchter Altherrenvorstand (AHV) gewählt, welcher sich ebenso wie der vorherige AHV der Verantwortung bzgl. der vergangenen Vorkommnisse und seiner Verantwortung für die Zukunft voll bewusst ist
• die detaillierte Aufarbeitung vergangener Geschehnisse und deren Kommunikation nach außen
• Gegen die Falschdarstellung Thuringias in der Presse wird juristisch vorgegangen
• eine Überarbeitung und zielführende Anpassung bestehender Vereinssatzungen, insbesondere die jeweiligen Strafenordnung wird mit Unterstützung von KBr Kramartz angegangen
• die Präsenz der AH auf Aktivenveranstaltungen wird gesteigert, die endgültige Genehmigung des Semesterprogramms erfolgt durch die AHV
• darüber hinaus liegt das Amt des Fuxmajors vorerst beim AHV, das Nachwuchsamt des CC wird in die Fuxenerziehung eingebunden
• Die L! Thuringia verzichtet freiwillig auf ihre Mitgliedsrechte im CC bis zum 31.12.2027 und nimmt bis dahin nur an Conventen oder Veranstaltungen des CC teil, wenn diese direkt die L! Thuringia betreffen
Sehr geehrte Verbandsbrüder, Änderungen und Neuerungen bedürfen Zeit. Diese dringend notwendige Zeit zur Rückbesinnung und Neujustierung sollte der Landsmannschaft Thuringia Berlin als Mitglied des CC gewährt werden. Als Bund wollen wir uns sortieren, orientieren und uns auf unsere wesentlichen Werte besinnen, um diese an die zukünftigen Generationen weiterzugeben und auch nach außen zu transportieren.
Gerne stehen der Altherrenvorstand und der erste Vertreter der Aktivitas Ihrem Bund jederzeit Rede und Antwort und bitten hiermit ausdrücklich um Verbindungsaufnahme.
Fragen/Rückmeldungen bitte direkt an:
AH Mathias Krüger T!
AH Dr. Carl Döring N! T!
Manuel Güterbock III X T!“
Ihr Bekenntnis zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung untermauert die „Thuringia“ also ausgerechnet mit einen Bekenntnis zu „Persönlichkeiten wie unseren Bundesbruder Dr. Max Lindemann“. Zu dem Nazi hat die Stadtratsfraktion der Coburger Grünen am 1. November 2024 eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„Im Jahr 2018 entfernte die Frankfurter Universität eine Ehrentafel für Albrecht Schmidt nach massiven Protesten von Studierenden und aus dem Umfeld der Universität. Der als Förderer der Universität Geehrte hatte neben seiner Tätigkeit als Chemiker in der NS-Zeit als frühes Mitglied der NSDAP auch die Leidenschaft verfolgt, den Deutschen einen Ahnenkult zu finden – und erforschte intensiv und mit fragwürdigen Ergebnissen am germanischen Ahnenkult. – Auch in Coburg gibt es Ehrentafeln für fragwürdige Personen, nämlich die Ehrentafeln für Dr. Max Lindemann und Dr. h.c. Ferdinand Nord am Ehrenmal des Coburger Convent im Hofgarten. Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert nun in einem Antrag, sich mit den beiden Personen und ihrer Biografie auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen für die Ehrentafeln der beiden NS-Unterstützer zu treffen.“ -
Samstag, 02.11.2024
Als Reaktion auf den Bettelbrief zum Fremdschämen der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ um Vergebung ihrer Nazisünden wollte der AHCC des „Coburger Convents“ von seiner sofortigen Austrittsforderung an die „Thuringia“, die immerhin von 80% der Bünde auf dem CGC auf dem „Pfingstkongress“ in Coburg geteilt wurde, schon nach drei Monaten nichts mehr wissen. Denn wer großzügig vergibt, der darf den „Grund für diese für den Coburger Convent schmerzliche und schädliche Auseinandersetzung“ dreist „ausschließlich bei der Landsmannschaft Thuringia“ sehen. Als ob es keine anderen Hitlergrüßer, korrupte Kassenwarte oder serienweise Straftäter im „Coburger Convent“ gäbe. Wie immer im Wortlaut:
„AHCC e.V.
Verband Alter Herren des Coburger Convents
CC-Kanzlei
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
während der vergangenen annähernd zwei Jahre hat sich unser Verband mit enorm hohem zeitlichen und personellen Aufwand mit dem Fall der Landmannschaft Thuringia befassen müssen. Das hat dazu geführt, dass der Verband nach innen und in der Außenwahrnehmung schwer geschädigt wurde und wir darüber hinaus eigentlich dringend anstehende Zukunftsthemen, wie die Förderung von Keile und Bildungsangeboten nach der Corona-Pandemie und strukturelle Anpassungen an die tatsächliche Mitgliedersituation nicht so angehen konnten, wie es erforderlich gewesen wäre.
Der Grund für diese für den Coburger Convent schmerzliche und schädliche Auseinandersetzung liegt ausschließlich bei der Landsmannschaft Thuringia: Die verfassungsfeindlichen Äußerungen einzelner Mitglieder der Landsmannschaft Thuringia auf dem Silberkartelltreffen in Freiburg und die Nichtahndung dieses Verhaltens durch die Convente der Landsmannschaft Thuringia haben sowohl zum Urteil des Ehrengerichts des CC gegen die Landsmannschaft geführt, als auch auf dem CGC in Coburg im Mai diesen Jahres zu der mit der überwältigender Mehrheit von ca. 80% der abgegebenen Stimmen angenommenen Resolution, die die Landsmannschaft zum sofortigen Austritt aus dem Coburger Convent aufgefordert hat.
Die Landsmannschaft Thuringia ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wie sie auch bis unmittelbar vor dem Pfingstkongress 2024 daran festgehalten hat, das Präsidium des Coburger Convents weiter führen zu wollen. Der Vorstand des AHCC hatte der Landsmannschaft schon beim ersten Bekanntwerden der Vorwürfe angeboten, das Präsidium abzugeben und nach einer ggf. erfolgten Klärung der gegen sie im Raum stehenden Vorwürfe ihr Präsidium zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Auf diesen Vorschlag ist die Landsmannschaft Thuringia nicht eingegangen und hat sich auch sonst sowohl in der Aufarbeitung der Vorfälle in Freiburg und in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Verband durchgehend unkooperativ gezeigt und sich in ihrer gesamten Kommunikation als Opfer ungerechter Verfolgung durch den Verband stilisiert. Zuletzt ist im Vorfeld zu diesen Conventen der Versuch gescheitert, gemeinsam mit der Landsmannschaft Thuringia eine Lösung, d.h. einen freiwilligen Austritt aus dem Verband mit einer realistischen Option auf Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen.
Ein allgemeines Wort zu verschiedentlich geäußerten Mutmaßungen und Unterstellungen: Der Coburger Convent und seine satzungsmäßigen Organe, namentlich das CC-Präsidium, der AHCC-Vorstand, der CC-Rat und die Convente in Coburg (CGC, CC-Tag und AHCC-Tag) haben weder gehandelt, weil durch das Bekanntwerden der Freiburger Vorfälle, oder der geleakten internen E-Mails der Landsmannschaft Thuringia der öffentliche Druck auf den Verband zu groß geworden wäre, noch um einen mutmaßlich unliebsamen konservativen Bund zu maßregeln. Die Vielfalt der im Coburger Convent zusammengeschlossenen Bünde beinhaltet ausdrücklich und völlig unstrittig auch eine Vielfalt der Ausrichtungen der einzelnen Landsmannschaften und Turnerschaften von ,konservativ‘ bis ,progressiv‘ – solange sich diese Vielfalt im Rahmen der Prinzipien des Verbandes und der FDGO bewegt. Der aufgebaute öffentliche und interne Druck nach Bekanntwerden der Vorfälle in Freiburg und des internen Mailverkehrs einzelner Aktiver der Landsmannschaft Thuringia sind für die Maßnahmen des Verbandes ebenso irrelevant, wie die Tatsache, dass Teile der Vorwürfe erst durch illegal beschaffte und verbreitetet Informationen der Antifa Freiburg ans Licht gekommen sind. Ausschlaggebend für die Maßnahmen gegen die Landsmannschaft Thuringia – einschließlich der auf den Conventen in Bad Blankenburg zu verhandelnden Anträge – ist einzig die Tatsache, dass die Handlungen einzelner Mitglieder und der Landsmannschaft Thuringia als Ganzes eindeutig gegen die Prinzipien und gegen die Satzungen des Coburger Convents verstoßen haben.
Trotz der Ablehnung, gemeinsam mit dem Verband an einer Klärung und Lösung der durch sie verursachten Situation mitzuarbeiten, nimmt der AHCC-Vorstand ernsthafte Bemühungen der Landsmannschaft Thuringia wahr, die Situation innerhalb der Landsmannschaft zu korrigieren. Alle direkt in Freiburg Beteiligten sind nicht mehr Mitglied der Landsmannschaft Thuringia und die Landsmannschaft befindet sich in einem Prozess der Reform ihrer Satzungen, mit dem Ziel, effektiver gegen Fehlverhalten Einzelner oder schädlicher Entwicklungen in Teilen der Landsmannschaft reagieren zu können. Zu diesem Zweck hat sich die Landsmannschaft Thuringia mit der Bitte an Verbands- und Kartellbrüder gewandt, die sie bei dieser Arbeit an ihrer Satzung unterstützen. Der AHCC-Vorstand erkennt diese redlichen Bemühungen der Landsmannschaft Thuringia an, die offenbar gewordene jahrelange interne Fehlentwicklung zu korrigieren. Allerdings hält der Vorstand diese Bemühungen für zu spät eingeleitet und ihre Wirksamkeit muss sich erst noch erweisen.
In der Gesamtschau hält der AHCC-Vorstand es auch im Licht der über 150jährigen Geschichte der Landsmannschaft Thuringia, ihrer zahlreichen engen Kontakte in ihr Kartell und zu weiteren Bünden des Coburger Convents und nicht zuletzt ihrer Mitglieder, die weiter Bänder des CC tragen für angemessen, die Vorfälle und das Verhalten der Landsmannschaft Thuringia streng zu ahnden, dabei jedoch den Sinn der Strafordnung des Coburger Convents im Auge zu behalten. Es liegt im Interesse des Verbandes eine verdiente Landsmannschaft nicht dauerhaft zu verlieren, sondern ihr die Möglichkeit einzuräumen, erkannte Mängel abzustellen.
Nach Ansicht des AHCC-Vorstands ist es der Schwere der Verfehlungen und dem Schaden, der dem Verband entstanden ist angemessen, der Landsmannschaft Thuringia die Mitgliedsrechte im Coburger Convent zu entziehen. Gleichzeitig hofft der AHCC-Vorstand, dass der Landsmannschaft Thuringia sowohl der Aufbau einer neuen Aktivitas, als auch die angestoßene Reform ihrer Satzung gelingen und sie so die Voraussetzungen schafft, in einigen Jahren ihre vollen Mitgliedsrechte zurückerlangen können. Daher empfiehlt der AHCC-Vorstand den Conventen in Bad Blankenburg, dem weitest gehenden Antrag auf dauerhaften Ausschluss, der nach den Beschlüssen des CC-Tags 2024 und des AHCC-Tags 2024 in Bad Blankenburg zu verhandeln ist, nicht zu folgen und den in den Tagungsdrucksachen enthaltenen Antrag der Landsmannschaft Brandenburg anzunehmen.
Für den AHCC-Vorstand
Hubert Stech, Schottlands, Tyrols, Slesvigia-Niedersachsens
Daniel Wünsch, Schottlands, Slesvigia-Niedersachsens“ -
Sonntag, 03.11.2024
Am 9. November, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, feiert der „Coburger Convent“ seine jährliche „Greifensteintagung“ in Bad Blankenburg, Thüringen. Hier sollte nach Plänen des AHCC der Showdown mit der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ stattfinden.
Bis zuletzt gab sich der AHCC gnadenlos und forcierte den Ausschluss der Berliner Nazilandsmannschaft – mit der Rückendeckung von 80% der Bünde, die unter dem Eindruck des diesjährigen Pfingstcommuniqués noch in Coburg die „Thuringia“ zum sofortigen Austritt aufforderten.
Der Rest der Geschichte ist schnell erzählt: auf Abbitte folgte Vergebung, ein Sturm im Wasserglas. Die Zeiten ändern sich, doch der CC ist unfähig, sich in ihnen zu ändern. Seine Auflösung ist der einzige Ausweg.
For the record:
„AHCC e.V.
Verband Alter Herren des Coburger Convents
CC-Kanzlei
Antrag zum ao CC-Tag in Bad Blankenburg am 09.11.2024
zum TOP Ausschluss Landsmannschaft Thuringia
Der CC-Tag möge beschließen:
Die Landsmannschaft Thuringia im CC hat durch die mehrfache Nichtausübung ihrer Strafgewalt gegenüber verschiedenen Aktiven, im Zeitraum von Oktober 2022 bis zum Austritt dieser Aktiven nach dem Pfingstkongress 2024, ihre Verbandspflichten jeweils im Einzelfall grob verletzt und das Ansehen des CC geschädigt. Die Landsmannschaft Thuringia wird mit sofortiger Wirkung aus dem Coburger Convent ausgeschlossen (Stück 8 Abs.2 CC-Satzung).
[Anmerkung AAF: Siehe „Rotes Handbuch“, Seite 6, PDF-Seite 12]
Begründung:
Eine Vereinigung des CC, die gröblich gegen die Grundsätze des Coburger Conventes verstößt oder durch das Verhalten ihrer Organe oder ihrer Mitglieder dem Coburger Convent einen schweren Schaden zugefügt hat oder hätte zufügen können, ist strafwürdig im Sinne der CC-Ehrenordnung.
Bünde, die aufgrund des Versagens ihrer Selbstreinigungskräfte solche Taten einzelner Mitglieder nicht bestrafen, sind selbst strafwürdig.
Die Landsmannschaft Thuringia hat die öffentliche Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Worte durch mindestens zwei Bundesbrüder nicht geahndet, bzw. die Strafanträge sogar abgewiesen.
Das Oberste Ehrengericht des Coburger Convents hat am 10.03.2024 gegen den aktiven Bund der Landsmannschaft Thuringia, damals noch Präsidierende 2023-2024, in der mündlichen Verhandlung festgestellt, dass der Bund seine Strafgewalt über mindestens zwei seiner Mitglieder wegen der Vorfälle im Oktober 2022 in Freiburg im Breisgau nicht angemessen ausgeübt hat.
In der mündlichen Verhandlung am 10.03.2024 hat sich herausgestellt, dass beide Mitglieder, ihre gegenüber der Thuringia abgegebenen Ehrenworte, dass sie derartiges nicht getan haben, nicht mit der sodann geäußerten Einschränkung abgegeben haben, dass sie sich an maßgebliche Teile des Abends nicht zu erinnern vermögen.
Eine Bestrafung dieser Mitglieder erfolgte auch dann nicht.
Nach alledem hat der Bund seine Pflichten gegenüber dem CC nicht ausgeübt. Der dem Verband dadurch entstandene Schaden ist offenkundig und allseits bekannt.
Das Verhalten der Landsmannschaft Thuringia rechtfertigt den Ausschluss des aktiven Bundes aus dem Verband gemäß Stück 8 Abs. 2 CC-Satzung.
Im Fall der antragsgemäßen Beschlussfassung ergeben sich folgende Konsequenzen.
- Aktive Mehrbänderleute sind über ihr jeweiliges anders Band nach wie vor Mitglied eines CC-Bundes.
- Der aktive Bund kann jederzeit die erneute Aufnahme in den Verband beantragen, worüber wiederum ein CC-Tag zu entscheiden haben wird.
- Die Altherrenvereinigung der Landsmannschaft Thuringia im CC ist mit Vollzug der Ausschlussentscheidung aus dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e.V. ausgeschlossen.
- Die Alten Herren und Inaktiven können die AHV im AHCC aufrechterhalten, wenn der CC sie auf Antrag einem vertagten Bund gleichstellt. Dieser Antrag kann auf dem sich dem a.o. CC-Tag anschließenden a.o. AHCC-Tag gestellt werden.
- Alte Herren und Inaktive, die die Landsmannschaft Thuringia wegen der Beendigung ihrer Mitgliedschaft im Verband verlassen und dem CC treu bleiben, gelten unter Anerkennung ihres alten Bandes und Zirkels weiterhin als verbandszugehörig, wenn sie dies beantragen und ihre Mitgliedschaft bei einer VACC nachweisen, über die sie ihre Rechte und Pflichten im Verband ausüben und erfüllen können. Diese Fortdauer der Verbandszugehörigkeit bedarf dann jedoch der Zustimmung des Obersten Ehrengerichtes, wenn der Bund ausgeschlossen worden ist.
Wolf Dehning, L! Hasso-Guestfalia
Leiter Amt für Rechtsangelegenheiten“ -
Sonntag, 03.11.2024
Den diesjährigen Gewinnerantrag für Bad Blankenburg am 9. November formulierte ausgerechnet die verhinderte AfD-Fechtsau Alexander Kliesch. Wenig verwunderlich sind die Naziumtriebe der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ für ihn lediglich „gerade gehabte[ ] Fehlentwicklungen“, die zudem von nur wenigen Protagonisten getragen wurden. Wo sich wie bei „Thuringia“ ./. Nils Jenssen nicht die erforderliche Mehrheit für einen Ausschluss fand, wurde eben zu weniger ehrvollen Methoden wie Mobbing gegriffen, was Kliesch anerkennend hervorhebt.
Mit der „Landsmannschaft Troglodytia Kiel“ gehört Kliesch einem Bund des „Silberkartells“ an, zu dem auch die „Thuringia“ gehört. Das „Silberkartell“ machte in der Naziaffäre seinem Namen alle Ehre und trat innerhalb des „Coburger Convents“ im Hintergrund als Pressure Group für die Berliner Landser auf. Bei den „lieben Kartellbünden“ wurden dann auch in der ersten Panik nach Pfingsten eilig ausgesprochene Hausverbote gegen „die Thüringer“ aus Berlin klammheimlich wieder aufgehoben. Die „Burschen-“ und „Generalconvente“ des Silberkartells der letzten Monate zeigten zudem eine deutliche Unterstützung des „Resozialisierungskurses“ für die „Thuringia“.
Was in all den Dokumenten fehlt, ist eine Analyse, warum der designierte CC-Sprecher von einer Karriere als Adolf Hitler träumte. Und Jenssen hitlerte ja nicht nur auf dem Mensurboden in Berlin, sondern auch in den Herdermer Straßen Freiburgs. Doch diese „Fehlenwicklungen“ führten beim „Coburger Convent“ nicht etwa zu einem Nachdenken über den Zusammenhang von Waffenfetisch und Männlichkeit oder Fackelzügen und Faschismus. Wie immer beim CC wurde das „Problem“ zu einer Satzungsfrage erklärt. Der faule Kompromiss ist de facto ein zweijähriges „Coburg-Verbot“ für die „Thuringia“, die Schamfrist reicht bis Pfingsten 2027:
„Landsmannschaft Brandenburg
im Coburger Convent
L! Brandenburg, Kirschenallee 23, 14050 Berlin Charlottenburg
Berlin, den 11. September 2024
Antrag der L! Brandenburg
zum a.o. CC-Tag in Bad Blankenburg am 09.11.2024 zum TOP Ausschluss Landsmannschaft Thuringia
Der CC-Tag möge beschließen:
Der Landsmannschaft Thuringia wird ein Verweis mit den nachstehenden Auflagen erteilt.
1. Der CC entzieht der Landsmannschaft Thuringia alle Mitgliedsrechte bis zur Eröffnung des Pfingstkongresses 2027.
Insbesondere
a. ist die Landsmannschaft Thuringia von Veranstaltungen des Coburger Conventes bis zum Pfingstkongress 2027 ausgeschlossen. Die VACC-Veranstaltungen sind davon generell nicht betroffen. Es wird den VACC freigestellt, nach eigenem Gutdünken zu verfahren.
b. dürfen Mitglieder der Landsmannschaft Thuringia Häuser von CC-Verbindungen und anderswo stattfindende Veranstaltungen von CC-Bünden nur betreten bzw. besuchen, wenn sie von der entsprechenden CC-Verbindung dazu eingeladen worden sind. Mensurböden, welche auf Häusern von CC-Verbindungen stattfinden, sind von dieser Regelung generell nicht betroffen, es gelten die Regelungen der zuständigen Waffenringe.
c. gilt weiterhin die Ehrenordnung des Coburger Conventes.
2. Die Landsmannschaft Brandenburg wird als federführende Landsmannschaft beauftragt, gemeinsam mit den Bünden des OCC Berlin, welche mittuen wollen, regelmäßig Veranstaltungen der Landsmannschaft Thuringia zu besuchen, und sich auch auf anderen Wegen einen Überblick über den Status Quo zu verschaffen. Das Nachwuchsamt des Coburger Conventes ist in diesen Prozess einzubinden.
3. Die Landsmannschaft Thuringia ist allen beteiligten Bünden des OCC Berlin gegenüber auskunftspflichtig. Von dieser Pflicht sind Conventsgeheimnisse nicht betroffen.
4. Es wird nach jeweiliger Maßgabe des Präsidiums des Coburger Conventes diesem von der federführenden Landsmannschaft Brandenburg schriftlich oder mündlich Bericht erstattet. Dies auch unaufgefordert, wenn besondere Vorfälle dies notwendig machen sollten. Die Landsmannschaft Thuringia wird zeitgleich diese Berichte erhalten.
5. Zum Pfingstkongreß 2027, an welchem die L! Thuringia teilnehmen wird, wird auf dem CGC durch die Landsmannschaft Brandenburg gemeinsam mit den Bünden des OCC Berlin, dem Nachwuchsamt des Coburger Conventes sowie der Landsmannschaft Thuringia über den Werdegang und den Stand der Dinge berichtet werden. Die Reihenfolge legt das Präsidium fest.
Begründung zum Antrag
Sehr geehrte Herren Verbandsbrüder,
anläßlich des gegen die L! Thuringia auf dem CGC eröffneten Strafverfahrens zu Pfingsten 2024 schloß der AHCC Vorsitzende Hubert Stech den Tagesordnungspunkt mit den Worten:
„ Wir werden in Bad Blankenburg sehen, was sich bei der Landsmannschaft Thuringia bewegt hat.
Diese Worte haben wir Brandenburger uns zu Herzen genommen und dürfen wie folgt feststellen:
Die 5 Aktiven der Landsmannschaft Thuringia, welche die Protagonisten der unsäglichen Vorfälle waren, die letztendlich zum Strafantrag geführt haben, sind nicht mehr Angehörige der Landsmannschaft Thuringia.
Es hat sich bei Thuringia ein neuer Alte Herren Vorstand formiert, welcher unter anderem eifrig dabei ist, eine neue unbelastete Aktivitas aufzubauen.
Zudem arbeitet der Vorstand an einer Satzungsänderung, welche dazu führen wird, bei wie gerade gehabten Fehlentwicklungen, schneller und effektiver reagieren zu können.
Der OCC Berlin eint in sich Bünde, welche unterschiedlichste Profile haben und ganz ohne Zweifel sind die Landsmannschaft Thuringia und die Landsmannschaft Brandenburg zwei Bünde, welche unterschiedlicher nicht sein können.
Trotzdem fühlen sich wir Brandenburger und sicher auch die Bünde des OCC verpflichtet, dazu beizutragen, den Neuaufbau der Aktivitas und den Reformkurs der Landsmannschaft Thuringia zu begleiten und tatkräftig zu unterstützen.
Dies kann aber nur gelingen, wenn die L! Thuringia im Coburger Convent bleibt und nicht ausgeschlossen wird.
Brüder müssen sich nicht immer lieben oder mögen, aber sie müssen für einander stehen.
Bitte stimmen Sie auf dem a.o. CC-Tag in Bad Blankenburg gegen den Ausschlußantrag und für unseren Antrag.
Mit den allerbesten verbandsbrüderlichen Wünschen und Grüßen
Im Auftrag der Landsmannschaft Brandenburg
Alexander Kliesch
L! Brandenburg
L! Troglodytia
L! Sorabia-Westfalen“ -
Montag, 04.11.2024
Wie die Antifaschistische Recherche Oberberg berichtet, hat die „Katholische Jugendbewegung“ (KJB) vom 25. bis zum 27. Oktober ihr Bundestreffen in Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens durchgeführt. Teil des Programms der Jugendorganisation der fundamentalistischen „Piusbrüder“ war eine Prozession durch die Kölner Innenstadt.
Etwa 360 TeilnehmerInnen aus sieben Ländern trafen sich im „Haus Nazareth“ und im „Mädchengymnasium St.-Theresien“ in Ruppichteroth-Schönenberg, beide Immobilien befinden sich in der Hand der „Piusbrüder“. Bei der Schule handelt es sich um das einzige katholisch-traditionalistische Mädchengymnasium in Deutschland – samt angeschlossenem Internat und staatlich anerkannt. Schulträger ist der private „Don-Bosco-Schulverein e.V.“ in Ruppichteroth, in dessen Vorstand bis 2019 Firmin Udressy und Bernard Fellay saßen.
Während Udressy das zweite vatikanische Konzil jüngst akzeptiert hat, kann man das von seinem Nachfolger Stefan Pfluger nicht behaupten. Von Fellay bleibt vor allem sein Antisemitismus in Erinnerung: „Who during that time was the most opposed that the Church would recognize the society? The enemies of the Church: the Jews, the Masons, the modernists.“
Immerhin wies der Vatikansprecher Federico Lombardi Fellays Aussage bezüglich der Juden zurück, auch wenn er die Freimaurer und Modernisten unerwähnt ließ. Fellays Nachfolger im Vorstand des Schulträgervereins des Pius-Mädchengymnasiums bei Bonn ist Davide Pagliarani, der „Generalobere“ der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“. -
Montag, 04.11.2024
Unter dem Titel: „Coburger Convent: Gnade für Landsmänner nach Nazi-Vorfällen?“ berichtete die Neue Presse Coburg am 4. November über unsere jüngsten CC-Leaks: den AHCC-Ausschlussantrag gegen die Berliner „Landsmannschaft Thuringia“ wegen deren Naziumtrieben, den „Thuringia“-Brief an den „Coburger Convent“ mit der Bitte um Nichtausschluss, den Kompromissantrag der „Landsmannschaft Brandenburg Berlin“ und die AHCC-Kehrtwende durch die Unterstützung des Kompromissantrags. Die Coburger Lokalpresse hat uns in den letzten Jahren als belastbare Quelle erlebt und so heißt es erfrischend undistanziert:
„Die Autonome Antifa Freiburg begleitet die Geschehnisse rund um den Coburger Convent seit Jahren – und ist auch diesmal auf aktuellem Stand, was die Entwicklungen rund um die Thuringia betrifft. Demnach zeichnet sich ab, dass der CC bei seiner jährlichen ,Greifensteintagung‘ am 9. November im thüringischen Bad Blankenburg die Thuringia begnadigt. Oder, genauer: Dass der Vorstand des AHCC (Verband Alte Herren des Coburger Convents) empfiehlt, einen dauerhaften Ausschluss der Thuringia nicht weiter zu verfolgen.“ -
Dienstag, 05.11.2024
Die Wohnungen der beiden Berliner Nazis Sebastian Thom und Tilo Paulenz wurden auf richterlichen Beschluss durchsucht. Dem ehemaligen NPD-Chef Sebastian Thom und dem ehemaligen AfD-Bezirksvorstand Tilo Paulenz werden zur Zeit wegen einiger Fälle der skandalösen Neuköllner Brandanschlagsserie vor dem Landgericht Berlin der Prozess gemacht.
Im neuen Verfahren geht es um zwei Brandanschläge vom 23. Januar 2017, aus der „heißen Phase“ der Anschlagsserie. Erst kürzlich wurde ein erneuter Anschlag auf das Auto eines Rudower Buchhändlers verübt.
Am 11. November gibt es um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Berlin in der Turmstraße 91 in Berlin-Moabit eine Kundgebung unter dem Motto „Den rechten Terror stoppen! Neukölln-Komplex aufklären! Täter zur Rechenschaft ziehen!“